Kann man ein Ausbildungsvertrag unterschreiben obwohl ich schon ein unterschrieben habe?

4 Antworten

Wenn Du den neuen Ausbildungsvertrag bekommst, kannst Du ihn sofort unterschreiben.

Den alten Ausbildungsvertrag kündigst Du umgehend.

Da Ausbildungsverhältnisse während der Probezeit nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden können, steht i.d.R. auch kein "Kündigungsverbot" vor Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag.

Ich würde Dir empfehlen beim AG anzurufen, Dich für das Angebot der Ausbildung zu bedanken, mitzuteilen dass Du Dich aus persönlichen Gründen anders entschieden hast, mich für die Umstände entschuldigen und sagen, dass die schriftliche Kündigung kommt.

Es ist nur fair, wenn Du dem AG so schnell wie möglich mitteilst, dass er einen anderen Azubi "suchen" muss.

Gehen tut das schon nur musst du den ersten Vertrag kündigen. Da du noch nicht angefangen hast, hast du die normale Kündigungsfrist in der Probezeit (bitte lesen im Vertrag). Da kannst du ohne Angabe von Gründen kündigen.

Du musst (und darfst auch) den nun nicht mehr gewünschten ersten Vertrag kündigen. Wo also siehst Du da noch ein Problem?

Du kündigst den Vertrag, dies am besten sofort nachdem Du den anderen unterschrieben hast. Dies ist nur fair gegenüber anderen, denen dann dein alter Ausbildungsplatz zur Verfügung steht.

Eine Kündigungsfrist in der Probezeit einer Ausbildung gibt es keine.