Urlaubsanspruch für Kleinbusfahrer?
Ich arbeite als Kleinbusfahrer im Minijob. Mein Arbeitgeber sagt, ich habe keinen Anspruch auf Urlaub, da ich ja wenn Ferien sind eh zu Hause bin. Kann das sein?
Ich denke nein.
Wirst Du während der Ferien, wo Du "eh zu Hause" bist, weiterbezahlt oder erhältst Du das Gehalt nur für die Zeit, wo Du tatsächlich arbeitest?
So wie die Dame vom Lohnbüro sagte, nein.
1 Antwort
Grundsätzlich:
Jeder Minijobber hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, rechnen Sie den Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage um. Dabei ist nur wichtig, wie viele Werktage Ihr Minijobber pro Woche arbeitet – nicht, wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.