Urlaubsanspruch Ausbildungsvertrag?

4 Antworten

Für die Ausbildung gilt eine neu beginnende Urlaubsregelung.

Für die Zeit des Jobs bekommst du 1/12 des Jahresurlaubs pro gearbeitetem Monat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dozentin in der beruflichen Eingliederung

DerCaveman  27.10.2024, 11:56

Das ist falsch. Es besteht selbstverstaendlich kein Anspruch darauf, Urlaub doppelt zu bekommen. Und gezwoelftelt wird da auch nichts.

DerCaveman  28.10.2024, 00:15
@maria38000

Doch, da waere sehr wohl was doppelt. Weil hier naemlich bei Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses laengst schon ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub bestanden hat und der auch schon genommen wurde. Da entsteht im anschliessenden Ausbildungsverhaeltnis erst wieder im naechsten Jahr ein Urlaubsanspruch. Wuerde dort - wie du es schreibst - bereits in diesem Jahr ein Urlubsanspruch entstehen, waere das doppelter Urlaub.

Der Arbeitgeber hat Recht. Klar kriegst du nicht den gesamten Jahresurlaub und dann zusätzlich nochmal was drauf. (Wäre sogar so der Fall wenn du den gesamten Betrieb gewechselt hättest)

An der Rechtslage hat sich in den 2 Stunden seit deiner letzten Frage zum gleichen Thema nichts geaendert. Hier ein Link zu meiner Antwort, die dich dir darauf gegeben habe: https://www.gutefrage.net/frage/kein-urlaubanspruch-mehr-in-der-ausbildung#answer-567823698


Adrian19067 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 12:08

Ich weiß. Ich habe lediglich versucht, die Frage leichter und verständlicher zu stellen. Danke für die Antwort auf dem anderen Beitrag.

Wie schon gesagt: selbst bei einem Wechsel des Arbeitgebers kannst du bereits den ganzen Jahresurlaub genommen haben. Da hättest du auch keinen weiteren Anspruch.