Was erfolgreichen Jurastudenten Freude macht
... Umgang mit der deutschen Sprache und ihren Feinheiten
Sprache ist das Handwerkszeug aller Juristinnen und Juristen – sowohl schriftlich als auch mündlich. Gesetze sind Texte, und jede Art juristischer Tätigkeit – vom Gutachten bis zum Plädoyer, von der Studienklausur bis zum Urteil – vollzieht sich durch Sprache, also durch mündliche oder schriftliche Argumentation. Das heißt auch: Viel lesen! Eine gute Note in Deutsch ist also eine gute Voraussetzung für ein Jurastudium.
... Diskutieren
Juristinnen und Juristen streiten sich gerne. Du solltest also keine Angst vor Meinungsverschiedenheiten und Diskussionen haben. Dazu gehört Freude am Argumentieren und die Ambition und Ausdauer, andere mit deinen Argumenten überzeugen zu können.
... Interessensausgleich
Bei aller Notwendigkeit von Diskussion und Streit: Am Ende muss eine Lösung des Konflikts her, die die Interessen aller Seiten berücksichtigt. Bei Strafsachen ist der Spielraum natürlich geringer als beispielsweise beim Vertragsrecht. Insofern: Auch Sozialkompetenz ist ein wichtiger Faktor, und dazu ist mehr nötig, als virtuos mit Paragraphen umgehen zu können. Jemand, der also lieber mit Dingen arbeitet als mit Menschen, wird wahrscheinlich mit Jura nicht seine Erfüllung finden.
... logisches Denken und Strukturen
Gute Juristinnen und Juristen werden immer auch die Fähigkeit zu logischem Denken benötigen, um das hoch abstrakte System der Gesetze aufzuschlüsseln und anzuwenden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit einer mathematischen Begabung, zumal es ja auch sprichwörtlich heißt "Judex non calculat" ("Als Richter rechnet man nicht" - keine Angst, ein Latinum ist keine Voraussetzung für ein Jurastudium).
Quelle: https://www.law-school.de/studium/jurastudium/bewerbung-auswahl/eignung-fuer-jura
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Ein interessanter Vorschlag von Juraprofessor Peter Oestmann (2014):
Die Konsequenz: Jura an die Fachhochschule!
Das Dilemma lässt sich nicht schönreden. Zahlreiche Studenten interessieren sich nicht für Wissenschaft, kommen damit gut durchs Studium und werden allein für ihren Fleiß belohnt. Die Minderheit ist und bleibt offen für anderes, schlägt sich aber weitgehend auf eigene Faust durch und stößt oft genug auf verschlossene Ohren bei Kommilitonen und Dozenten. Beide Gruppen gibt es, und beide verfolgen ihre eigenen berechtigten Interessen. Es darf nicht darum gehen, aufregende Jünger der Themis gegen langweilige Subsumtionsautomaten auszuspielen. Arroganz ist genauso fehl am Platze wie Neid. Die einzige Möglichkeit, beiden Arten von Studenten gerecht zu werden, besteht darin, sie von Beginn an zu trennen.
Der größte Teil der juristischen Ausbildung gehört an Fachhochschulen. Dieser Vorschlag ist nicht neu oder originell. Er wird denjenigen Studienanfängern am besten gerecht, die zügig und handfest einen praktischen Beruf erlernen wollen. Sie möchten sich frühzeitig spezialisieren, intensiv und gezielt Fachwissen erwerben und wollen sich nicht überlang mit brotlosen Seitenwegen ablenken. Das soll in keiner Weise überheblich klingen. Aber muss wirklich jeder wissen, warum Gustav Radbruch so bedeutsam ist, wenn er oder sie sich mit Verkehrsunfällen oder Steuererklärungen beschäftigen möchte? Jedenfalls gelingt dieser Spagat schon jetzt nicht. Dann sollte man ehrlich genug sein und diejenigen Studierenden, die auf solchen Bildungsmüll keinen Wert legen, davon auch entlasten.
Daneben mag es die zweite Gruppe geben, zahlenmäßig viel kleiner, die sich genau für solche Hintergründe von Recht, Gericht und Gerechtigkeit interessiert. Für sie sollte weiterhin die Möglichkeit wissenschaftlicher Vertiefung offenstehen. Das könnte zugleich die Universitäten entlasten und das wirklichkeitsfremde Ideal des Einheitsstudenten durch die dringend gebotene Differenzierung ersetzen.
Erfolg kann dieses Modell nur haben, wenn das Prüfungs- und Examenswesen entsprechend angepasst wird. Wenn die Universität in einem solchermaßen zweigeteilten Modell sich stärker auf Bildung und Wissenschaft konzentrieren würde, müsste sie bereit sein, auf das Staatsexamen zu verzichten oder es in seiner Bedeutung erheblich abzuwerten. Die momentane Praxis wird zwar gedankenlos hingenommen, bleibt aber absurd. Im hohen Maße stellen nämlich keine Hochschullehrer, sondern Praktiker fest, ob jemand das universitäre Studium erfolgreich absolviert hat oder nicht. Hier liegt eines der Grundübel des ganzen Jurastudiums. Nicht zuletzt wegen dieser Form der Abschlussprüfung fällt es so schwer, gebildete Studenten zu erkennen, entsprechend zu fördern und zu belohnen.
Quelle: https://archive.is/9gKPW