Feiertage nacharbeiten (Minijob)?

3 Antworten

Dein Arbeitgeber muss dir als Minijobber auch für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt zahlen, das du ohne den Arbeitsausfall erhalten hättest.

Du hast dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem du sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. Wurden arbeitsvertraglich keine genauen Wochenarbeitstage festgelegt, kann in diesem Fall dein Arbeitgeber anordnen, dass du deine Arbeitszeit an einem anderen Tag erbringst. Ist hingegen genau festgelegt, an welchen Tagen du arbeitest und fällt dieser Tag auf einen Feiertag, dann ist die Arbeitsleistung nicht nachzuholen.

Wird keine Regelung getroffen, kann man eine Durchschnittsbetrachtung der Vergangenheit vornehmen. Wurde in der Vergangenheit an dem Wochentag, auf den der Feiertag fällt, häufig gearbeitet, kann dies für einen Arbeitsausfall am Feiertag sprechen. Diese Vermutung hätte der Arbeitgeber zu widerlegen.

Abschließend empfehlen wir dir, dass du dich mit deiner arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichst du von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast natürlich die selben Rechte wie die Teil- oder Vollzeitbeschäftigten - also der Feiertag muß bezahlt werden, ohne daß du ihn nacharbeiten mußt ;-)

Siehe in der minijob-zentrale.de unter Arbeitsrecht:

Ent­gelt­fort­zah­lung bei Ar­beits­aus­fall an Fei­er­ta­gen
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihrem Minijobber auch für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Ihr Minijobber hat dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem dieser sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist. Sie dürfen die Fortzahlung von Entgelt für Feiertage nicht dadurch umgehen, dass Ihr Minijobber die ausgefallene Arbeitszeit an einem sonst arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeitet.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/04_entgeltfz/node.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wird bei 450gern gerne gemacht du hast eig. auch urlaubsanspruch und vieles andere aber die cheffs scheissen dadrauf, macht der 450er nicht mit holt man sich n anderen.

KevinDerPro344 
Fragesteller
 27.05.2021, 23:03

Aber ist das überhaupt erlaubt? Die suchen dringend Personal und ich mache meinen Job auch sehr gut, also feuern würden die mich nicht.

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