Ist Polizei und Justiz dasselbe?

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Ja, ist es. 0%
Ich weiß es nicht sicher! 0%

25 Stimmen

5 Antworten

Nein. Falsch!

Polizei ist Exekutive, Justiz ist Rechtsprechung.

die drei Säulen Gesetzgebung (Legislative), Exekutive und Rechtsprechung haben in einer modernen Demokratie getrennt zu sein!


KBB0815  10.07.2025, 21:45

perfekt erklärt

Nein. Falsch!

Definitiv sind das zwei verschiedene Institutionen.

Die Staatsgewalt teilt sich in drei Hauptteile auf:

  • Legislative (gewählte Parlamente, die die Gesetze beschließen),
  • Exekutive (ausführende Gewalt, bestehend aus Regierung, Ministerien, Verwaltung, Polizei) und
  • Judikative (rechtsprechende Gewalt), also die Justiz mit ihren Gerichten und unabhängigen Richtern.

Polizei und Justiz arbeiten auf einigen Gebieten zusammen, haben aber unterschiedliche Aufgaben. Die Polizei darf z. B. Bürger nicht über längere Zeit einsperren, geschweige denn, zu einer Strafe verurteilen.

Nein. Falsch!

nein, man spricht von Gewaltenteilung, und da gibt es 3 "Gewalten"

  1. Die Legislative Dies ist die gesetzgebende Gewalt. Z.B. der Bundestag.
  2. Die Exekutive Dies ist die ausführende Gewalt. Sie muss die Beschlüsse der Legislative ausführen. Die Exekutive kennt jeder: zur Exekutive gehört zum Beispiel die Polizei oder die Stadtverwaltung. 
  3. Die Judikative Dies ist die rechtsprechende Gewalt. Wenn jemand gegen die Gesetze verstoßen hat und vor dem Gericht erscheinen muss, dann ist er bei der Judikative gelandet. Richterinnen und Richter leiten Gerichtsverfahren und fällen Urteile.

Bundeszentrale für politische Bildung.

Nein. Falsch!

Die Polizei gehört zur Exekutive. Die Justiz hauptsächlich zur Judikative. Beide haben auch völlig unterschiedliche Aufgaben.

Nein. Falsch!

Die Polizei untersteht dem jeweiligen Innenministerium und nicht dem Justizministerium.

Mit Justiz wird häufig die judikative Aufgabe verstanden, also die rechtsprechende Gewalt durch Richter. Allerdings nimmt die Justiz auch exekutive Aufgaben bspw. durch Staatsanwaltschaften, Gerichtsvollzieher und den Justizvollzugsanstalten wahr.

Polizei ist klassisch Teil der Exekutive.

Es erfolgt aber eine Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Justiz.

Als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft haben Polizeivollzugsbeamte den Anordnungen der StA Folge zu leisten, soweit es ihre Eigenschaft als Ermittlungspersonen betrifft (vgl. § 152 Abs. 1 GVG).

Die StA ist Herrin des Ermittlungsverfahrens und entscheidet über die Durchführung der Ermittlungen, die von der Polizei ausgeführt werden.

PVB sind bei weitem aber nicht die einzigen Ermittlungspersonen der StA. So können auch Zollbeamte und sogar Förster Ermittlungspersonen der StA sein. Auch Steuerfahnder sind Ermittlungspersonen der StA.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft