HIer noch kurz zur formalen Einordnung an Hand des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), etwas differenziert:
Dieses Rahmenwerk ordnet Bildungsabschlüsse auf 8 Stufen ein, von 1 (etwa "Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)") bis 8 (Promotion).
Die Weiterbildungsabschluss "Betriebswirt" wird entweder dem Niveau 6 (etwa "Betriebswirt (Staatlich geprüfter) Fachrichtung Betriebswirtschaft - Bachelor Professional in Wirtschaft") oder Niveau 7 (etwa "Technischer Betriebswirt (Geprüfter)" oder "Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz (Geprüfter) - Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz") zugeordnet.
[Der alte Fachhochschulabschluss "Diplom-Betriebswirt (FH)" entspricht übrigens dem Niveau 6.]
Ein Master-Abschluss an einer Hochschule (Uni/FH) wird dem Niveau 7 zugeordnet.
Somit gibt es Weiterbildungs-Abschlüsse mit einer Betriebswirts-Bezeichnung, die einem universitären Master nach dem DQR formal gleichgestellt.
(Persönlich halte ich das für nicht sonderlich passend, aber das steht auf einem anderen Blatt.)