Auf wie viel Urlaub hab ich anspruch?
6 Monate befristeter Arbeitsertrag
Minijob
1×mal die Woche arbeit
6 Antworten
Gesetzlich hast du bei einem woechentlichen Arbeitstag und einem sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhaeltnisses einen Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Urlaub, also 2 Arbeitstage.
Laut der minijob-zentrale.de unter Arbeitrecht gilt folgendes: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/03_urlaubsanspruch/node.html
Also 24 Tage im Jahr ergibt 12 Tage für das halbe Jahr : 6-Tage-Woche = 2 Urlaubstage im halben Jahr:
Jeder Minijobber hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, rechnen Sie den Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage um. Dabei ist nur wichtig, wie viele Werktage Ihr Minijobber pro Woche arbeitet – nicht, wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.
Bei 6-Tage-Woche 24 Tage, bei 5-Tage 20.. aufs ganze Jahr. MIndesturlaub pro Jahr.
Rechne es Dir runter.
Du hast pro Monat Anspruch auf 1/12des Jahreslaubs, ausgezahlt oder abgefeiert.
Das gilt auch bei Minijob.
https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-bei-teilzeit/
Richtig - das wäre somit der Mindestanspruch von 2 Tagen. Ob ggf. in deinem Arbeitsvertrag etwas weitergehendes vereinbar ist, kann hier natürlich keiner sagen - vermutlich eher nicht.
Wenn es grnau 6 Monate sind, wird es dann gewertet wie über 6 Monate oder unter 6 Monate?
Wenn es genau 6 Monate sind, sind es genau 6 Monate und eben nicht mehr als 6 Monate. Der volle Jahresanspruch - auf den du vermutlich abzielst - entsteht erst bei mehr als 6 Monaten. Bei genau 6 Monaten hast du also immer noch nur einen Teilanspruch auf 6 Zwoelftel, bei nur einem Tag weniger als 6 Monate sogar nur auf 5 Zwoelftel.
Dann kommt es darauf an, ob das Arbeitsverhaeltnis vor dem 1. Juli endet oder nach dem 30. Juni. Endet es nach dem 30. Juni, hast du bereits den vollen jahresanspruch fuer das betreffende Kalenderjahr. Endet es aber vor dem 1. Juli, hast du nur einen Teilanspruch.
Die Formel lautet:
Jahresurlaubsanspruch x (12 Monate: 5 Tage/Woche)
Beispiel bei 30 Urlaubstagen im Jahr:
30 x 12 : 5 = 0.5
Das Ergebnis (0.5) muss man jetzt entsprechend für den 1 Tag pro Woche berechnen:
0.5 x (12 Monate x 1 Tag/Woche)
= 6 Tage im Jahr.
Bei einem halben Jahr entsprechend die Hälfte.
An sich eine schöne Erklärung - aber wie die Rechnung 30x12/5 auf 0,5 kommt, ist mathematisch wohl schwer nachvollziehbar :-)
Es muss natürlich 30 / 12 / 5 sein.
Ich habe mich verschrieben.
Die Formel lautet 30 / (12x5)
Die Ergebnisse sind richtig
Sorry.
Geht auch einfacher laut der minijob-zentrale.de unter Arbeitsrecht:
24 Url.tage im Jahr : 2 = 12 Url.tage im halben Jahr geteilt durch die 6-Tage-Woche ergibt 2 Urlaubstage im halben Jahr ;-)
Das gilt doch aber nur wenn es eine 6 Tage Woche ist. Also nicht bei 5 Tagen. Es kommt also darauf an, ob es Werktage oder Arbeitstage sind.
24 Urlaubstage gelten laut Gesetz für eine 6 Tage-Woche; ergo gilt für eine 5-Tage-Woche anteilig 24 Url.tage : 6 x 5 = 20 Url.tage !?
Im Arbeitsvertrag bzw. Rahmentarifvertrag ist der Urlaubsanspruch geregelt. Den Jahresurlaub musst du durch 12 teilen, soviel Tage Urlaubsanspruch hast du dir dann je gearbeitetem Urlaub verdient. Nehme mal an, dass du bei einem so kurz befristeten Arbeitsverhältnis deinen Urlaub (Jahres/Erholungsurlaub der nicht kürzer als 2 Wochen sein soll) erst zum Ende des Beschäftigungsverhältnis nehmen kannst. Überstundenabbau/Freizeitausgleich soll dagegen zeitnah erfolgen, was dann oft die praktikablere Option für Brückentage und/oder nur einen Urlaubstag für Sonderfälle ist.
Wenn die 6 Monate auslaufen und ich mir kein Urlaub genommen habe, kann ich das Geld dann auszahlen lassen?
Den ersten Schritt hab ich ja Verstanden, aber den zweiten Schritt nicht, muss ich: 4 Urlaubstage × 6 × 1/12 rechnen?