Urlaubsanspruch für Kleinbusfahrer?

beowulf90210  18.12.2021, 12:09

Wirst Du während der Ferien, wo Du "eh zu Hause" bist, weiterbezahlt oder erhältst Du das Gehalt nur für die Zeit, wo Du tatsächlich arbeitest?

eni016 
Fragesteller
 19.12.2021, 12:19

So wie die Dame vom Lohnbüro sagte, nein.

1 Antwort

Grundsätzlich:

Jeder Minijobber hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, rechnen Sie den Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage um. Dabei ist nur wichtig, wie viele Werktage Ihr Minijobber pro Woche arbeitet – nicht, wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.

(Quelle: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/03_urlaubsanspruch/node.html)