Ausbildungsvertrag zur IHK BEVOR ich unterschrieben habe?

2 Antworten

Ich hätte auch vermutet, dass erst Betrieb und Azubi unterschreiben sollten, bevor die IHK dran ist. Aber ich denke, letztendlich ist es Jacke wie Hose. Die IHK prüft ja "nur", ob der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen genügt und trägt dann das Ausbildungsverhältnis ein. Mit dem Zustandekommen des Vertrags an sich hat sie da nicht wirklich was zu tun, der besteht ja zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb. Und da Arbeitsverträge keine Formvorschrift haben und somit auch mündlich zustandekommen können, besteht der ja bereits durch eure gegenseitige Willenserklärung, das Ausbildungsverhältnis einzugehen.

Bis September sind es ja auch noch gute 1,5 Monate. So lang braucht selbst die IHK nicht ;). Ich denke mal, so 1-3 Wochen, dann kommt der Vertrag zurück.

Das Unternehmen nutzt wohl das Online-Verfahren zur Anmeldung - das Unternehmen ist entsprechend dafür freigeschaltet worden.

Erst beantragt der Ausbildungsbetrieb die Eintragung des Vertrages, indem sie das vorgegebene Online-Vertragsformular ausfüllt

Die IHK bestätigt, nach Prüfung, die Vormerkung zur Eintragung durch Freigabe zum Ausdruck des Vertrages

Dann muß der Vertrag zweifach ausgedruckt und unterschrieben werden - ein unterschriebenes Exemplar verbleibt im Unternehmen und ein unterschriebenes Exemplar erhält der Azubi.

Abschließend muß der Ausbildungsbetrieb bestätigen, daß der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten unterschrieben worden ist.

Wenn diese Bestätigung erfolgt, dann wird der Vertrag endgültig eingetragen.

Der Ausbildungsbetrieb ruft dann die Eintragungsbestätigung ab und Du erhälst einen Ausdruck.

Die IHK erhält daher keinen unterschriebenen Vertrag in Papierform oder elektronischer Form mehr.

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Das Verfahren kann immer noch etwas dauern - auch der Ausbildungsbetrieb muß ggf. intern noch einige Formalien erfüllen (z. B. Zustimmung zu Deiner Einstellung durch den Betriebsrat einholen; ggf. sind noch mehrere Ausbildungsstellen zu besetzen und man macht das dann "in einem Rutsch", wenn alle Ausbildungsstellen besetzt sind...)

Das Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Unternehmen ist rechtlich bereits zustande gekommen (unter der Voraussetzung, daß die IHK eine Eintragung nicht ablehnt).