Urlaubsanspruch nach Kündigung?

Koernchen79  11.12.2023, 08:24

Ist das noch Urlaub aus 2023 oder schon aus 2024?

Kxmmiii 
Fragesteller
 11.12.2023, 08:29

das ist Urlaub aus 2024. Wir müssen immer gegen Ende des Jahres unseren Urlaub für das nächste Jahr eintragen und bestätigen lassen.

5 Antworten

Wenn der Urlaub bereits genehmigt wurde, kommt es darauf an, wann du den Urlaub antrittst und wie laenge du dort schon beschaeftigt bist.

Wirst du insgesamt laenger als 6 Monate dort beschaeftigt sein und geht die Kuendigung dann erst nach dem Urlaubsantritt beim Arbeitgeber zu, verlierst du deinen Anspruch auf Urlaubsentgelt nicht. Geht die Kuendigung aber schon vor dem Urlaubsantritt bei Arbeitgeber zu, braucht der fuer den anteilig zu viel gewaehrten Urlaub kein Urlaubsentgelt zu zahlen.

BUrlG § 5 Abs. 3 lautet: "Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden." Der genannte Fall des Absatzes 1 Buchstabe c trifft zu, wenn das Arbeitsverhaeltnis bereits laenger als 6 Monate besteht.

In der Praxis wird das Urlaubsentgelt zwar meist erst nach oder waehrend dem Urlaub als ganz normales Gehalt gezahlt. Daraus koennte man nun schliessen, dass das Rueckforderungsverbot hier nicht greife, weil das Urlaubsentgelt noch gar nicht gezahlt wurde und daher auch gar nicht erst gezahlt werden muesste. Allerdings schreibt § 11 Abs. 2 BUrlG klar und deutlich vor, dass das Urlaubsentgelt vor Antritt des Urlaubs zu zahlen ist. Daraus ergibt sich die Faelligkeit des Urlaubsentgelts spaetestens am letzten Kalendertag vor dem Urlaubsantritt. Der Arbeitgeber duerfte hier also so zu stellen sein, als haette er das Urlaubsentgelt rechtzeitig vor dem Urlaubsantritt gezahlt.

Wenn er genehmigt ist, kannst Du ihn nehmen.

Koernchen79 hat die entscheidende Frage gestellt, ob es sich um Resturlaub aus 2023 handelt.

Da ich ja eigentlich gar keinen Anspruch auf 10 Tage Urlaub habe, wenn ich 2024 nur einen Monat dort noch arbeite.

Für 2024 steht Dir selbstverständlich 1/12 Deines Jahresurlaubes zu.

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Edit:

das ist Urlaub aus 2024. Wir müssen immer gegen Ende des Jahres unseren Urlaub für das nächste Jahr eintragen und bestätigen lassen.

Also hast Du genau 1/12 Deines Jahresurlaubes für den Januar.

Diesen bereits bewilligten Urlaub kannst Du zwar nehmen, allerdings wirst Du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung für diesen Zeitraum haben.

Für 2024 steht dir ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Siehe BUlrG §5 Nr. 1c.

Wenn du also nicht gerade 120 Urlaubstage hast, wird das nix.