MiniJob und Urlaub?

7 Antworten

auch als Minijobber hast Anspruch auf Urlaub. der richtet sich nach den Tagen die du arbeitest. Urlaubsanspruch im Minijob - Urlaubsanspruch im Minijob - Minijob-Zentrale

 ich könnte im Jahr theoretisch über 6 Wochen weg sein?

aber sicher, das kann der Betrieb durchaus ermöglichen, der Betrieb muss das wissen, dann kann er dich in der Zeit nicht eintragen und wird auch nicht bezahlt

Deine Eltern irren - Du kannst zwar Deine Arbeitgeberin bitten Dich während der Zeit von bis nicht zur Arbeit einzuteilen - dann besteht aber auch kein Lohnanspruch.

Oder Du beantragst ganz normal Urlaub - Dir stehen entgegen der Aussage Deiner Chefin mindestens 4 Wochen Urlaub im Jahr zu ..... dann besteht auch Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Nein du hast kein festen Urlaub und kannst dich austragen wann du willst.

Das schließt doch nicht aus, dass du einen Anspruch auf 3 Wochen Urlaub hast. Wenn du länger weg willst, musst du das absprechen und ggf. unbezahlten Urlaub nehmen.


Noell106l 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 17:05

Das stimmt ja. Frage mich nur wie „bezahlter Urlaub“ bei mir funktioniert, den ich habe ja kein festes Gehalt sondern kriege das was ich im Monat an std. arbeite. Wird das irgendwie berechnet oder so?

maja0403  02.01.2025, 17:06
@Noell106l

Dann geht man von einem Durchschnittswert, resultierend aus den letzten Monaten aus.

Eltern haben nicht immer Recht :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung haben Minijobber und Minijobberinnen ebenso einen Anspruch auf Erholungsurlaub wie vollzeitbeschäftigte Personen. Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage Urlaub zustehen.