Ausbildungsvertrag Kündigungsbedingungen?

4 Antworten

In dem Vertrag steht eigentlich nur die gesetzliche Regelung.

Den Vertrag kannst Du aktuell bedenkenlos unterschreiben und ihn ohne Frist kündigen, wenn du was besseres finden solltest.

Ansonsten würde ich mal schauen, was für eine Probezeit vereinbart ist. Das dürfen nur 4 Monate sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder
Gesa31615 
Fragesteller
 29.06.2021, 11:52

Ja sind 4 Monate

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Warum stehst du nicht zu dem was du machst?

Du schreibst:

Weil ich aber denke es nicht gut ist den Betrieb so lange auf meinen unterschriebenen Ausbildungsvertrag warten zu lassen, überlege ich in jetzt zu unterschreiben und bei einer weiteren Zusage diesen dann zu kündigen.

Deine Sorge um den Betrieb ist völlig unbegründet.

Wenn du dich noch nicht entscheiden willst - ist das dein gutes Recht.

Und eigentlich willst du dort ja auch überhaupt nicht arbeiten.

Ich denke, es geht dir weniger darum was für den Betrieb gut ist, als viel mir darum, dass du dir was warm halten willst, falls es woanders nicht klappt.

Du schreibst:

überlege ich in jetzt zu unterschreiben und bei einer weiteren Zusage diesen dann zu kündigen.

Ich glaube du stellst dir das alles irgendwie recht einfach vor.

Dabei solltest du ein paar Dinge berücksichtigen.

Du wirst dem neuen Arbeitgeber nicht verheimlichen können, dass du dich bereits in einem Ausbildungsverhältnis befindest.

Die Checkliste zum Ausbildungsbeginn

  • Steueridentifikationsnummer.
  • Girokonto.
  • Sozialversicherungsausweis.
  • Krankenversicherung und Gesundheitskarte.
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse.
  • Gesundheitsbescheinigung.
  • Polizeiliches Führungszeugnis.
  • Schulzeugnisse.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.aubi-plus.de/ausbildung/ausbildungsbeginn/

Du solltest dir also auf jeden Fall einen guten Grund überlegen, weshalb du bereits kündigst, bevor du tatsächliche Erfahrungen machen konntest.

Und du solltest deinen neuen Arbeitgeber davon überzeugen können, dass du auch dieses Mal wieder alles hinschmeißt, weil du etwas Besseres gefunden hast.

Solltest du noch nicht volljährig sein, müssen deine Eltern einem Abbruch der Ausbildung zustimmen.

Fazit:

Dein Vorhaben hat also ganz bestimmt nicht nur Vorteile.

Was du auf jeden Fall zum Thema wissen musst, findest du hier:

Ausbildung abbrechen: Tipps, Infos und Gründe für einen Ausbildungsabbruch

https://www.ausbildungsstellen.de/ratgeber/ausbildung-abbrechen-tipps-infos-und-gruende-fuer-einen-ausbildungsabbruch.html

Du möchtest wissen:

Kann mir jemand anhand des angehängten Fotos erklären ob es möglich wäre? Und mir vielleicht noch die anderen Kündigungsbestimmungen erklären?

Die Bestimmungen zur Kündigung sind eigentlich selbsterklärend.

Was verstehst du nicht, bzw. welchem Punkt brauchst du ergänzende Erklärungen?

Viel Erfolg!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Gesa31615 
Fragesteller
 29.06.2021, 11:47

Sie denken sie wissen genau bescheid, liegen in einigen Punkten allerdings Komplett falsch.
1. Weiß ich nicht wie sie darauf kommen, dass ich da nicht arbeiten will? Ist doch völlig legitim, dass man sich für das best mögliche entscheiden will und sich so eine Option frei halten will. Betriebe stellen ja auch nur die ein, die sie für am besten halten. Umgekehrt ist es genauso.
2. Mir da aber auch eine ehrliche Konversation mit dem Betrieb wichtig und würde deshalb nicht 1 Woche vor Ausbildungsbeginn kurzfristig absagen.
3. Die Checkliste die sie oben genannt haben stimmt auch nicht ganz. Polizeiliches Führungszeugnis ist überhaupt nicht angefragt.
4. Es geht nicht um den Punkt Erfahrungen zu sammeln, sondern darum eine gute Ausbildung abzuschliessen. Zumal es sich nicht wirklich im einen Abbruch handelt, wenn ich vor dem Beginn mich anders entscheide.
5. Ich hätte nicht vor, meinen neuen Arbeitgeber zu verheimlichen das ich mich in einem Ausbildungsverhältniss befinde. Zumal ich bezweifle das die Betriebe so welche Situationen nicht kennen, wenn ein Bewerber sich für einen besseren Platz entscheidet.

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heurekaforyou  30.06.2021, 18:01
@Gesa31615

1. Weiß ich nicht wie sie darauf kommen, dass ich da nicht arbeiten will? Ist doch völlig legitim, dass man sich für das best mögliche entscheiden will und sich so eine Option frei halten will. Betriebe stellen ja auch nur die ein, die sie für am besten halten. Umgekehrt ist es genauso.

Meine Annahme, dass du eigentlich lieber woanders arbeiten möchtest fußt auf folgende Aussage in deiner Frage:

da noch einpaar andere Stellen, die mir besser gefallen würden, offen sind.

Du schreibst:

Ist doch völlig legitim, dass man sich für das best mögliche entscheiden will und sich so eine Option frei halten will.

Ich habe geantwortet:

Wenn du dich noch nicht entscheiden willst - ist das dein gutes Recht

In deiner Frage geht es nicht darum, sich eine Option frei zu halten. Du willst dir durch Vertragsschluss einen Ausbildungsvertrag sichern und diesen wieder kündigen, sobald du ein besseres Angebot erhältst. Das ist ein großer Unterschied!

Du schreibst:

Betriebe stellen ja auch nur die ein, die sie für am besten halten. Umgekehrt ist es genauso.

Richtig ist:

Betriebe schließen keine Ausbildungsverträge, die sie wieder kündigen, sobald sie einen besser geeigneten Bewerber gefunden haben.

Umgekehrt ist es nicht genauso.

Betriebe prüfen alle Bewerbungen und treffen anschließend eine Entscheidung.

Warum machst du es nicht genauso? Ganz einfach. Weil du nicht riskieren willst, dass der Betrieb sich inzwischen anderweitig entschieden hat, falls sich deine Hoffnung auf einen anderen Ausbildungsplatz nicht realisiert.

2. Mir da aber auch eine ehrliche Konversation mit dem Betrieb wichtig und würde deshalb nicht 1 Woche vor Ausbildungsbeginn kurzfristig absagen.

In deiner Frage heißt es:

......überlege ich in jetzt zu unterschreiben und bei einer weiteren Zusage diesen dann zu kündigen.

Ist das deine Vorstellung über eine ehrliche Konversation mit dem Ausbildungsbetrieb?

Warum hast du Probleme damit, dem Arbeitgeber einfach die Wahrheit zu sagen?

Dafür, dass du erst noch andere Angebote prüfen möchtest, hat dieser sicher mehr Verständnis, als für das was du vorhast.

3. Die Checkliste die sie oben genannt haben stimmt auch nicht ganz. Polizeiliches Führungszeugnis ist überhaupt nicht angefragt.

Das es sich bei der von mir genannten Checkliste lediglich um allgemeine Informationen handeln kann, sollte man wohl voraussetzen können. Wenn du eine Ausbildung zum Betriebsschlosser machst, wirst du auch kaum ein Gesundheitszeugnis brauchen.

4. Es geht nicht um den Punkt Erfahrungen zu sammeln, sondern darum eine gute Ausbildung abzuschliessen. Zumal es sich nicht wirklich im einen Abbruch handelt, wenn ich vor dem Beginn mich anders entscheide.

Diese einseitige Sichtweise ist leider falsch!

Du schreibst:

Zumal es sich nicht wirklich im einen Abbruch handelt, wenn ich vor dem Beginn mich anders entscheide.

Angenommen du hast Glück und unterschreibst einen Ausbildungsvertrag mit deinem "Wunschbetrieb".

Würdest du akzeptieren, wenn du vor Ausbildungsbeginn die Kündigung bekommst?

Lieber Bewerber,

hiermit kündigen wir den mit Ihnen geschlossenen Ausbildungsvertrag.

Nach reiflicher Überlegen haben wir uns nun entschieden, den Ausbildungsplatz doch lieber mit einem anderen Bewerber zu besetzen.

Für Ihren weiteren Lebensweg wünschen wir Ihnen Alles Gute!

Gut zu wissen:

Ein Ausbildungsvertrag ist kein RESERVIERUNGS-GUTSCHEIN

Ein Vertrag kommt aufgrund zweier übereinstimmenden Willenserklärungen zustande!

  1. Willenserklärung (Ausbilder): "Ich will dich ausbilden"
  2. Willenserklärung (Auszubildender) "Ich will mich von dir ausbilden lassen"

Klartext:

Es geht hier nicht um das Recht einen Ausbildungsvertrag kündigen zu können.

Ganz im Gegenteil. Jeder Betrieb ist froh, solche Bewerber möglichst schnell wieder loszuwerden. Entgegen der weit verbreiteten Annahme, Azubis seien billige Arbeitskräfte, kosten sie dem Unternehmen viel Geld.

5. Ich hätte nicht vor, meinen neuen Arbeitgeber zu verheimlichen das ich mich in einem Ausbildungsverhältniss befinde. Zumal ich bezweifle das die Betriebe so welche Situationen nicht kennen, wenn ein Bewerber sich für einen besseren Platz entscheidet.

Da hast du Recht. Solche Situationen sind durchaus bekannt.

Du schreibst:

......wenn ein Bewerber sich für einen besseren Platz entscheidet.

Hier fehlt jedoch ein wichtiger Hinweis.

Der Bewerbe hat bereits eine Entscheidung getroffen, die ihm nur egal ist, weil sich etwas Besseres anbietet.

Ein Personalchef könnte sich fragen:

Warum sollte es unserem Betrieb nicht ähnlich ergehen, sobald sich für den Bewerbe wieder eine neue Chance anbietet?

Fazit:

Selbstverständlich kannst und solltest du dir den Betrieb mit den für dich besten Voraussetzungen aussuchen.

Es geht lediglich um die Spielregeln.

Einfach mal unterschreiben um ggf. wieder zu kündigen ist weder ehrlich noch fair!

Und nur darum geht's hier.

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Unterschreiben und zurücksenden kannst du ja. Ich sehe keine Klausel zu Schadensersatz vor Dienstantritt.

Die anderen Klauseln entsprechen denen des BBiGs und des BGBs. Die sind ganz normal und üblich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

üblicher Text in der Probezeit kannst du jederzeit ja kündigen