Urlaubsanspruch Ausbildungsvertrag?
Mein Arbeitsverhältnis endete zum 31.08. und bis dahin habe ich den Jahresurlaub abgegolten. Ich habe einen Ausbildungsvertrag ab 01.09. bei der gleichen Firma, beim gleichen Arbeitgeber und der Arbeitgeber behauptet, ich hätte keinen Urlaubsanspruch, da bereits bis 31.08. alles genommen. Kann die Ausbildung hier (bezüglich Urlaubsanspruch) in Zusammenhang mit dem vorherigen Arbeitsverhältnis gestellt werden oder ist das unabhängig von diesem?
MfG
4 Antworten
Für die Ausbildung gilt eine neu beginnende Urlaubsregelung.
Für die Zeit des Jobs bekommst du 1/12 des Jahresurlaubs pro gearbeitetem Monat.
Hast du meine Antwort überhaupt gelesen? Da ist nichts doppelt.
Doch, da waere sehr wohl was doppelt. Weil hier naemlich bei Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses laengst schon ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub bestanden hat und der auch schon genommen wurde. Da entsteht im anschliessenden Ausbildungsverhaeltnis erst wieder im naechsten Jahr ein Urlaubsanspruch. Wuerde dort - wie du es schreibst - bereits in diesem Jahr ein Urlubsanspruch entstehen, waere das doppelter Urlaub.
Der Arbeitgeber hat Recht. Klar kriegst du nicht den gesamten Jahresurlaub und dann zusätzlich nochmal was drauf. (Wäre sogar so der Fall wenn du den gesamten Betrieb gewechselt hättest)
An der Rechtslage hat sich in den 2 Stunden seit deiner letzten Frage zum gleichen Thema nichts geaendert. Hier ein Link zu meiner Antwort, die dich dir darauf gegeben habe: https://www.gutefrage.net/frage/kein-urlaubanspruch-mehr-in-der-ausbildung#answer-567823698
Ich weiß. Ich habe lediglich versucht, die Frage leichter und verständlicher zu stellen. Danke für die Antwort auf dem anderen Beitrag.
Wie schon gesagt: selbst bei einem Wechsel des Arbeitgebers kannst du bereits den ganzen Jahresurlaub genommen haben. Da hättest du auch keinen weiteren Anspruch.
Das ist falsch. Es besteht selbstverstaendlich kein Anspruch darauf, Urlaub doppelt zu bekommen. Und gezwoelftelt wird da auch nichts.