Wie funktioniert es mit dem Urlaubsanspruch bei neuem Arbeitgeber mit 10 Tagen Resturlaub?
Hallöchen,
ich wechsle zum 1. Dezember 2024 meine Stelle und fange bei einem neuen Arbeitgeber an.
Da ich bereits im August einen Urlaub in Thailand über den Jahreswechsel geplant und auch gebucht habe, habe ich mir extra etwas Urlaub für den Jahreswechsel aufgehoben.
Ich habe für das Jahr 2024 noch 10 Tage Urlaub. Ich nehme davon auch keinen mehr bei meinem aktuellen Arbeitgeber.
Jetzt ist meine Frage: Kann ich meinen übrigen Urlaub mit zu meinem neuen Arbeitgeber nehmen und ihn dort verwenden? Oder welchen Urlaubsanspruch habe ich dort?
Ich habe das natürlich im Bewerbungsgespräch thematisiert und der Chef hat mir auch gesagt, dass es für ihn kein Problem ist. Aber ich wollte einfach mal nach der grundsätzlichen Situation fragen.
Vielleicht hat ja jemand Ahnung/Erfahrung?
Vielen Dank!
5 Antworten
Ausser in der Baubranche und in bestimmten Faellen auch im Oeffentlichen Dienst kannst du keine Urlaubsansprueche mit zu einem neuen Arbeitgeber nehmen. Du wirst beim neuen Arbeitgeber fuer das Jahr 2024 einen Anspruch auf 1/12 des Jahresanspruchs erwerben, wenn das Arbeitsverhaeltnis dort spaeatestens am 1. Dezember beginnt. Beginnt es erst nach dem 1. Dezember, wirst du dort ueberhaupt keinen Urlaubsanspruch fuer 2024 erwerben.
Du musst Deinen Urlaubsanspruch bei dem alten Arbeitgeber nehmen, es sei denn, Du arbeitest im öffentlichen Dienst, dann ist eine Übernahme möglich.
Freie Wirtschaft:
Bei dem neuen hast Du noch keinen Anspruch, aber wenn er das auf Kulanz im Vorgriff macht, hast Du Glück.
Ohne dafür eine gesetzliche Grundlage liefern zu können, ist meine gefühlte Antwort die: ein neuer Arbeitgeber muss keinen Resturlaub aus einer vorherigen Anstellung gewähren.
Der neue Arbeitgeber wird dir genau so wenig den Resturlaub aus der alten Anstellung gewähren, wie er dir Gehalt das dir dein letzten Chef noch schuldet nachzahlen wird.
Du hättest schon bei den Vertragsverhandlungen ausmachen müssen dass du in dem Zeitraum eine Reise gebucht hast die du gerne antreten würdest.
Je nach dem wie sehr sie dich wollen, wäre man dann vielleicht auf den Wunsch eingegangen und hätte es dir ermöglicht.
Du hättest schon bei den Vertragsverhandlungen ausmachen müssen dass du in dem Zeitraum eine Reise gebucht hast die du gerne antreten würdest.
Anscheinend hast du die Frage nicht bis zum Ende gelesen ;-)
Den Urlaub musst du in diesem Kalenderjahr (Kalenderjahr = Urlaubsjahr) und bei deinem jetzigen AG nehmen. Den neuen AG interessiert das nicht.