Urlaub als Lehrling ausgezahlt bekommen?
Ich bin volljährig und beende nun nach 3 Jahren meine Lehre habe aber noch über 20 Urlaubstage offen.
Der Betrieb ist nicht in der Gewerkschaft und hat keinen Betriebsrat , muss mein Arbeitgeber mir meinen Resturlaub auszahlen?
5 Antworten
Dein Arbeitgeber muss Dir den Resturlaub nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz auszahlen, wenn Du ihn wegen Beendigung Ausbildungsverhältnisses nicht mehr nehmen kannst.
Allerdings kann Dein AG anordnen, dass Du den Resturlaub noch vor Beendigung der Ausbildung als Freizeitausgleich nimmst. Das Bundesurlaubsgesetz sieht die Freistellung vor der Auszahlung.
Davon mal abgesehen, hat man m.E. von der Freizeit mehr als von der Auszahlung, zumal diese nach der Auszubildendenvergütung berechnet wird.
20 Urlaubstage an Geld dürften bei einer Lehrlingsvergütung nicht allzu viel sein. Du kannst es Dir ja mal ausrechnen, wie viel/wenig das ist.
Ich würde Dur raten, die 20 Urlaubstage in Anspruch zu nehmen. Bisschen Erholung vor evtl. Antritt eines neuen Jobs kannst Du bestimmt gebrauchen.
Der Urlaub sollte ja eigentlich zur Erholung dienen. Der Arbeitgeber hat eine gewisse Fürsorgepflicht für seine Angestellten und darauf zu achten, dass der Urlaub genommen wird.
Das ist dann freie Vereinbarung. Grundsätzlich hat der Urlaub Vorrang vor Umwandlung in Geld.
Soweit Du ihn bis zum Ablauf Deiner Ausbildung ( bedingt durch Firmenabläufe ) nicht mehr wahrnehmen kannst .... ja.
Nun er kann aber jetzt einfach verfügen, dass Du den aufgelaufenen Urlaubsanspruch weitestgehend noch bis zur Beendigung Deines Ausbildungsverhältnisses zu nehmen hast.
Ich habe ihn aus freien Stücken nicht genommen, heißt dies nun das der Arbeitgeber entscheidet ob er ihn auszahlt oder nicht?