Frage zu Urlaubsanspruch und Ablehnung durch den Arbeitgeb?

4 Antworten

Natuerlich verfallen die 4 Urlaubstage nicht, wenn du den Urlaub beantragt hast und der Antrag abgelehnt wurde.

Er muesste aber auch auf dein Verlangen hin auf das naechste Jahr uebertragen werden, wenn du ihn nicht beantragt haettest (BUrlG § 7 Abs. 3 Satz 4).

Ich habe sehr starke Zweifel, dass deine Urlaubstage verfallen.

Wäre es so, dann wäre das ganze nicht rechtens.


Ichdereine 
Beitragsersteller
 09.12.2024, 21:36

Leider doch. Steht im Vertrag „Urlaubsansprüche, die bis zum Jahresende nicht beantragt / genommen wurden, verfallen am 31.12. des Jahres ersatzlos.“

Ichdereine 
Beitragsersteller
 09.12.2024, 22:04
@AnglerAut

Womöglich aber ich kann nichts dagegen tun.. auf die 4 Tage Urlaub muss ich wohl verzichten..

Dem Urlaubsantrag muß nicht stattgegeben werden.

Der Urlaubsanspruch verfällt dadurch jedoch nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Dein Urlaub darf nicht verfallen, da Du ihn nicht mehr nehmen kannst.