Urlaubsanspruch - 450€ Job?

5 Antworten

Eine Beschäftigung ohne Anspruch auf Urlaub gibt es nicht.

Bei den meisten 450€-Jobs wird das ganze allerdings oft locker gehandhabt. Nicht selten wird der Urlaub nur pro Forma genommen, weil man im Schichtplan ganz einfach sagen kann "hier möchte ich, hier möchte ich nicht". Andersrum ist es dann oft so, dass der Chef Flexibilität verlangt und möchte, dass man auch mal arbeitet, wenn es eben nicht so gut passt.

Generell müsstest du Urlaubsanspruch haben. Aber der Chef muss ihn nicht zwangsläufig genehmigen.

Familiengerd  08.07.2014, 17:52

Generell müsstest du Urlaubsanspruch haben.

Sie "müsste" nicht Urlaubsanspruch haben, sondern sie hat ihn schlicht und einfach nach dem Gesetz!

Und das hat auch überhaupt nicht damit zu tun, dass "der Chef Flexibilität verlangt und möchte, dass man auch mal arbeitet, wenn es eben nicht so gut passt"!!!!

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offeltoffel  08.07.2014, 20:19
@Familiengerd

Ich rede ja nur davon, wie es in der Praxis gehandhabt wird. Ich habe etliche Jahre an der Tankstelle gearbeitet und musste nicht extra Urlaub nehmen, wenn ich tatsächlich im Urlaub war. Ich hab einfach geschrieben "da und da bin ich weg" und dann wurde das in der Schichtaufteilung so berücksichtigt. Dafür konnte es schonmal sein, dass ich abends angerufen wurde und gebeten wurde schnell einzuspringen, auch wenn ich mal nicht eingeteilt war. Klar hätte ich ablehnen können, aber das gehörte eben für mich für diese Flexibilität dazu.

Wir hatten z.B. so Spezialisten, die haben grundsätzlich an jedem Feiertag Urlaub genommen: Pfingstsonntag, Ostersonntag, ganz Weihnachten, Neujahr ... wenn wir das alle so gemacht hätten, hätten die ihre Tankstelle zusperren können. Will heißen: wir haben uns intern darauf geeinigt, dass jeder von uns mal Neujahr machen muss oder jeder eine Schicht an Weihnachten.

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Familiengerd  08.07.2014, 21:57
@offeltoffel

Okay, so ist das, wenn man mal einen Tag frei nimmt: man spricht sich unter einander ab, natürlich, und regelt das auch so formlos, da hast Du Recht - und so klappt das auch in kleinen Betrieben (oder sollte so klappen).

Das klappt so meistens aber nciht in größeren Einheiten und ist auch anders, wenn es um einen zusammenhängenden "Urlaubs"-Zeitraum geht, wie hier bei der Frage.

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Auch im Minijob gilt das Bundesurlaubsgesetz. Danach hat jeder AN Anspruch auf den Mindesturlaub von vier Wochen im Jahr. Wenn im Betrieb mehr Urlaub gewährt wird ( Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) hat auch der Minijober Anspruch darauf.

Ob Du allerdings im August Urlaub nehmen kannst, entscheidet Dein AG. Du erwirbst zwar mit jedem vollen Monat den Du arbeitest einen Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs und nach einer Wartezeit von 6 Monaten auf den vollen Jahresurlaub, Dein AG muss Dir diesen aber nicht in den ersten 6 Monaten gewähren (wenn er nett ist, tut er das aber).

Familiengerd  08.07.2014, 17:50
Dein AG muss Dir diesen aber nicht in den ersten 6 Monaten gewähren

Wo soll das geregelt sein? - Wenn wir einmal von der Nichtgewährung aufgrund betrieblicher Notwendigkeiten oder vorrangiger Urlaubsansprüche Anderer absehen!

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Hexle2  08.07.2014, 19:01
@Familiengerd
 Wenn wir einmal von der Nichtgewährung aufgrund betrieblicher Notwendigkeiten oder vorrangiger Urlaubsansprüche Anderer absehen!

Habe ich was anderes behauptet?

Wenn betrieblich nichts dem Urlaub entgegensteht, kann er genehmigen, haben aber schon länger Beschäftigte ihren Urlaub schon in dieser Zeit gewährt bekommen, muss er hier nicht. Das können wir aber hier nicht beurteilen und daher m.E. auch kein generelles "er muss Dir Urlaub geben" antworten.

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Familiengerd  08.07.2014, 22:05
@Hexle2

Okay, Hexle, ich war ein wenig konsterniert, weil es sich so las, als wolltest Du dem Arbeitgeber zugestehen, in den ersten 6 Monaten einen Urlaub grundsätzlich zu verweigern.

Ich wollte mit schon verwundert die Augen reiben ("doch nicht Hexle") - vielleicht habe ich es auch nur ein wenig zu eng gelesen ... ;-)

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Hexle2  09.07.2014, 05:28
@Familiengerd

Hallo Familiengerd,

("doch nicht Hexle") 

Warum nicht: nobody is perfect. Daher schätze ich auch Deine gelegentlichen Ergänzungen und/oder Einwände. Jeder von uns liest mal verkehrt, übersieht oder vergisst etwas. Im Sinne der Fragesteller finde ich Kommentare und Richtigstellungen auch gut. Wir wollen schließlich helfen und nicht irreleiten.

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Auch im Rahmen eines Minijobs hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG). Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden. Dabei ist ausschließlich relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet und nicht wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html

Doch, doch Urlaubsanspruch hast du schon, normalerweise erwirbt man sich seinen Urlaubsanspruch nach 3-monatiger Betriebszugehörigkeit, besprich das am besten mit deinem Chef, zwecks Urlaubsplanung, Absprache mit Kollegen.....

Hexle2  08.07.2014, 17:37
normalerweise erwirbt man sich seinen Urlaubsanspruch nach 3-monatiger Betriebszugehörigkeit

Nach dem Bundesurlaubsgesetz erwirbt man sich 1/12 des Jahresurlaubs mit jedem vollen Monat den man gearbeitet hat.

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Familiengerd  08.07.2014, 17:43
Urlaubsanspruch nach 3-monatiger Betriebszugehörigkeit

Wo (in deutschen Gesetzen) soll das denn bloß stehen?!?

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Familiengerd  08.07.2014, 22:00
@Sunnycat

Okay ...

Aber bei den 6 Monaten (sogenannte "Wartezeit") geht es um den Erwerb des "vollen" Urlaubsanspruchs. Einen "anteiligen" erwirbt der Arbeitnehmer schon mit 1 Monat Beschäftigungsdauer!

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Du hast Urlaubsanspruch, anteilig Deiner Arbeitszeit, wie Vollbeschäftigte.