Frage zu Urlaubsanspruch und Ablehnung durch den Arbeitgeb?
Hallo,
seit dem 1. November 2024 arbeite ich mit einem Umfang von 100 Stunden pro Monat. Laut der entsprechenden Berechnung habe ich bis Ende des Jahres Anspruch auf 4 Tage Urlaub.
Ich habe meine Urlaubstage bei meinem Arbeitgeber eingereicht, jedoch wurden diese mit der Begründung abgelehnt, dass der Dienstplan bereits geschrieben sei. Das würde bedeuten, dass ich meine 4 Tage Urlaubsanspruch nicht nutzen kann und diese mit dem Jahreswechsel verfallen.
Meine Fragen dazu:
1. Ist es gerechtfertigt, dass mein Urlaubsantrag aufgrund eines bereits bestehenden Dienstplans abgelehnt wird?
2. Darf mein Arbeitgeber den Urlaubsanspruch tatsächlich verfallen lassen, wenn dieser aufgrund der Ablehnung nicht wahrgenommen werden kann?
3. Welche Möglichkeiten habe ich, um meine Ansprüche durchzusetzen?
Ich bitte um eine rechtliche Einschätzung und um Hinweise, wie ich in dieser Situation vorgehen kann.
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Natuerlich verfallen die 4 Urlaubstage nicht, wenn du den Urlaub beantragt hast und der Antrag abgelehnt wurde.
Er muesste aber auch auf dein Verlangen hin auf das naechste Jahr uebertragen werden, wenn du ihn nicht beantragt haettest (BUrlG § 7 Abs. 3 Satz 4).
Ich habe sehr starke Zweifel, dass deine Urlaubstage verfallen.
Wäre es so, dann wäre das ganze nicht rechtens.
Womöglich aber ich kann nichts dagegen tun.. auf die 4 Tage Urlaub muss ich wohl verzichten..
Dem Urlaubsantrag muß nicht stattgegeben werden.
Der Urlaubsanspruch verfällt dadurch jedoch nicht.
Dein Urlaub darf nicht verfallen, da Du ihn nicht mehr nehmen kannst.
Leider doch. Steht im Vertrag „Urlaubsansprüche, die bis zum Jahresende nicht beantragt / genommen wurden, verfallen am 31.12. des Jahres ersatzlos.“