Am Rande: eine Anleihe wird nicht unbedingt zu 100 ausgegeben. Da der Kupon einen halbwegs geraden Zinssatz hat, wird der Ausgabekurs entsprechend angepasst und liegt dann über oder unter 100.

Negative Renditen (wie ja vor nicht allzu langer Zeit bei sehr guten Bonitäten üblich) bekommt man ohnehin nur mit Emissionskursen über 100 hin, da der Kupon nicht negativ werden kann.

Ein paar Beispiel für Emissionskurse != 100 sind etwa in einem Artikel der FAZ.

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Hm, erzielst Du Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die damit in Zusammenhang stehen?

Dann könnte das ggf. als "Aufwendungen zur Instandhaltung der Gartenanlagen" in Frage kommen.

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Die Gründe liegen typischerweise vor allem darin, dass es dann ein Konto auf den Namen einer fremden Person ist... die (bzw. deren gesetzlicher Vertreter) aber trotzdem im Zweifel allen damit verbundenen Pflichten (aus Geldwäschegesetz, Steuerrecht etc.) nachkommen muss. Konflikte könnten auch dann aufkommen, wenn der Großelternteil dann doch mal zwischendurch wieder etwas abheben wollte - geht ja nicht, da das Geld natürlich dem Kontoinhaber (= in diesem Fall dem Enkel) gehört.

Früher hat man das alles eher großzügig gesehen... heute nicht mehr ganz so einfach. Und verdienen kann man als Bank mit so einem Enkel-Sparkonto ohnehin wenig bis gar nichts - das rechtfertigt den Zusatzaufwand und rechtliche Risiken in der Regel nicht.

Was aber am Einfachsten ist: ein weiteres (Spar-)Konto (oder auch Depot) auf den eigenen Namen anlegen und dort für den Enkel sparen. Dann ist man (rechtlich sauber) nach wie vor Eigentümer des Geldes, kann ggf. auch problemlos darüber verfügen und letztlich entscheiden, ob und was man dem Enkel zu welchem Geburtstag feierlich überreicht.

(Wermutstropfen: Kapitalerträge muss man auch selbst versteuern, ein Freistellungsauftrag/NV-Bescheinigung des Enkels greift dann nicht.)

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Eine konkrete Empfehlung habe ich nicht.

Du könntest aber die Liste von Internaten in Deutschland aus der Wikipedia durchsehen. Dort ist auch noch ein Weblink zu einem anderen Verzeichnisportal enthalten, das Du zum Gegenprüfen nutzen könntest.

Viel Erfolg bei der Suche!

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Der Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsarbeiter beantwortet Deine Fragen zwar nur zum Teil, ist m. E. aber trotzdem ein ganz interessanter Einstieg in die Thematik.

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Hm, die Stiftung Warentest hat da einige Informationen zu: https://www.test.de/medikamente/krankheit/nervositaet-und-unruhe-k216/

Als "geeignet" oder "auch geeignet" wurde keines der Medikamente eingestuft. Lediglich als "Mit Einschränkung geeignet" wurden vier Baldrian-Präparate bewertet.

Der Rest war "wenig geeignet".

Also alles nicht so wahnsinnig überzeugend. Im Zweifel ist vermutlich ein Gespräch mit dem Arzt und dann ggf. ein verschreibungspflichtiges Medikament (oder ein anderer Behandlungsansatz!) sinnvoll.

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Verbindlich kann Dir das nur die entsprechende Verordnung für Dein Bundesland beantworten.

In NRW ist das beispielsweise die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung. Dort gibt es bei den Folgen eine kleine Unterscheidung zwischen Selbsttest und Schnelltest (im Testzentrum). So steht in § 13 Abs. 3 bzgl. positivem Selbsttest:

Bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des Kontrolltests müssen sich die Personen mit positivem Selbsttestergebnis oder positivem PCR-Pool-Test bestmöglich absondern, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermeiden und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten.

Und in § 14 Abs. 1 zum positiven Schnelltest:

Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronaschnelltest einem PCR-Test unterzogen haben, sind verpflichtet, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Isolierung zu begeben.

sowie in in Abs. 3:

Ist das Ergebnis eines PCR-Tests positiv oder nimmt eine durch einen Schnelltest positiv getestete Person keinen PCR-Kontrolltest vor, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in Isolierung zu begeben

In der Praxis dürfte "Isolierung" und "bestmögliche Absonderung" dann aber keinen allzu großen Unterschied bedeuten...

(Der Begriff "Quarantäne" wird in der Verordnung in NRW nur für Haushaltsangehörige/Kontaktpersonen verwendet, nicht für die Infizierten selbst.)

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Persönlich erscheinen brauchst Du in aller Regel bei einer solchen Anfrage nicht.

Lies Dich mal etwas in die Materie ein, z. B. in den Tipps/Leitfäden des "Vereins für Computergenealogie":

http://wiki-de.genealogy.net/Portal:Praktische_Hilfe

Da gibt es auch Mustervorlagen für Anfrage-Schreiben an (Standes-)Ämter oder Kirchen.

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Schau es Dir z. B. auf der Website des Auswärtigen Amtes an:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/brasilien-node/brasiliensicherheit/201092

Derzeit steht da einen "... Impfnachweis und ein negatives PCR-Test- oder Antigen-Schnelltestergebnis in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache..".

Danach würde eine dreifache Impfung ohne Test nicht reichen.

Je nach dem wann die Einreise sein soll, würde ich die Lage genau beobachten, das ändert sich ja bekanntlich schnell.

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Die Stiftung Warentest hat In-Ear-Kopfhörer getestet: https://www.test.de/Bluetooth-Kopfhoerer-Test-4378783-5589265/

Die günstigsten mit "gut" getesten "True Wireless"-Kopfhörer beginnen bei rd. 55 EUR ("Redmi Buds 3 Pro"; Preis bei MediaMarkt). Akku-Laufzeit 5:30h. Die habe ich mir auch kürzlich gekauft und bin damit ganz zufrieden.

Im Preisbereich bei 20 EUR haben die "Panasonic RP-NJ310BE" gut abgeschnitten, sind aber nicht "True Wireless", d. h. mit Kabel zwischen den Ohrhörern. Akku-Laufzeit 7:00h, Preis ab rd. 20 EUR (siehe etwa Preis-Vergleich bei guenstiger.de).

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Einen TAN-Code bekommst Du normalerweise dann von Deiner Bank (etwa per SMS oder App), wenn Du selbst vorher eine Aktion ausgelöst hast (Überweisung, Umsatzabfrage o. ä.).

Alles andere würde ich erstmal als seltsam oder verdächtig ansehen.

Ohne die Kenntnis der genauen Umstände kann man da allerdings nur raten. Im Zweifel am besten die Hotline Deiner Bank fragen, ob das wirklich von da kommen kann.

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