EQ(J): Darf ich einen Minijob machen und bekomme ich Kindergeld?

5 Antworten

Wird die Einstiegsqualifizierung wie ein Praktikum gehandelt? Dann muß der Chef theoretisch gar nichts bezahlen. Wenn nicht, begibt er sich auf ganz dünnes Eis, weil er bei der Arbeitszeit die geleistet wird, eindeutig gegen das Mindestlohngesetz verstößt.

Angenommen du hast Mo - Fr 40 Stunden. Sa & So nochmal je 4 Stunden. Und noch keine Zuschläge berücksichtigt dann hast 48 Stunden die Woche und im Monat 192 Stunden. Also ein Stundenlohn von 2,34€.

Und dafür arbeitest Du 7 Tage die Woche?

Den Rest hat Dir DerBayer80 ja schon geantwortet...

Ich bin noch Jobsuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet, muss ich mich abmelden?

Bei "Arbeitsuchend" gemeldet gibt es Einschränkungen im Alter und beim Verdienst - aktuell bis längstens zum 21. Lebensjahr besteht Kindergeldanspruch, falls der Verdienst max. 450€ beträgt - Infos hierzu findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 15: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Bei "Ausbildungssuchend" gemeldet gibt es den Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr, falls eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist (siehe "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16):

Betreff deinem EQ findest du evtl. Infos hier in dem Link der minijob-zentrale.de über div. Praktika: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/04_praktikanten_und_auszubildenden/node.html

Gruß siola55

Hast du denn schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium ?

Sollte das nicht der Fall sein, dann würde ich mich, solltest du tatsächlich auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung sein, mich Arbeitsuchend ab und Ausbildungssuchend anmelden.

Denn Arbeitssuchend geht beim Kindergeld nur ab 18 - unter 21, ab 21 - 25 müsste man dann eh Ausbildungssuchend gemeldet sein und Arbeitssuchend ginge auch nur unter 450 € Brutto pro Monat.

Ab 18 kannst du wöchentlich bis zu 48 Stunden arbeiten, die Höhe deines Einkommens spielt beim Kindergeld keine Rolle mehr, da die Einkommensgrenze zum 01.01.2012 abgeschafft wurde.

Da eine Einstiegsqualifizierung in der Regel von der Arbeitsagentur nach dem SGB 3 gefördert wird & auf eine Ausbildung vorbereiten soll, wird es von der Familienkasse als berufsvorbereitende Maßnahme anerkannt & es würde Kindergeldanspruch bestehen, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.

So legt es zumindest die Familienkasse bei uns im Bezirk aus bzw. so war´s bei unserem EQ - Praktikanten letztes Jahr.