Minijob bezahlter Urlaub?
Moin
Ich arbeite in nem Testzentrum auf 450€-Basis mit überdurchschnittlichem Stundenlohn von 15€ als geringfügig Beschäftigter nach §8 Abs.1 Nr.1 SGB IV falls das wem was sagt. Meine Frage ist, hab ich da Anspruch auf bezahlten Urlaub? Als ich den Vertrag unterschrieben habe, meine ich nämlich nichts davon gelesen zu haben, nur jetzt fällt mir ein, dass es ja sowas in nem Minijob eigentlich gibt. Will auch eigentlich nicht beim Chef nachfragen, weil des so klingen könnte als wär ich mit dem Stundenlohn nicht zufrieden.
LG
5 Antworten
Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Vertraglich (ggf. auch tarifvertraglich) kann es auch mehr sein.
Minijob-Zentrale - Urlaubsanspruch
Ja, hast du. Hier kannst du alles genau nachlesen und ausrechnen
Meine Frage ist, hab ich da Anspruch auf bezahlten Urlaub?
Ein MInijobber ist arbeitsrechtlich nicht von einer Vollzeitkraft zu unterscheiden. Unterschiede gibt es in der steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Stellung aber nicht in der arbeitsrechtlichen.
Will auch eigentlich nicht beim Chef nachfragen, weil des so klingen könnte als wär ich mit dem Stundenlohn nicht zufrieden.
Reich einfach einen Urlaubsantrag ein.
Monatlich ca. 1,5 Arbeitstage. Die kannst du in Absprache mit dem Arbeitgeber nehmen. Ein Freund von mir hat einen ähnlichen Job. Er bekommt die Arbeitszeit für den Urlaubstag regelmäßig gutgeschrieben, weil die Arbeit im Testzentrum befristet ist und quasi jederzeit enden kann.
Schau mal in deinem Arbeitsvertrag nach, was da über Urlaub steht.
Nach § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) hat jeder Arbeitnehmer, also auch ein Minijobber, einen Mindestanspruch auf 24 Werktage bezahlten Urlaub bei einer 6-Tage Woche. ... Das bedeutet, eine vertragliche Regelung, nachdem der Arbeitnehmer – also auch der Minijobber – keinen Anspruch auf Urlaub hat, ist unwirksam.