2 Minijobs 450€ Möglich?

6 Antworten

Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html;jsessionid=8513B92115E8E5B878ECAAD444E29DF8

wie z.B.: Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.

Mit max. 450€ bist du auch weiterhin in der kostenlosen Familienversicherung über die Eltern krankenversichert. Achten solltest du drauf, daß deine Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichten.

Zusätzlich könntest du für max. 3 Monate eine kurzfristige Beschäftigung ausüben als Ferienjob neben deinen geringfügigen Beschäftigungen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Diese kurzfristige Beschäftigung ist zwar sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei und auch hier bist du weiterhin bei deinen Eltern kostenlos in der Familienversicherung krankenversichert: Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?

  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/familienversicherung/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nein.. dh. du darfst 2 Jobs haben, die zuzsammen 450 Euro monatlich erbringen. Darüber muss es angemeldet werden. (wird das nciht geändert auf 530 Euro demnächst?) Als MidiJob zählt das dann.

die Gesamtsumme der beiden Löhne darf 450 Euro nicht überschreiten

Prinzipiell geht das, wenn du über insg. 450€ kommst zahlst du aber Beiträge