Qualifizierungsvertrag?

2 Antworten

Das ist nicht so ganz eindeutig zu entscheiden. Wenn es einen Vertrag zum EQJ gab und der zeitlich befristet und ausgelaufen war und sie dann weitergearbeitet hat und der Arbeitgeber das zugelassen hat, könnte automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden sein. Der kann dann natürlich gekündigt werden, aber unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Ein Ausbildungsvertrag ist auf keinen Fall entstanden.

Geh am besten mal zu deiner zuständigen Handels-/Handwerkskammer, da gibt es Ausbildungs- und Rechtsberater.

Aber ich finde es ist auch normal, dass es vor dem EQJ noch keine feste (schriftliche) Zusage gab, denn das Jahr ist ja dafür da, erstmal die Voraussetzungen für die Ausbildung zu schaffen. Erst wenn das gelungen ist, kann man sich von beiden Seiten festlegen.

Mündliche Zusagen sind aus diesem Grund immer schwachsinn, weil wenn die Chefin behauptet es hätte nie eine mündliche Zusage gegeben dann steht es Aussage gegen Aussage. Aus diesem Grund ist die Kündigung auch rechtens, da man nicht beweisen kann, dass diese Absprache des Ausbildungsvertrages stattgefunden hat.