Ausbildungsvertrag vor Ausbildung kündigen?

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im BBiG ist eine Kündigung vor dem Ausbildungsbeginn nicht vorgesehen. Sie kann allerdings bereits am ersten Tag der Ausbildung (und damit in der üblichen Probezeit) schon ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (§221 BBiG) erfolgen. Da es im Interesse des Auszubildenden und auch des Ausbilders liegt, frühzeitig eine Alternative suchen zu können, besteht kein Schutzbedürfnis, durch welches eine Kündigung bereits vor Ausbildungsbeginn ausgeschlossen wäre. Das bedeutet, dass der Vertrag von beiden Seiten durchaus vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses fristlos gekündigt werden kann.

Ausnahme: Im Ausbildungsvertrag wurde die Möglichkeit einer Kündigung VOR dem Beginn ausgeschlossen. Dann besteht diese Möglichkeit tatsächlich nicht. Also den Vertrag genau lesen!

Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen.

Bei Minderjährigen ist zudem die Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf der Kündigung genauso erforderlich, wie sie auch auf dem Ausbildungsvertrag notwendig ist. (Solltest du also noch Minderjährig sein, brauchst du die Unterschrift der Erziehungsberechtigten, da die Kündigung sonst unwirksam ist.)

DerCaveman  05.03.2024, 02:32
Ausnahme: Im Ausbildungsvertrag wurde die Möglichkeit einer Kündigung VOR dem Beginn ausgeschlossen. Dann besteht diese Möglichkeit tatsächlich nicht.

Selbst dann kann man die Kuendigung schon vorher einreichen. Sie wirkt dann eben erst zum Ausbildungsbeginn. Da es aber keine Kuendigungsfrist gibt, spielt das keine Rolle. Sie wirkt dann fristlos ab dem Moment des Ausbildungsbeginns. Man muss also auch dann gar nicht erst zum Ausbildungsbeginn erscheinen.

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Bis zum Ablauf der Probezeit kannst du das Ausbildungsverhaeltnis jederzeit problemlos fristlos kuendigen, also auch schon vor Beginn.