Ausbildung Urlaub nicht gemacht?
Guten Tag , ich habe eine Frage muss der Betrieb eigentlich Geld auszahlen für die Tage wo ich Urlaub hätte, aber nicht machen konnte, weil ich es nicht wusste, dass mein Urlaubstage abgelaufen also ich habe 26 Urlaubs Tage und habe gar keins davon nehmen können ist 16 Jahre Ausbildung
5 Antworten
Hallo AkkyDlacky,
was meinst du genau?
Du hast Urlaubstage genommen, die dir gar nicht mehr zustanden oder wie?
emesvau
Wenn deine Urlaubstage verfallen, dann ist das leider dein Pech.
Da kann aber noch gar nichts verfallen sein, wenn sie ueberhaupt noch keinen Urlaub nehmen konnte.
"weil ich es nicht wusste" - nicht weil der Betrieb es untersagt hat. Wenn der Betrieb betriebsbedingt die Anträge abgelehnt hat, dann geht das natürlich nicht.
Urlaub aus dem Vorjahr kann nur verfallen, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig vorher auf den bevorstehenden Verfall hingewiesen und eine Moeglichkeit zum Urlaub gegeben hat, der Arbeitnehmer aber trotzdem keinen Urlaub beantragt hat. Danach sieht es hier aber nicht aus. Also ist da auch nichts verfallen.
Das kann da nicht verfallen den darüber das du urlaub nehnmen sollst hätte dich dein Ausbilder infomieren müssen und erst recht da du minderejähriegt ist!
Wen du das zb dem Jugendamt meldest hat dein chef eine menge probleme!
Gehe hin und verlange die 26 tage uralub weil man dich auch nicht auf das verfallen hingewiesen hat und auch nichtmal darauf das du den in den schulfreien zu nehmen hast kann er nicht verfallen! Eigentlich müstest du die sogar die kammer darüber informieren den so darf man nicht mit einem azubi umgehen!
Rechne mal so für jeden monat erweibst du ca 2 tage urlaub und wen du grade erst angefangen hast hast du noch keine 26 urlaubstage due sind da für das ganze jahr gedacht!
Ich mein ja auch für ein ganzes Jahr was ja abgelaufen ist seit März habe ja am September letztes Jahr angefangen
Urlaubsansprueche aus dem Vorjahr verfallen nur, wenn der Arbeitgeber dich rechtzeitig schriftlich auf den moeglichen Verfall hingewiesen und dir die Moeglichkeit gegeben hat, den Urlaub noch rechtzeitig vorher zu nehmen. Das ist bei dir aber anscheinend nicht geschehen. Somit besteht der Urlaubsanspruch weiter und es muss dir auch entsprechend Urlaub gewaehrt werden.
Einen Anspruch auf Auszahlung hast du nur, wenn du den Urlaub wegen Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhaeltnisses nicht mehr nehmen konntest. Sonst ist eine Auszahlung nicht zulaessig.
ksnnst du mir einen gesetzlichen Beleg darstellen damit ich es meinem Arbeitgeber zeigen kann
Das Jugend Arbeit Gesetz!
Das Jugend Schutz Gesetz
Das Arbeitsgesetz
Das Urlaubsgesetz
Eventuell auch Das Arbeitszeitgesetz!
Leider sind das alles Sachen die erst im 2ten jahr kommen!
Lies dir das hier mal durch: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaub-verfaellt-nicht-mehr-automatisch_76_484536.html
Kann ich auch das Geld verlangen anstatt die abgelaufen Urlaubstage?
Hatte ich doch im letzten Absatz meiner Antwort schon geschrieben: Nur wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses nicht mehr genommen werden kann.
Ich habe mit mein Arbeitgeber geredet er meine in mein Vertrag steht es, dass wenn ich Urlaub nicht nehmen sollte läuft es ab
Papier ist geduldig. Eine solche Vereinbarung ist unwirksam.
Dein Urlaub kann so einfach nicht ablaufen und erst recht nicht wen man dir nicht mal sagst das du Urlaub machen sollst!
Eigentlich kann das nur passieren wen man den Rest des Jahresurlaub bis ende märtz nicht nimmt ! Was anderes ist es wen man ihn dich nicht nehmen lässt! Dan kann er nicht Verfallen! 26 tage Urlaub das würde heisen von märz bis maätz hat man dich kinen tag urlaub machen lassen das ist aber nicht erlaubt!
Wen du im August oder auch im januar erst mit der Ausbildung angefangen hast kann dein Urlaub nicht verfallen den den kannst du eher nur Dan machen wen schulfreien sind!
Das mit den abgelaufenen Urlaubstagen verstehe ich nicht.
Wie Dein Resturlaub oder nicht genommener Urlaub geregelt ist findest Du eigentlich in Deinem Ausbildungsvertrag. Firmen sind nicht gesetzlich verpflichtet, nicht genommenen Resturlaub auszuzahlen. Bei uns z.B. gibt es das nicht, da musst die Resturlaubstage bis Ende März nehmen und danach isser weg, der Urlaub.
Nein. Du bist eigenständig dafür verantwortlich, dass du deinen Urlaub nimmst. Wenn du den Urlaub nicht nimmst, verfällt er.
Wie so oft, liegst du auch diesmal wieder voellig daneben. Schau mal hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-c-684-16-urlaub-verfall-eugh-hinweise/
Falsch
"Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor auf drohenden Urlaubsverfall hingewiesen hat. Dies hat das LAG Köln in richtlinienkonformer Auslegung entschieden. Dabei hat das Gericht klargestellt: Die Hinweispflicht des Arbeitgebers umfasst auch Urlaub aus vergangenen Jahren."
Sorry falsch ausgedrückt ich hatte 26 Urlaubstage, aber ich konnte keins davon umsetzten also sprich ich habe gar kein Urlaub gehabt das erste Jahr weil ich nicht wusste dass es am März abläuft