Praktikum Urlaubsanspruch?
Hallo, ich gehe in eine Handelsakademie und muss ein Pflichtpraktikum absolvieren. Das geht bei mir jetzt 4 Wochen.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich einen Anspruch auf 2 Tage Urlaub habe oder nicht. In Google steht irgendetwas, dass es darauf ankommt ob ich ein echter oder unechter Praktikant bin. Was bin ich in dem Fall?
Es geht hierbei um Österreich
2 Antworten
Nein, du hast keinen Urlaub. Dies ist ein Kurzpraktikum und du hast die Ferien der Handelsakademie und keinen Urlaubsanspruch. Du bist auch Schüler der Handelsakademie und die Praktikumsstelle erbringt stellvertretend für die Handelsakademie hier eine Lehrleistung in Sinne eines Praktikums. Du hast ja auch keinen Praktikantenvertrag, sondern eine Vereinbarung zwischen dir, Schule und Praktikumsstelle.
Bei einem Pflichtpraktikum besteht prinzipiell kein Urlaubsanspruch.
Hier der Link: https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/pflichtpraktikant-arbeitsrechtlich.html
Und mein höheres Ziel ist dabei doch nicht der Besuch der Handelsakademie. Das Praktikum braucht man für die Matura
aber es gibt dinge die den praktikanten nie passen werden, egal wo !
Stimmt nicht. Kommt eben wie gesagt auf die Art an