Hallo,

ein Urlaubstag muss so abgerechnet werden, als hätte man in der Zeit gearbeitet. Da du vermutlich durch deine Schichten unregelmäßige Arbeitszeiten hast, kann man davon nicht ausgehen. Daher legt man in der Regel die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag der vorausgehenden 13 Wochen zu Grunde.

LG, Chris

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Logischerweise trage ich das, was am besten zur jeweiligen Reise und zum jeweiligen Tag passt.

Im Wanderurlaub trage ich meist Wanderschuhe. Bei der Besichtigung einer Stadt irgendwas, was bequem und der Temperatur angepasst ist. Im Februar in Helsinki sind Sandalen eher nicht angebracht, im Juni in San Gimignano hatte ich welche an...

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Hallo,

grundsätzlich spricht nichts dagegen. Trotzdem solltest du eine Reisevollmacht dabei haben - der ADAC hat dafür gute Vorlagen: https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reiserecht/reisevollmacht-kinder/

LG, Chris

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Hallo,

in der Regel klappt man den Deckel wieder zu und drück auf den Knopf, auf dem Kopieren (oder auch Copy) steht oder der ein entsprechendes Symbol hat.

Nun kennt hier keiner das exakte Modell, um zu wissen, wie es bei diesem genau gemacht werden muss.

Eine Anleitung zu dem Gerät solltest du haben oder kannst sie mittels der Gerätebezeichnung ergoogeln.

LG, Chris

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Wie viel sollte ich verlangen, weil anscheinend Minderjährige kein Anspruch auf dem Mindestlohn haben.

Wie viel ist dir deine Zeit wert? Mach dir dazu vorher Gedanken, wie viel es mindestens sein sollte.

Dann gibt es beim Gespräch 2 Möglichkeiten.

  1. Man wird dir mitteilen, wie hoch der Stundenlohn ist. Ist der für dich eigentlich ok, musst du selbst entscheiden, ob du nun noch versuchen willst, einen höheren Lohn verhandeln möchtest. Ist der für dich nicht ok, sagst du das und äußerst deinen Wunsch... das sollte noch etwas höher liegen, als das, was du wirklich haben willst, damit du noch Spielraum zum verhandeln hast.
  2. Man fragt dich, wie viel du gerne haben möchtest. Hier solltest du deinen Wunsch äußern, der ebenfalls wieder etwas über deinem eigentlichen Ziel liegen sollte, damit du Spielraum zum verhandeln hast. Ziel + 20% würde ich mal anpeilen, aber mindestens Mindestlohn könnte man schon erst mal fordern.

LG, Chris

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Hallo,

Minijob oder nicht hat auf die Beurteilung meiner Ansicht nach wenig Einfluss.

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub. Dieser ist nach den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren, außer es sprechen dringende betriebliche Gründe dagegen.

Defacto hat euer Chef eine Urlaubssperre verhängt und das ist, sofern das nicht häufiger oder über lange Zeiträume vorkommt, erst mal zulässig.

Wenn du "schon seit Monaten" dort angemeldet bist, hättest du auch schon seit Monaten den Urlaub einreichen können. Das hast du offenbar nicht getan und nun ist eine Urlaubssperre ausgesprochen.

Aus meiner Sicht ist dies dein eigenes Verschulden. Man beantragt erst den Urlaub und erst wenn dieser genehmigt ist, bucht man eine Reise.

LG, Chris

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Aufhebungsvertrag erhalten, was tun?

Hallo zusammen! Ich bin seit 1,5 Jahren in einem Unternehmen im Bereich IT beschäftigt (Unternehmensgröße mehr als 250 Mitarbeiter). Anfang des Jahres habe ich einen neuen Chef erhalten, der scheinbar eine etwas "spezielle" Arbeitseinstellung hat.

Mein Chef beschwerte sich in einem Gespräch im Mai bspw. dass ich nach Feierabend bzw. am Wochenende nicht erreichbar sei. Nicht nur telefonisch sondern auch per SMS, WhatsApp oder Email. In meinem Vertrag ist dies jedoch nicht vorgesehen. In meinem Vorstellungsgespräch hatte ich auch explizit nach Wochenendarbeit o.ä. gefragt und dort wurde Wochenendarbeit klar verneint. Wochenende sei schließlich Wochenende. Ich habe meinem Chef angeboten im Rahmen einer gesondert vergüteten Rufbereitschaft meine Erreichbarkeit zu gewährleisten, dies hat er aber abgelehnt. Ebenso meinen Vorschlag zur roulierenden Wochenendarbeit.

Vor rund 6 Wochen habe ich dann aus heiterem Himmel einen Aufhebungsvertrag erhalten der ein Bruttogehalt Abfindung vorsieht. Ich war daraufhin beim Fachanwalt für Arbeitsrecht der mir im Rahmen des Erstgesprächs empfohlen hat den Aufhebungsvertrag so wie er aktuell ist nicht zu unterschreiben. (Eine Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht habe ich, jedoch übernimmt die nur ein Erstgespräch bei einem Aufhebungsvertrag.) Durch diesen Aufhebungsvertrag würde ich definitiv eine Sperre des ALG1 erhalten. Dies habe ich meinem HR Ansprechpartner mitgeteilt und seitdem drehen wir uns im Kreis: der AG fordert dass ich konkret sage wo ich Nachbesserungsbedarf sehe, ich sage in der Höhe der Abfindung und der Formulierung. AG antwortet das Angebot sei mehr als fair, wo ich denn Nachbesserungsbedarf sehen würde....

Seit diesem Tag wurde ich immer für 2 Wochen unwiderruflich freigestellt. In der letzten Email schreibt der Arbeitgeber ich solle mich zum 30.11 schriftlich äußern, ansonsten ginge er davon aus dass ich an einer einvernehmlichen Lösung nicht interessiert sei. Diesmal wurde ich auch nur bis zum 30.11 freigestellt. Die Kündigungsfrist beträgt jedoch 6 Wochen zum Quartalsende, so dass mich der AG zum 31.12 eigentlich nicht mehr kündigen kann.

Der Aussage dass ich an einer einvernehmlichen Lösung nicht interessiert sei, habe ich jedoch ausdrücklich widersprochen und mich nochmal zu den Punkten geäußert. In jeder Email habe ich außerdem bekräftigt, dass ich grundsätzlich weiterbeschäftigt bleiben möchte da ich nie negatives Feedback erhalten habe und sehr viele Kollegen ihr bedauern ausgedrückt haben, dass sich der AG von mir trennen möchte. Meine Arbeit macht mir außerdem wirklich Spaß. Meine Ziele habe ich immer erfüllt bzw. übertroffen. Es ist wohl etwas persönliches denn Gründe wurden mir trotz mehrfacher Nachfrage nicht genannt. Meine Stelle wurde inzwischen auch neu ausgeschrieben.

Natürlich bin ich auf der Suche nach einer neuen Stelle, die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt ist bei meiner Position und meinem Wohnort nicht ideal. Remote Jobs gibt es auch nicht mehr so viele wie noch vor 2 Jahren.

Noch ein paar Punkte: Krank war ich max. 1 Woche und da hatte ich den Kopf unterm Arm. Ansonsten gabs keine Abmahnung, keine Ermahnung o.ä. Mein Jahresendgespräch mit meinem alten Chef im Januar diesen Jahres war mehr als positiv.

  • Wie soll ich mich verhalten und was hat es mit der seltsamen Frist auf sich?
  • Welche Abfindungshöhe ist eurer Meinung nach realistisch? Mein Anwalt hat sich hier recht bedeckt gehalten und sagte 2-6 Gehälter "je nachdem"
  • Was wird passieren wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe? Wird der AG mich kündigen? Wenn ja aus welchem Grund?
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Hallo,

einen Aufhebungsvertrag bietet man dir genau aus einem Grund an... man KANN dich nicht einfach kündigen. Könnte man dich einfach kündigen, würde man genau das einfach machen.

Bei der Größe des Unternehmens greift das Kündigungsschutzgesetz. Du kannst also nur aus gut begründeten persönlichen oder betrieblichen Gründen gekündigt werden. Wirst du gekündigt, ist der erste Weg zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen binnen 3 Wochen.

Die Kündigung wird, wenn es denn tatsächlich keinen Grund dafür gibt, vor Gericht nicht standhalten und du bleibst dort beschäftigt.

Trotzdem solltest du natürlich den Stellenmarkt sondieren. Dauerhaft glücklich wirst du dort vermutlich ehe nicht mehr...

LG, Chris

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Hallo,

mit dem Zeitpunkt, zu dem du deine Aufenthaltsgenehmigung hast, sollte es im Schengen-Raum keine Probleme mehr geben.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/26-visadrittstaaten/606520

https://de.wikipedia.org/wiki/Schengen-Raum

LG, Chris

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Hallo,

die Beschränkung ist:

  • alles muss in einen wiederverschließbaren, durchsichtigen Beutel passen, der nicht mehr als 1 Liter Fassungsvermögen haben darf
  • Verpackungen der einzelnen Flüssigkeiten dürfen maximal 100 ml Fassungsvermögen haben

Theoretisch kannst du also 50 Behältnisse dabei haben, sofern kein Einzelnes mehr als 100 ml Fassungsvermögen hat und alle zusammen in einen 1-Liter-Beutel passen.

Bedenke immer - die entsprechenden Behältnisse haben auch Umverpackungen - die nicht immer formen haben, die zueinander passen. Mehr als 8x100 ml passen in der Regel sowieso nicht rein. Je kleiner die einzelnen Verpackungen und je mehr es sind, um so weniger Inhalt wird tatsächlich in die Tüte passen.

Auch wichtig - relevant ist nicht der tatsächliche Inhalt einer Verpackungseinheit, sondern der maximale. Eine 120 ml Verpackungseinheit darf auch dann nicht mit, wenn sie nur zur Hälfte gefüllt ist.

LG, Chris

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Hallo,

Eingabe in einer Suchmaschine deiner Wahl: airbnb raucher

Ergebnis: https://www.airbnb.de/germany/stays/smoking-friendly

War eigentlich recht einfach rauszufinden...

LG, Chris

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Hallo,

die Ursache kann verschiedenartig sein. Es könnte ein Kopierschutz sein, es kann sein, dass es als Bild eingefügt wurde, kann sein, dass es ein Scan ist... und so weiter.

Wenn du Adobe nutzt, findest du in den Werkzeugen die Texterkennung. Das funktioniert nicht immer, aber zumindest meiner Erfahrung nach recht oft. Ich vermute, dass das Tool nur in der Vollversion vorhanden ist. Andere PDF-Programmen können das aber womöglich auch.

LG, Chris

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Hallo,

im Prinzip sollte man das Reiseziel nach dem Reisemotiv wählen... auf gut deutsch, was wollt ihr am liebsten machen.

Dafür gibt es Menschen, die eine Ausbildung darin gemacht haben, für andere das beste Reiseziel zu ermitteln und die passenden Angebote zu erstellen. Diese findest du im Reisebüro.

Dort macht man mir euch eine ausführliche Bedarfsanalyse - ermittelt also, was ihr euch vorstellt, was zu euch passt, was für euch gar nicht geht... usw. Anhand dieses ermittelten Bedarfs erhaltet ihr dann Angebote, die genau zu euch passen.

Sinnvoll wäre halt, wenn ihr euch dazu vorher Gedanken macht, was ihr euch von einer Reise erwartet. Geschmäcker sind nun mal verschieden - die einen wollen gerne 3 Wochen am Strand liegen und nur gelegentlich Ausflüge machen... andere sind am liebsten die ganze Zeit auf Achse.

LG, Chris

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Hallo,

nein, das ist rechtlich nicht in Ordnung. Maximal 14 Tage sind denkbar. Siehe dazu BGB 651 h (5): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651h.html

LG, Chris

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Hallo,

Kann ich diesen MA aus der Situation heraus zum Gespräch holen und ihn für diesen Tag freistellen

Wenn du dazu befugt bist, jemanden - selbstredend gegen sein normales Entgelt - freizustellen... sicher, wer sollte dich davon abhalten.

ihn verpflichten dafür einen Urlaubstag zu nehmen

Nein.

LG, Chris

Edit: Warum lässt man ihn nicht einfach eine, seiner Stelle entsprechende Arbeit erledigen, während die anderen eben diese Besprechung abhalten?

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Persönlich vorbei gehen

Hallo,

in meinem Fall ist dies zugegeben aber auch nur der Gang ein Büro weiter, da ich Prokurist eines Reisebüros bin, selbst aber nicht im aktiven Verkauf. Auch wenn ich mich also grundsätzlich gut auskenne, frage ich natürlich gerne die Kolleg*innen, die für das entsprechende Zielgebiet die beste Expertise hat.

LG, Chris

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Hallo,

natürlich hat dein Arbeitgeber selbst dafür zu sorgen, dass eine Person im Unternehmen ist, die eine andere Person vertreten kann, sofern dies nötig ist. Ist diese Person vorhanden, kann der AG sicherlich verlangen, dass sich untereinander abgesprochen wird, damit nicht beide gleichzeitig in Urlaub gehen.

Ich vermute aber eher, dass es bei euch überhaupt niemanden gibt, der dich vertreten könnte... richtig? Das ist im Prinzip Problem des Arbeitgebers und kein Grund dir den gesetzlich und vertraglich zustehenden Urlaub nicht zu gewähren.

Urlaub kann nur dann verfallen, wenn dir die Möglichkeit gegeben wird, ihn zu nehmen und du dies, trotz expliziten Hinweises des AG nicht getan hast.

Nun stellt sich die Frage der Größe des Unternehmens. 10 oder weniger Angestellte heißt, dass das Kündigungsschutzgesetz nicht greift - der Arbeitgeber kann dich also ohne größere Probleme kündigen.

Wie dem auch sei... auf Dauer will man bei so einem Arbeitgeber nicht bleiben.

LG, Chris

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Hallo,

wie Caveman schon schreibt, ist kaum vorstellbar, dass du 18 Wochen Urlaub im Jahr hast.

Vermutlich wird vertraglich also ein Urlaubsanspruch anhand von 36 Werktagen geregelt sein. Um eine Woche frei zu haben, sind demnach 6 Urlaubstage zu nehmen.

Selbst dann hast du 6 Wochen Urlaubsanspruch - das ist relativ viel, jedenfalls in den meisten Branchen.

LG, Chris

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Hallo,

mein Tipp wäre, ein Reisebüro aufzusuchen, welches mit euch eine Bedarfsanalyse macht und entsprechend dem ermittelten Bedarf Angebote erstellt.

Eine Woche an einem Ort verbringen, kann man - wenn es zum Bedarf passt. Ihr habt aber davor schon eine Woche Strand (vermutlich an einem Ort) in Hawaii.

Der Klassiker wäre in San Fran anzukommen, mit dem Mietwagen über Yosemite, Death Valley, Vegas mit Grand Canyon und ggf. Yoshua Tree nach LA... oder aben umgedreht.

LG, Chris

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Hallo,

grundsätzlich ist es zulässig, Betriebsurlaub vom Arbeitgeber festzuschreiben, ich gehe davon aus, dass dies auch im BfD der Fall ist. Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie hoch dieser sein darf, entsprechend bestehender Gerichtsurteile kann man aber von ca. 3/5 ausgehen, die als zulässig angesehen werden.

3/10 sind weniger als 3/5, daher wäre dies sicherlich zulässig.

Die Frage, die sich vielmehr stellt ist, warum du nur 10 Urlaubstage insgesamt haben solltest... Auch im BfD ist ein Urlaubsanspruch von 24 Werktagen für 12 Monate anzusetzen. Werktage heißt 6-Tage-Woche.

Bei 9 Monaten blieben dann also 18 Tage auf Basis der 6-Tage-Woche (da hier - zumindest verstehe ich es so - explizit vom Gesetzgeber auf eine pro rate temporis Regelung abgestellt ist). Arbeitest du weniger Tage pro Woche reduziert sich entsprechend auch der Anspruch.

Wie 10 Urlaubstage unter diesen Voraussetzungen zustande kommen sollten, kann ich mir gerade nicht herleiten.

LG, Chris

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