Wie viele (Neben-)Jobs darf man haben?
Wenn man eine Hauptbeschäftigung (in Teilzeit) ausübt, einen Nebenjob hat (kein Minijob; Verdienst über 450 Euro monatlich und Abgaben zahlt) darf man dann einen 450 Euro Job arbeiten? Bzw zahle ich dafür dann auch Abgaben?
4 Antworten

Also Jobs kannst du doch beliebig viele ausüben - nur bei der geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob ist nur ein Minijob erlaubt laut der minijob-zentrale.de neben deinen versich.pflichtigen Beschäftigungen:
Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

Du kannst soviele Jobs haben wie du möchtest. Aber du bekommst beim 2. Minijob die Steuerklasse 6 und das lohnt sich dann nicht mehr.

beim 2. Minijob
Es gibt keinen 2. Minijob, sondern 2 sozialversicherungspflichtige Jobs und einen möglichen Minijob.
Und dieser mögliche Minijob ist sozialversicherungsfrei, wenn sich der Fragesteller von der Rentenversicherung befreien lässt, und steuerfrei für den Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber die Pauschalversteuerung übernimmt.

Die erste 450-Euro-Beschäftigung wird nicht zu der Hauptbeschäftigung dazugezählt und bleibt sozialversicherungsfrei.
Anders wäre es wenn der erste Nebenjob auch geringfügig wäre, also bis zu 450€. Dann würde deine neue 450€-Beschäftigung auf deine Hauptbeschäftigung hinzugerechnet werden und du müsstest Sozialabgaben zahlen
https://blog.minijob-zentrale.de/minijob-neben-hauptbeschaeftigung/

Da der erste Nebenjob kein typischer Minijob ist, den du neben der Hauptbeschäftigung ausübst, ja.

bin verwirrt
Wenn Du 2 Jobs hast, die keine Minijobs sind, dann darfst Du auch einen weiteren Job als Minijob bis zu 450 € monatlich ausüben (aber nicht bei den Arbeitgebern der beiden anderen Jobs).
Dieser Minijob ist dann sozialversicherungsfrei, wenn Du Dich von der Rentenversicherungspflicht durch Antrag beim diesem Arbeitgeber befreien lässt, und steuerfrei, wenn dieser Arbeitgeber die Pauschalversteuerung von 2 % übernimmt, die er aber auch Dich abwälzen darf.
Einen pauschal versteuerten Minijob muss Du bei einer Einkommensteuererklärung nicht angeben.

Du kannst einen haben dann verdienst du 450€, wenn du zwei Nebenjobs hast wirst du steuern bezahlen müssen und somit mehr Abzüge haben was sich meiner Meinung nicht lohnt, denn du wirst mit der Steuerklasse 6 abgerechnet und hast somit viele Abzüge… Es lohnt sich nicht.

Du kannst einen haben dann verdienst du 450€, wenn du zwei Nebenjobs hast wirst du steuern bezahlen müssen
In der Konstellation mit einer Hauptbeschäftigung (wenn auch in Teilzeit) muss auch schon der erste Nebenjob versteuert werden.

muss auch schon der erste Nebenjob versteuert werden.
Das ist falsch, wenn es sich um einen Minijob handelt und der Minijobarbeitgeber die Pauschalversteuerung übernimmt.
Dann ist dieser Nebenjob (als Minijob) für den Arbeitnehmer steuer- und (wenn er sich von der Rentenversicherung hat befreien lassen) sozialversicherungsfrei.

Stimmt so leider nicht :-((
Falls der Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer für ihn entrichtet, dann muß der Minijoblohn erst gar nicht in einer Ek-Steuererklärung angegeben werden, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)

Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Also kann ich Trotzdem einen Minijob noch machen der steuerfrei bleibt mit meinen beiden anderen Jobs? :) bin verwirrt