Minijob?
Hallo,
vorab ich arbeite normal Vollzeit im Lagerbereich und verdiene 1500€ Netto
ich möchte ein Minijob nebenbei machen 450€ Basis meine Frage ist jetzt sind die 450€ trotz meiner Vollzeit Beschäftigung steuerfrei ?
muss ich mein Arbeitgeber melden das ich ein Minijob noch mache ? Worauf muss ich achten ?
bitte nur Leute die Ahnung von haben :-)
danke
2 Antworten
Grundsätzlich ist jeder Job steuerpflichtig und im Minijob bestimmt der Arbeitgeber die Art der Versteuerung. Er kann hierbei wählen zwischen der Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen des Arbeitnehmers und der Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent. Bei der Entscheidung wird der Arbeitgeber aber immer deine individuelle Situation beachten, damit dir hierbei keine Nachteile entstehen. Weitere Informationen hierzu findest du auch auf unserer Homepage unter dem Punkt "Besteuerung von 450-Euro-Minijobs im Gewerbe".
Weitere Informationen dazu erteilt dir dein zuständigen Finanzamt.
Die Informationspflicht gegenüber deinem Hauptarbeitgeber ist meist sogar vertraglich geregelt.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
ich möchte ein Minijob nebenbei machen 450€ Basis meine Frage ist jetzt sind die 450€ trotz meiner Vollzeit Beschäftigung steuerfrei...
Kommt drauf an...
falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann mußt du erst gar nicht diesen Minijoblohn in einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html
wie z.B.: Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
...muss ich mein Arbeitgeber melden das ich ein Minijob noch mache? Worauf muss ich achten?
Natürlich mußt du dies deinem Hauptarbeitgeber mitteilen und du solltest drauf achten, dass dein Minijob-AG diese 2% Pauschalsteuer für dich übernimmt, um zu verhindern dass dein Minijob in die Looser-Lohnsteuerklasse 6 gestuft wird:
Gruß siola55