Wann endet offiziell eine Ausbildung (Einzelhandelskaufmann)?

6 Antworten

Das Ausbildungsverhältnis endet mit Bestehen der Prüfung. Darunter versteht man meist die Zeit der BEkanntgabe des Ergenisses.

Du musst hier auch nichts kündigen, denn er Vertrag ist dann beiderseits erfüllt.

Nach dem Berufsbildungsgesetz endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Ablauf der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung. Dies passiert in der Regel am letzten Prüfungstag.

Wenn der Auszubildende nicht in ein Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung übernommen werden soll, ist folglich in der Regel der Tag der bestandenen Abschlussprüfung der letzte Tag des Berufsausbildungsverhältnisses.

Muss ein Prüfling bei einer Wiederholungsprüfung nur noch die schriftliche Prüfung ablegen, so endet auch hier das Berufsausbildungsverhältnis mit der offiziellen Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung, nicht jedoch mit dem Onlinestellen der vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung im Internet.

Wichtiger Hinweis: Wird der Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung stillschweigend weiterbeschäftigt, so wird aufgrund “schlüssigen Handelns“ automatisch ein Festanstellungsverhältnis begründet.

Auszubildende können von ihren Betrieben die Verlängerung ihrer Ausbildungsverträge verlangen, wenn die Prüfungen während der Ausbildung begonnen wurden, die Ergebnisse bei vertraglich vereinbartem Ausbildungsende aber noch nicht vorliegen. Wenn die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erst nach Ausbildungsende erfolgen kann, haben Auszubildende deshalb die Wahl: Entweder verlangen sie, dass sich der Ausbildungsvertrag verlängert oder mit Zeitablauf endet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gemäß BBiG endet die Ausbildung mit Ablauf des im Ausbildungsvertrag festgelegten Tages. Bestehst du aber vor Vertragsablauf die mündliche bzw. Bestehensprüfung, endet hiermit das Ausbildungsverhältnis. Insofern bedarf es hierzu keiner Kündigung und du bist auch nicht mehr verpflichtet im Ausbildungsbetrieb zu erscheinen.

Wenn der Arbeitgeber dich aber stillschweigend weiterbeschäftigt, geht ihr ein neues Arbeitsverhältnis ein, welches nix mehr mit dem Ausbildungsvertrag zu tun hat.

Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung läuft der Ausbildungsvertrag zunächst weiter bis zum Vertragsablauf und du bekommst die Möglichkeit eine Wiederholungsprüfung ein halbes Jahr später zu machen....

Wenn du kein Arbeitsvertrag für eine Anschlussbeschäftigung unterschrieben hast, gibt es auch nix zu kündigen.

Nähere Informationen hierzu lassen sich leicht ergooglen.

Gruß

Wenn du die Ausbildung bestehst, endet dein Vertrag. Ohne Kündigung.

Wenn du weiter in die Firma gehst und dort "arbeiten" darfst, gilt das als neuer Vertrag.

Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Prüfung; also in der Regel mit der mündlichen Prüfung.

Wenn du vor Ablauf der Ausbildung keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, kannst du auch keinen durch Nichtkommen kündigen.