Feiertage nacharbeiten (Minijob)?
Hallo Community.
Derzeit mache ich neben meinem Fach-Abitur einen Minijob auf 450€ Basis. Ich arbeite 11 Stunden in der Woche. Heute meinte mein Chef zu mir das bei Minijobbern die Feiertage nicht bezahlt werden und ich soll jetzt Pfingstmontag nacharbeiten. Kann das sein?
Freundliche Grüße
3 Antworten
Dein Arbeitgeber muss dir als Minijobber auch für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt zahlen, das du ohne den Arbeitsausfall erhalten hättest.
Du hast dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem du sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. Wurden arbeitsvertraglich keine genauen Wochenarbeitstage festgelegt, kann in diesem Fall dein Arbeitgeber anordnen, dass du deine Arbeitszeit an einem anderen Tag erbringst. Ist hingegen genau festgelegt, an welchen Tagen du arbeitest und fällt dieser Tag auf einen Feiertag, dann ist die Arbeitsleistung nicht nachzuholen.
Wird keine Regelung getroffen, kann man eine Durchschnittsbetrachtung der Vergangenheit vornehmen. Wurde in der Vergangenheit an dem Wochentag, auf den der Feiertag fällt, häufig gearbeitet, kann dies für einen Arbeitsausfall am Feiertag sprechen. Diese Vermutung hätte der Arbeitgeber zu widerlegen.
Abschließend empfehlen wir dir, dass du dich mit deiner arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichst du von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Du hast natürlich die selben Rechte wie die Teil- oder Vollzeitbeschäftigten - also der Feiertag muß bezahlt werden, ohne daß du ihn nacharbeiten mußt ;-)
Siehe in der minijob-zentrale.de unter Arbeitsrecht:
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall an FeiertagenAls Arbeitgeber müssen Sie Ihrem Minijobber auch für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Ihr Minijobber hat dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem dieser sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist. Sie dürfen die Fortzahlung von Entgelt für Feiertage nicht dadurch umgehen, dass Ihr Minijobber die ausgefallene Arbeitszeit an einem sonst arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeitet.
Wird bei 450gern gerne gemacht du hast eig. auch urlaubsanspruch und vieles andere aber die cheffs scheissen dadrauf, macht der 450er nicht mit holt man sich n anderen.
dann setz dich durch, du hast die selben rechte wie ein vollzeitarbeiter
Aber ist das überhaupt erlaubt? Die suchen dringend Personal und ich mache meinen Job auch sehr gut, also feuern würden die mich nicht.