Rücktritt Ausbildung Verwaltungswirt vor Beginn?
Ich habe für die Ausbildung zum Verwaltungswirt (verbeamtet)schriftlich eine Zusage gegeben, aber noch keinen Vertrag erhalten und somit keinen unterschrieben. Kann ich von der Ausbildung vor Beginn zurücktreten, falls ich doch studieren oder woanders eine Ausbildung machen möchte?
2 Antworten
Solange Du noch keinen Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Bestätigung der Einstellung erhalten hast, bist Du nicht rechtlich verpflichtet, die Ausbildung zum Verwaltungswirt anzutreten. Du hast daher das Recht, Deine Zusage zurückzuziehen und von der Ausbildung zurückzutreten.
Es ist jedoch ratsam, dies so bald wie möglich dem Ausbildungsbetrieb mitzuteilen, damit sie einen anderen Bewerber auswählen können und Du keine unangenehmen Konsequenzen riskierst, wie z.B. den Ruf zu verlieren oder den Arbeitgeber zu verärgern.
Das wird schon noch Möglich sein, kommt aber vermutlich nicht so gut beim Arbeitgeber an.
Bei einer Beamtenausbildung wird man Einstellungstag zum Beamten auf Widerruf ernannt, schwört seinen Diensteid und im Anschluss erhält man seine Ernennungsurkunde und bestätigt lediglich den Empfang dieser.
Einen Arbeitsvertrag gibt es für Beamte nicht.
Du kannst eigentlich jederzeit vor deiner Ernennung - trotz schriftlicher Zusage deinerseits - zurücktreten. Das ist problemlos möglich.
Danke für die Antwort! Das heißt, die Ernennung erfolgt am ersten Ausbildungstag, also am 01.09. in meinem Fall, richtig? Dementsprechend kann ich dann vor dem 01.09. die verbindliche schriftliche Zusage zurückziehen, richtig?
Da es sich bei der Ausbildung zum Verwaltungswirt um eine Beamtenausbildung im mittleren Dienst als Beamter auf Widerruf handelt, gibt es keinen Arbeitsvertrag. Man wird am Einstellungstag zum Beamten auf Widerruf ernannt, erhält eine Ernennungsurkunde und bestätigt lediglich den Empfang der Urkunde.
Das Beamtenrecht unterscheidet sich massiv vom Arbeitsrecht.
Bei der Ausbildung zum Verwaltungswirt wird man bei der Einstellung zum Beamten auf Widerruf ernannt. Man schwört einen Diensteid und bekommt im Anschluss seine Ernennungsurkunde ausgehändigt. Lediglich dieser Empfang wird per Unterschrift bestätigt.
Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht. Auch sonst wird keine Art von Verträgen unterschrieben. Die bereits erwähnte arbeitsrechtliche 6-monatige Probezeit gibt es bei Beamten genauso wenig.
Verträge und Arbeitsrecht sind Teil des Privatrechts, während das Beamtenrecht Teil des öffentlichen Rechts ist. Dies ergibt sich schon allein daraus, dass Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen und nicht in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis.
Auch wenn du bereits deine Zusage gegeben hast, kannst du die jederzeit problemlos zurück ziehen. Dies solltest du deiner Ausbildungsbehörde jedoch frühstmöglich mitteilen.
Danke für deine sehr ausführliche Antwort. Macht das einen Unterschied, dass man schriftlich eine „verbindliche“ Zusage gegeben hat, dass man die Ausbildung am 01.09. antreten wird ? Kann man dann trotzdem vor Beginn der Ausbildung seine schriftliche „verbindliche“ Zusage zurückziehen? Danke im Voraus.
Zudem musste man bereits schriftlich bestätigen und unterschreiben, dass man die beamtenrechtlichen Bedingungen wie keine Vorstrafen etc erfüllt. Dies spielt beim späteren Zurückziehen der Zusage keine Rolle, richtig?
Diese habe ich mit der verbindlichen Zusage bereits zugeschickt, da man sie bis zu einem bestimmten Datum zuschicken musste.
Nein aber die werden nicht darauf bestehen, dass Du kommst. Aber ich hoffe du hast es schnell gemacht sonst enttäuschst Du Menschen
Ich habe eine Zusage bekommen und schriftlich ebenfalls zugesagt, aber keinen Vertrag erhalten oder unterschrieben. Bei normalen Ausbildungen kann man von einem unterschriebenen Vertrag ebenfalls vor Beginn zurücktreten. Weißt du, ob das bei einer verbeamteten Ausbildung ebenfalls der Fall ist?