Für ein Jahrespraktikum zur Fachhochschulreife ist das Führen eines Praktikumshefts oder einer Praktikumsmappe in der Regel zwingend erforderlich
Du musst das Heft/Mappe/Bericht sogar mit einreichen wenn du es dir anerkennen lassen willst btw.
Für ein Jahrespraktikum zur Fachhochschulreife ist das Führen eines Praktikumshefts oder einer Praktikumsmappe in der Regel zwingend erforderlich
Du musst das Heft/Mappe/Bericht sogar mit einreichen wenn du es dir anerkennen lassen willst btw.
Solange die Lehrerin weiterhin unterrichten könnte, ist der Vertrag grundsätzlich weiter gültig, auch wenn ihr privat kein Instrument mehr habt (was ihr theoretisch lösen könntet).
Daher nein, das ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung da ein wichtiger Grund fehlt.
Ich empfehle immer nach 1,5-2 Wochen sich dort zu melden, eine Email kann ggf auch reichen.
Ja tatsächlich klebte auch mal was an der Decke, 3 Witzbolde kamen damals mal auf die Idee "Scheiße" in der Toilette mit 2 Böller hochzujagen, das hat so abgrundtief ekelhaft gerochen
Überteuert außer es ist ein besonderes Modell oder es wurde anderweise getuned, ansonsten :
Privatverkauf : MAXIMAL 15000€
Händler mit Garantie : bis 18000€
Wenn es top ausgestattete Modelle sind oder kein Basis Modell : Bis 20000€
Probleme die auftreten KÖNNEN :
Nun zwingen kann dich keiner, kannst einfach nicht hingehen aber :
Du kannst deinen Arbeitgeber auf die unverhältnismäßige Fahrtzeit hinweisen, da sie in keinem vernünftigen Verhältnis zur verbleibenden Arbeitszeit steht
Zur not Betriebsrat falls vorhanden oder mal mit der IHK sprechen
Nun hier kollidieren 2 Gesetze miteinander :
Grundgesetz : „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“
und Beamtenstatusgesetz : "(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer ...
2. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,"
Da die AFD nicht als gesichert rechtsextreme gilt, sondern aufgrund einer vorläufigen Gerichtsanordnung ein Verdachtsfall ist, würde man hier gute chancen auf eine klage haben.
Die Kreditrate ist zwar 1010 €, aber was ist mit den :
Auf diese 1010 € Kreditkosten kommen halt noch mind 580-600 € dazu um das Haus "Instand" zu halten, deine Fixkosten sind halt nicht 1010 € sondern mal eben 1500€ - 2000 € für das ganze Haus.
Was ist wenn man den Job verliert ? " Ja also ich habe ein Festvertrag...."
Heißt nicht das man nicht gekündigt werden kann.
Würde mich aber dennoch für das Haus entscheiden
Kommt wohl darauf an worauf du dich bewirbst
"die viel zu weit weg ist"
Definiere zu weit weg, aufgrund von Gesetz, Rechtsprechung und Arbeitsvertragsrecht wird eine 1,5 H Fahrt zu arbeit als zumutbar angesehen [Hin und Zurück]
"kann ich dann einfach kündigen?"
Natürlich kannst du kündigen, kannst auch kündigen wenn das nicht der Fall sein sollte.
Ist wahrscheinlich dann der Gegenteiltag
Nein :
Nein kannst du nicht
Dauert länger wenn du es in Teilzeit machst, du machst dann ca 20 Stunden Unterricht in der Woche, du nimmst dort den gleichen Stoff durch wie andere am normalen Gymnasium.
Du bist aber deutlich eingeschränkter was deine Leistungskurse angeht, meistens wird Deutsch,Mathe, Englisch und Geschichte angeboten.
Ansonsten kommt es noch auf deine Schulischevorbildung an, kann dir leicht oder auch schwer fallen.
Nein aber das Amt gibt bei privaten Helfern auch eine Helfer-Pauschale, z. B. 20–25 € pro Helfer.
Das ganze muss vorher genehmigt werden
"Einen Job mit der Lehre finde ich momentan einfach nicht."
Sorry das kann ich mir nicht vorstellen, gerade als Kinderpfleger gibt es so viele Einsatzmöglichkeiten wie z.B Kinderkrippen, Kindergärten und Horten, Kinderheimen, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, Ganztagsschulen, Privathaushalten, Erholungs- und Ferienheimen oder Kinderkrankenhäusern und -kliniken
Wieso muss man da auf Zeitarbeitsfirmen zurückgreifen ?
Alleine wenn ich bei mir im Umkreis von 20KM auf Jobbörsen schaue, finde ich über 40 Stellen als Kinderpfleger oder sonstiges, ja du kannst auch z.B als Pädagogische oder pflegerische Mitarbeiter dich bewerben, ob du genommen wirst ist immer so eine Sache.
Es ist im Vergleich zu damals deutlich schwieriger, hier müsste man einige Skills sich selber aneignen, dann könnte man z.B auch ohne Ausbildung einen Quereinstieg in die IT z.B machen und somit Geld machen.
Normal sollte die Lehrkraft die für deine Klasse zuständig ist dir bescheid geben, und das eigentlich nach der Notenkonferenz.
Ich würde erstmal Interne Prüfung tätigen, sprich Kassenbuch, Videoaufnahme etc
Sollte es zu ungereimtheit kommen beauftrage ich jemanden der sich das anschaut.
Kommt woh auf das Studium an, aber ja das kann sehr gut vorkommen.