Ausbildungsbetrieb wechseln?wie sieht es mit den Urlaubstagen aus?

3 Antworten

Die Probezeit hat mit den Urlaubstagen nichts zu tun - meiner Ansicht nach (nicht verbindlich!) läuft das so, dass es sich nach dem Urlaubsanspruch rechnet. Bedeutet (nur zum Rechnen):

  • du hast (z.B. ) pro Monat Zwei Tage Urlaubsanspruch. Ergibt 24 Tage pro Jahr
  • du wechselst zum 1. April, hast also drei volle Monate gearbeitet. Daraus ergeben sich sechs Urlaubstage im alten Betrieb - die musst du also dort nehmen. Hast du sie nicht genommen, dann verfallen sie oder sie werden per Lohn entsprechend ausgeglichen.
  • im neuen Betrieb (für das Restjahr gerechnet) hast du 9 x 2 Tage also 18 Urlaubstage - die musst du dort nehmen.

Problem jetzt: du schreibst, du hast deine Urlaubstage verbraucht (die 24 Tage), willst aber nicht den Rest des Jahres dort arbeiten - also hätte der Arbeitgeber Anspruch auf die zuviel genommenen Urlaubstage - als Arbeitstage.

Wieder die Rechnung: Wechsel zum 1. Oktober, alle Urlaubstage (24) verbraucht. Daher "schuldest" du 3 x 2 Tage Arbeit für die restlichen Monate. Das müsstest du mit dem ersten Arbeitgeber verhandeln. Entweder länger arbeiten oder als Lohnabzug ausgleichen.

DerCaveman  02.10.2023, 03:36

Bei deinen Berechnungen laesst du die §§ 4 bis 6 des Bundesurlaubsgesetzes voellig ausser Acht. Sie sind somit nicht korrekt.

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Es kommt darauf an, ob das Ausbildungsverhaeltnis bereits laenger als 6 Monate besteht und ob du vor dem 1. Juli oder nach dem 30. Juni wechselst.

Besteht es bereits laenger als 6 Monate und du wechselst nach dem 30. Juni, hast du im alten Betrieb bereits den vollen Jahresanspruch erworben. Hast du den beim Wechsel schon vollstaendig genommen, entsteht im neuen Betrieb erst im naechsten Jahr wieder ein Urlaubsanspruch. Dein Jahresanspruch fuer das laufende Jahr ist dann ja bereits verbraucht. Nur wenn es imneuen Betrieb deutlich mehr Urlaub gibt als im alten, kann ein geringer zeitanteiliger Anspruch auf die Differenz bestehen.

Besteht das Ausbildungsverhaeltnis beim Wechsel nach dem 30. Juni noch nicht laenger als 6 Monate, hast du im, alten Betrieb nur einen Teilanspruch von 1 Zwoelftel des Jahresanspruchs fuer jeden vollen Monat des Bestehens des Ausbildungsverhaeltnisses erworben (angebrochene Monate fallen unter den Tisch). Solltest du dann schon mehr Urlaub bekommen haben als dir anteilig zusteht, kann der Arbeitsgeber das dafuer gezahlte Urlaubsentgelt wieder zurueck verlangen. Beim neuen Arbeitgeber erwirbst du dann fuer das laufende Kalenderjahr einen Anspruch auf 1 Zwoelftel des Jahresanspruchs fuer jeden vollen Monat, den das Ausbildungsverhaeltnis in diesem Jahr bei ihm bestehen wird (angebrochene Monate fallen auch hier unter den Tisch).

Zum Wechsel vor dem 1. Juli schreibe ich erst einmal nichts, weil das bei dir nicht der Fall zu sein scheint.

Da du von einer sechsmonatigen Probezeit schreibst, vermute ich, dass es sich um eine Ausbildung in einem Pflegeberuf handelt, die somit dem Pflegeberufegesetz unterliegt. Wenn aber nicht, kann es mit dem Wechsel des Ausbildungsbetriebs zumindest dann Probleme geben, wenn die Probezeit schon vorbei ist.