Urlaubsanspruch und Resturlaub?
Hallo,
ich bin im letzten Jahr meiner Erzieherausbildung.
Nach meiner Elternzeit habe ich noch Anspruch auf Resturlaub (20 Urlaubstage) vor meinem Beschäftigungsverbot übrig den ich bis nächstes Jahr im Sommer nehmen kann.(dies wurde sogar per Mail schriftlich von meinem Arbeitgeber bestätigt)
… meine Leitung sagte mir jedoch das mein Resturlaub mein Urlaubsanspruch für das kommende halbe Jahr 2025 ist… aber steht mir denn nicht zusätzlich der neue Urlaubsanspruch ab dem 1.Januar zu?
(Das heisst die 20 Tage + neuer Urlaubsanspruch)
Da ich dies erwähnt hatte (und versucht habe ihr die Situation zu erklären) werde ich jetzt quasi als „Lügnerin“ dargestellt und als unverschämt weil ich mir mehr Urlaub eingeplant habe, was ich anscheinend nicht habe… nun traue ich mich nicht mehr weiter nachzufragen…
1 Antwort
Ein Beschäftigungsverbot gilt "wie gearbeitet", ebenso die offizielle Mutterschutzfrist. In dieser Zeit erwirbst du somit weiterhin Urlaubsansprüche, 1/12 pro VOLLEM Monat, in dem das Arbeitsverhältnis bestand.
Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um 1/12 pro Monat Elternzeit kürzen.
Urlaubsansprüche, die vor Beginn des BV, des Mutterschutzes und der Elternzeit bereits bestanden, können auch nicht verfallen, da du diesen Urlaub ja objektiv nicht nehmen KONNTEST.
Somit hast du nach Rückkehr aus der Elternzeit Anspruch auf deinen Resturlaub von vor dem BV UND den Urlaubsanspruch, der während BV und Mutterschutz entstanden ist. Zudem erwirbst du natürlich dann nach der Elternzeit auch wieder Urlaubsanspruch, auch wieder 1/12 pro vollem Monat.