Ich habe eigentlich nie besonders lange gelernt.

In meiner Schulzeit haben mir Hausaufgaben am selben Tag erledigen (nie mehr als eine Stunde) und jeweils Samstags und Sonntags für je 2 Stunden lernen für einen guten Schulabschluss gereicht. 

Ich war immer ohne großen Aufwand eine gute Schülerin und bis auf ein Halbjahr in der 7. Klasse, als eine drei in Kunst auf dem Zeugnis hatte, hatte ich nur einsen und zweien.

Während meines dualen Studiums für den gehobenen Zolldienst betrug mein Lernaufwand 2 Stunden täglich.

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Nie! Ich (w/27) bin seit 15 Jahren in einer Beziehung mit meiner Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Mit 18 sind wir zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht) und sind seit Oktober 2019 glücklich verheiratet.

Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für meine Partnerin mehr empfinde als nur Freundschaft.

An meinem 12. Geburtstag hatten wir unser erstes Mal, und sind seit dem richtig zusammen.

Wir kennen uns allerdings schon von klein auf und sind auch von da an beste Freundinnen.

Meine Partnerin ist für mich nicht nur die erste große Liebe, sondern auch die Liebe meines Lebens.

Ich kann mir kein Leben mehr ohne sie vorstellen. In unserer Teenagerzeit hätte ich sie beinahe für immer verloren, als sie Opfer einer Messerstecherei wurde und lange ums Überleben gekämpft hat. 

Ich bin so froh, dass sie diesen Kampf gewonnen hat und ein Leben ohne Einschränkungen führen kann.

Wenn man eine Person wirklich liebt, und man kurz davor ist, diese für immer zu verlieren, weiß man erst wirklich, was man an dieser hat, und man möchte keinen einzigen Tag mehr ohne diese Person verbringen.

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Hab studiert und habe keine psy. Er.
Hast du psychische Störungen oder Krankheiten?

Nein. Hätte ich eine, könnte ich meinen Beruf nicht ausüben.

Und meine 2. Frage: Was hast du studiert?

Ich habe das duale Studium für den gehobenen Zolldienst am Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung absolviert.

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ein Land in Asien ( welches ? )
🇯🇵

Ich habe schon einiges von der Welt gesehen und auf meinen etlichen Reisen konnte ich feststellen, dass für mich bisher nichts gegen die japanische Gastfreundschaft ankommt.

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Nein. Die Mithilfe beim Bau einer Terrasse halte ich für nicht angebracht. Handwerkliche Tätigkeiten liegen nicht jedem.

Jedoch sollte und muss das Kind (egal ob minderjährig oder volljährig) seinen Kräften entsprechend im Haushalt mithelfen (vgl. § 1619 BGB). Dazu gehören bspw. Bad putzen, Spülmaschine ein-/ausräumen oder Einkäufe erledigen.

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Beides nein

Mieten sind für mich egal. Ich wohne in einer Eigentumswohnung.

2.600 Euro netto wären prinzipiell in Ordnung, jedoch würde ich niemals eine Tätigkeit ausüben, die mir keinen Spaß macht.

Viel mehr als 2.600 netto brauche ich auch nicht. Von meinen derzeitigen Bezügen (ca. 3.775 Euro netto) bleiben nach Abzug aller Ausgaben je nach Monat 800 - 1.200 Euro über (letzteres ist meist der Fall).

Daher benötige ich pro Monat 2.575 - 2.975 Euro netto für meinen aktuellen Lebensstandard.

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Aus eigener Erfahrung (NRW) kann ich sagen, dass in der Finanzverwaltung folgendes abgefragt wird:

  1. Lebenslauf, vor allem Schullaufbahn, Hobbys, berufl. Erfahrungen und ehrenamtliche Tätigkeiten
  2. Abteilungen der Finanzämter (Veranlagung, Vollstreckung, etc.)
  3. Verwendung von Steuern (Bezahlung von Beamten/Angestellte im öD, Bildung, Straßenbau, etc.)
  4. Welche Arten von Steuern man kennt (Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, etc.)
  5. Unterschied zwischen Beamten und Angestellten
  6. Oberster Dienstherr?
  7. Gibt es mehr als einen Umsatzsteuersatz? -> Wenn ja: weshalb gibt es mehrere? Wie hoch sind die?
  8. Verhalten in bestimmten Situationen (bspw. Telefonat mit einem wütenden Steuerpflichtigen; oder auch Konfliktsituationen mit Kollegen bspw. Radio ist zu laut; oder ein Kollege möchte Urlaub am selben Tag, den man selbst frei hat, weil die Großmutter da 80 Jahre alt wird; Umgang mit Drohungen)
  9. Umgang mit Rechtsnormen:

Beispiel:

§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG
(1)    1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Aus dieser Norm sollen dann alle Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen richtig benannt werden und auf kleine Fälle angewendet werden. Diese könnten wie folgt aussehen:

  • Der Deutsche Vielflieger V ist ausgewandert und verbringt die meiste Zeit in Chile.
  • Die ausgewanderte Deutsche D hat in München ein Ferienhaus und hält sich dort drei Wochen im Jahr auf.
  • Der Amerikaner A hält sich aus geschäftlichen Gründen 8 Monate in Frankfurt/Main auf.
  • Die Obdachlose O lebt in Hamburg.

Wichtig bei diesen Fällen ist immer, dass diese sich nur auf die genannte Rechtsnorm beziehen. Evtl. Abweichungen aus anderen Paragraphen sind nicht zu berücksichtigen.

Je nach Finanzamt erfolgt am selben oder einem späteren Tag noch eine oder oder mehrere Gruppendiskussionen. Da kann es z.B. um die Abschaffung des Beamtentums, Flüchtlingsaufnahme oder auch die Planung einer Studienfahrt/eines Betriebsausflugs gehen.

Darüberhinaus sollte man auch über ein bisschen politisches Allgemeinwissen verfügen. Dazu gehören 

  • Gewaltenteilung 
  • der (bereits genannte) oberste Dienstherr: Welchem Ministerium ist die jeweilige Behörde unterstellt? Wer leitet dieses Ministerium? Welcher Partei gehört er oder sie an?
  • Wer ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland?
  • Wer ist der Bundeskanzler der BRD oder Ministerpräsident/-in des jeweiligen Bundeslandes?
  • Wann finden die Bundestags- bzw. Landtagswahlen statt?
  • Bundespräsident: Wie wird er gewählt? Wie lang ist die Amtszeit? Was sind seine Aufgaben?
  • Wie setzt sich der Bundesrat oder die Bundesversammlung zusammen?
  • Was ist das höhste deutsche Gericht?
  • Welche Gerichtsbarkeit ist zuständig? Was ist das höchste Gericht dieser und wo befindet es sich? Wie sieht der Instanzenweg aus? 

Auch sollte man das politische Weltgeschehen im Auge behalten, also womit sich aktuell die Nachrichten beschäftigen.

Ggf. können auch Fragen bezüglich der Ausbildung/des Studiums, besonders in Hinsicht auf Ausbildungs-/Studienorte und -dauer, gestellt werden.

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Gruppenaufgaben können unterschiedlich ablaufen. Es kann Gruppenaufgaben geben, bei denen man am Ende zu einem Ergebnis kommen soll, oder es kann Gruppenaufgaben geben, bei denen nur die Pro- und Contra-Argumente für ein Thema zusammen getragen werden sollen.

Wenn du das Gefühl hast, du kannst dich während der Bearbeitung wenig einbringen, könntest du dich aber schon von vornherein bereit erklären, das jeweilige Ergebnis vorzustellen.

Ich habe vor über 10 Jahren Erfahrungen mit Gruppenaufgaben in Auswahlverfahren für den öffentlichen Dienst gemacht. Themen dort waren u.a.

  • Abschaffung des Beamtentums
  • Flüchtlingsaufnahme
  • Planung einer Studienfahrt/eines Betriebsausflugs

Die Gruppengröße lag bei mir zwischen 4 und 8 Bewerbern.

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Ich (w/27) bin gut behütet, und doch völlig frei und ohne Einschränkungen aufwachsen. Verbote, Hausarrest, etc. und erst recht Gewalt gab es nie. 

Obwohl meine Zeugung zeitlich eher ungeplant war, hatte ich nie das Gefühl, nicht gewollt zu sein oder nicht geliebt zu werden. Ich hatte eine ganz wundervolle Kindheit.

Meine Eltern haben meine Privatsphäre und mein Eigentum respektiert, genau wie mein Vermögen. Ich konnte und durfte mir alles kaufen, was ich wollte, und war meinen Eltern keine Rechenschaft schuldig. 

Egal ob meine Zimmertür offen oder zu war, sie haben immer angeklopft und auf meine Antwort gewartet, die sie dann auch respektiert hatten.

Auch in Bezug auf schulische Leistungen haben sie mir überhaupt kein Druck gemacht. Sie haben mich einfach Kind bzw. Teenager sein lassen. Und dennoch war ich auch ohne großen Aufwand eine gute Schülerin.

Meine schlechteste Note jemals war in der siebten Klasse eine 3 in Kunst, ansonsten hatte ich nur einsen und zweien auf dem Zeugnis. 

Wegen der 3 sind meine Eltern mit mir als Trost Schnitzel essen gegangen und ich durfte unser nächstes Urlaubsziel aussuchen.

Ich habe ein richtig gutes Verhältnis zu meinen Eltern und bin ihnen für alles dankbar, was sie für mich gemacht haben, sowohl meiner Mutter, die weder ihr Rechtspflegerstudium noch mich vernachlässigte, als auch meinem Vater, der nach insg. 10 Dienstjahren beim Auswärtigen Amt (inkl. Ausbildung) zu einer Bezirksregierung in Heimatnähe gewechselt ist, nur um meine Teenagerzeit voll miterleben zu können, obwohl das niemand von ihm verlangt hatte.

Obwohl meine Eltern streng katholisch sind, und ich selbst katholisch getauft bin, meine Kommunion und Firmung hatte, spielte Religion in der Erziehung überhaupt keine Rolle. Dass ich mich am Morgen nach meinem 12. Geburtstag vor ihnen als lesbisch geoutet habe, haben meine Eltern akzeptiert, als sei es das normalste der Welt. 

Auch für finanzielle Stabilität wurde gesorgt, so dass ich mir alle meine Träume erfüllen könnte.

Egal um was ging, ich hatte und habe immer die volle Unterstützung meiner Eltern.

Weder wurde auf meine Berufswahl Einfluss genommen noch wurden mir bestimmte Hobbys untersagt. Seit ich 13 war, jogge ich 2x täglich - morgens und abends - und auch das wurde nicht eingeschränkt.

Lediglich was Augangszeiten betraf, gab es so etwas wie Regeln und ich durfte von meinen Eltern aus, egal ob Schule war oder nicht,

  • unter 12: grds. bis 18 Uhr (ab 10 in Einzelfällen auch länger)
  • ab 12: grds. bis 20 Uhr (in Einzelfällen auch länger)
  • ab 14: grds. bis 22 Uhr (in Einzelfällen auch länger), und
  • ab 16: so lange, ich wollte, draußen bleiben.

Und bereits mit meinem Schulwechsel aufs Gymnasium mit noch 9 Jahren (kurz vor meinem 10. Geburtstag) haben meine Eltern mich meine Schlafenszeit eigenverantwortlich bestimmen lassen.

Mein erstes Handy habe ich ebenfalls mit noch 9 Jahren in den Sommerferien zu meinem Schulwechsel bekommen. Sowas wie Handyzeit gab es nicht, und meine Eltern haben mein Handy nie kontrolliert.

Meine Eltern haben mir alle Wünsche erfüllt. Sogar ein iPhone 5 wollten sie mir damals kaufen und ich musste sie überzeugen, dass ich (damals 15) es selbst bezahle mit Geld, das ich durch einen Nebenjob verdient hatte.

Ich habe auf eigenen Wunsch mit 13 angefangen zu arbeiten, weil ich selbst Geld verdienen wollte und nicht immer alles von meinen Eltern bezahlt bekommen wollte. Über meine Mutter habe ich dann bei einem befreundeten Gerichtsvollzieher einen Nebenjob bekommen, bei dem ich monatlich 400 Euro fix verdient hatte - unabhängig davon, wie viel ich tatsächlich gearbeitet habe. Natürlich alles im Rahmen des JArbSchG.

Auch das Postgeheimnis haben meine Eltern sehr ernst genommen. Meine Post haben sie nur geöffnet, als ich mit 16 für ein halbes Jahr in Kanada war. Da hat mich meine Mutter aber auch für jeden Brief um Erlaubnis gefragt, und ich war über Skype zugeschaltet.

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Unter 18

Ich (w/27) bin mit noch 17 bereits zu Hause ausgezogen, kurz bevor ich mein duales Studium beim Zoll aufgenommen hatte. Ich bin da mit meiner damals ebenfalls 17 jährigen Partnerin, mit der ich da schon fast 6 Jahre zusammen war und die noch viel länger seit frühester Kindheit kenne, in eine Eigentumswohnung zusammengezogen. 

Für den Aus- und Zusammenzug hatten wir das Einverständnis unserer Eltern, des Jugendamts und auch des Familiengerichts.

Für den Kaufvertrag der Wohnung hatten meine Partnerin und ich eine Einwilligung i.S.v. § 107 BGB, das Geld hatten unsere Eltern für uns (auf Sparbüchern unter unsere Namen) zusammen gespart.

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Ich liebe fliegen. Für mich gibt es keine schönere Art zu Reisen als fliegen.

Ich habe schon etliche Flüge und Flugkilometer hinter mir. Seit Ende Februar 2022 bin ich bei MileagePlus von United Airlines 1 Million Miler, d.h. ich habe den Premier Gold Status und gleichzeitig den Star Alliance Gold Status auf Lebenszeit und habe an Bord von UA insgesamt min. 1 Mio. Distanzmeilen zurück gelegt.

Auch habe ich seit über 10 Jahren den Senator Status bei Miles & More.

Angst vorm Fliegen hatte ich nie. Selbst 9/11 konnte mich damals als 4-jährige nicht abschrecken.

Meine Mutter ist mit mir direkt am darauffolgenden Wochenende nach den Anschlägen zu unseren in New York lebenden Verwandten geflogen.

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Der Bitcoin hat mich schon reich gemacht, so dass ich eigentlich nie wieder arbeiten gehen müsste.

Mein Vater hat 2011, als der Bitcoin noch ganz frisch war, für sich und meine Mutter jeweils 1.000 Euro in Bitcoins investiert. Ich war damals erst 14 und bat ihn, einen dreistelligen Betrag, den ich durch einen Nebenjob verdient hatte, für mich zu investieren, was er dann auch gemacht.

Tatsächlich hatte ich aber dann bis zu dem ersten großen Aufschwung während Corona das vergessen, als mein Vater mir davon erzählt und mir die Zugangsdaten für das Depot gegeben hat.

Während des Aufschwungs habe ich den Großteil verkauft, so dass ich heute noch etwa 1/5 des ursprünglichen Depots halte.

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Ich (w/27) bin mit noch 17 bereits zu Hause ausgezogen, kurz bevor ich mein duales Studium beim Zoll aufgenommen hatte. Ich bin da mit meiner damals ebenfalls 17 jährigen Partnerin, mit der ich da schon fast 6 Jahre zusammen war und die noch viel länger seit frühester Kindheit kenne, in eine Eigentumswohnung zusammengezogen. 

Für den Aus- und Zusammenzug hatten wir das Einverständnis unserer Eltern, des Jugendamts und auch des Familiengerichts.

Für den Kaufvertrag der Wohnung hatten meine Partnerin und ich eine Einwilligung i.S.v. § 107 BGB, das Geld hatten unsere Eltern für uns (auf Sparbüchern unter unsere Namen) zusammen gespart.

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Nein

Meine Erziehung war absolut gewaltfrei. Es gehört sich nicht, Kinder zu schlagen. Auch ein "Klaps" auf den Po gehört sich nicht, denn das ist nur eine Verniedlichung und Runterspielen der Schläge. 

Kinder schlagen ist weder okay noch normal. Wer seine eigenen Kinder schlägt, muss mit der Erziehung überfordert sein.

In Deutschland haben wir das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (BGBl. I S. 1479) aus dem auch § 1631 Abs. 2 BGB hervorgeht, in dem es heißt:

Das Kind hat ein Recht auf […] Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen […]

Nebenbei ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch in Art. 2 Abs. 2 GG verankert. 

Gewalt gegen die eigenen Kinder erfüllt den Straftatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen, welcher nach § 225 StGB unter Strafe steht.

Hätten meine Eltern Gewalt in meiner Erziehung angewendet, hätten sie neben der Freiheitsstrafe auch ihre beruflichen Laufbahnen als Beamte riskiert. Ich habe schon früh gelernt, was erlaubt ist und was nicht, und ich hätte auch keine Hemmung gehabt, Anzeige zu erstatten.

Es mag zwar früher in der Gesellschaft durchaus als normal angesehen worden sein, aber auch schon in den 60er und noch früher war es strafbar. Siehe dazu § 223b StGB in den Fassungen vom 01.06.1933 - 01.09.1969 und vom 01.09.1969 - 24./28.11.1973.

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In meiner Familie sind keine Demenzfälle bekannt.

Mein Urgroßvater wurde stolze 103 Jahre alt und war bis zu seinem Tod in jeder Hinsicht topfit.

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