Wie viel urlaubsanspruch habe ich wenn...?

1 Antwort

Da das Ausbildungsverhaeltnis nach dem 30. Juni enden und es dann auch schon laenger als 6 Monate bestehen wird, wirst du bereits einen Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Jahresurlaub von 4 Wochen haben, je nach Vertrag auch auf den gesamten vertraglichen von 24 Tagen.

Nimmst du den vollen Jahresanspruch beim alten Ausbildungsbetrieb in Anspruch, erwirbst du im neuen erst im naechsten Jahr wieder einen Urlaubsanspruch. Nur wenn es dort deutlich mehr als im alten Betrieb gibt, kann im laufenden Jahr dennoch ein geringer anteiliger Anspruch entstehen (bezogen auf die Differenz).

Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs geht aber nur mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebs. Dass er dazu nicht verpflichtet ist, weisst du sicher schon.