Auf wie viel Urlaub hab ich anspruch?

6 Antworten

Gesetzlich hast du bei einem woechentlichen Arbeitstag und einem sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhaeltnisses einen Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Urlaub, also 2 Arbeitstage.

Laut der minijob-zentrale.de unter Arbeitrecht gilt folgendes: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/03_urlaubsanspruch/node.html

Also 24 Tage im Jahr ergibt 12 Tage für das halbe Jahr : 6-Tage-Woche = 2 Urlaubstage im halben Jahr:

Jeder Minijobber hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, rechnen Sie den Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage um. Dabei ist nur wichtig, wie viele Werktage Ihr Minijobber pro Woche arbeitet – nicht, wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bei 6-Tage-Woche 24 Tage, bei 5-Tage 20.. aufs ganze Jahr. MIndesturlaub pro Jahr.

Rechne es Dir runter.

Du hast pro Monat Anspruch auf 1/12des Jahreslaubs, ausgezahlt oder abgefeiert.
Das gilt auch bei Minijob.

https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-bei-teilzeit/

Pascalqman234 
Fragesteller
 02.02.2022, 16:45

Den ersten Schritt hab ich ja Verstanden, aber den zweiten Schritt nicht, muss ich: 4 Urlaubstage × 6 × 1/12 rechnen?

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Funfroc  02.02.2022, 16:51
@Pascalqman234

Richtig - das wäre somit der Mindestanspruch von 2 Tagen. Ob ggf. in deinem Arbeitsvertrag etwas weitergehendes vereinbar ist, kann hier natürlich keiner sagen - vermutlich eher nicht.

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Pascalqman234 
Fragesteller
 02.02.2022, 16:54
@Funfroc

Wenn es grnau 6 Monate sind, wird es dann gewertet wie über 6 Monate oder unter 6 Monate?

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DerCaveman  02.02.2022, 16:59
@Pascalqman234

Wenn es genau 6 Monate sind, sind es genau 6 Monate und eben nicht mehr als 6 Monate. Der volle Jahresanspruch - auf den du vermutlich abzielst - entsteht erst bei mehr als 6 Monaten. Bei genau 6 Monaten hast du also immer noch nur einen Teilanspruch auf 6 Zwoelftel, bei nur einem Tag weniger als 6 Monate sogar nur auf 5 Zwoelftel.

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DerCaveman  02.02.2022, 17:07
@Pascalqman234

Dann kommt es darauf an, ob das Arbeitsverhaeltnis vor dem 1. Juli endet oder nach dem 30. Juni. Endet es nach dem 30. Juni, hast du bereits den vollen jahresanspruch fuer das betreffende Kalenderjahr. Endet es aber vor dem 1. Juli, hast du nur einen Teilanspruch.

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Die Formel lautet:

Jahresurlaubsanspruch x (12 Monate: 5 Tage/Woche)

Beispiel bei 30 Urlaubstagen im Jahr:

30 x 12 : 5 = 0.5

Das Ergebnis (0.5) muss man jetzt entsprechend für den 1 Tag pro Woche berechnen:

0.5 x (12 Monate x 1 Tag/Woche)

= 6 Tage im Jahr.

Bei einem halben Jahr entsprechend die Hälfte.

Funfroc  02.02.2022, 16:53

An sich eine schöne Erklärung - aber wie die Rechnung 30x12/5 auf 0,5 kommt, ist mathematisch wohl schwer nachvollziehbar :-)

Es muss natürlich 30 / 12 / 5 sein.

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Jasmin3010  02.02.2022, 16:58
@Funfroc

Ich habe mich verschrieben.

Die Formel lautet 30 / (12x5)

Die Ergebnisse sind richtig

Sorry.

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siola55  03.02.2022, 06:37

Geht auch einfacher laut der minijob-zentrale.de unter Arbeitsrecht:

24 Url.tage im Jahr : 2 = 12 Url.tage im halben Jahr geteilt durch die 6-Tage-Woche ergibt 2 Urlaubstage im halben Jahr ;-)

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Jasmin3010  03.02.2022, 11:34
@siola55

Das gilt doch aber nur wenn es eine 6 Tage Woche ist. Also nicht bei 5 Tagen. Es kommt also darauf an, ob es Werktage oder Arbeitstage sind.

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siola55  03.02.2022, 11:38
@Jasmin3010

24 Urlaubstage gelten laut Gesetz für eine 6 Tage-Woche; ergo gilt für eine 5-Tage-Woche anteilig 24 Url.tage : 6 x 5 = 20 Url.tage !?

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Im Arbeitsvertrag bzw. Rahmentarifvertrag ist der Urlaubsanspruch geregelt. Den Jahresurlaub musst du durch 12 teilen, soviel Tage Urlaubsanspruch hast du dir dann je gearbeitetem Urlaub verdient. Nehme mal an, dass du bei einem so kurz befristeten Arbeitsverhältnis deinen Urlaub (Jahres/Erholungsurlaub der nicht kürzer als 2 Wochen sein soll) erst zum Ende des Beschäftigungsverhältnis nehmen kannst. Überstundenabbau/Freizeitausgleich soll dagegen zeitnah erfolgen, was dann oft die praktikablere Option für Brückentage und/oder nur einen Urlaubstag für Sonderfälle ist.

Pascalqman234 
Fragesteller
 02.02.2022, 16:47

Wenn die 6 Monate auslaufen und ich mir kein Urlaub genommen habe, kann ich das Geld dann auszahlen lassen?

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