Ausbildungsvertrag kündigen?

1 Antwort

Ein Ausbildungsvertrag kann von beiden Seiten vor Beginn der Ausbildung gekündigt werden.

In der Ausbildung ist eine Probezeit vorgeschrieben. Während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden. Das steht im § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz.

Da diese fristlose Kündigung möglich ist, steht i.d.R. in Ausbildungsverträgen auch nicht drin, dass vor Antritt der Ausbildung eine Kündigung ausgeschlossen ist.

Will man den Ausbildungsvertrag vor Beginn kündigen, sollte man das so schnell wie möglich tun, damit der AG einem anderen Bewerber den Ausbildungsplatz anbieten kann.

Ich würde beim AG anrufen, mich für den Ausbildungsvertrag bedanken, ihm mitteilen dass ich aus persönlichen Gründen die Ausbildung nicht antreten werde, mich für die Mühe entschuldigen und sagen dass die schriftliche Kündigung folgt.