6 Antworten

Gebühren haben nichts mit Recht und Unrecht bzw. Strafe und nicht Strafe zu tun. Gebühren werden vielmehr für "Dienstleistungen" von Behörden und Verwaltungen erhoben. Wenn Du Dir beispielsweise einen neuen Personalausweis oder Reisepass ausstellen lässt, dann werden für die Produktion und die Arbeit der Mitarbeiter Gebühren verlangt.

Gebühren können von einer Behörde aber nicht "einfach so" erhoben werden, sondern es muss eine gesetzliche Vorgabe geben, um diese in Rechnung stellen zu können. So muss beispielsweise eine Gebührenordnung erlassen werden in der steht, dass für die Ausstellung eines Personalausweises xy EUR an Gebühren berechnet werden dürfen.

Und da ist das Problem: Das Phänomen der "Klimakleber" ist ja noch relativ neu. Die bisherigen Gebührenordnungen, Erlasse und Gesetze bilden den Einsatz bei "Klimaklebern" nicht genau ab. Zwar kann man, wie die Polizei es bisher gemacht hat, beispielsweise von einem Fall der "Gefahr für die Sicherheit und Ordnung" ausgehen (für deren Einsatz es eine entsprechende Gebührenordnung gibt) - im Detail lässt sich aber darüber streiten, ob das Festkleben nun wirklich eine Gefahr darstellt (die ist nämlich in dem Moment eigentlich nicht mehr gegeben, wo der Verkehr steht... und ob nun die Sicherheit und Ordnung durch einen Stau gegeben ist, darüber kann man streiten).

Kurzum: Es ist zumindest diskussionswürdig, ob die geltenden Ordnungen einen Gebührenbescheid rechtfertigen oder hierfür erst konkret eine neue Verordnung erlassen werden müsste.

Das hat aber, wie gesagt, nichts mit Recht oder Unrecht oder Strafe zu tun. Die Klimakleber begehen hier ganz klar mehrere Straftaten. Und eben diese müssen dann vor Gericht verhandelt und bestraft werden.

Von Experte SpitfireMKIIFan bestätigt

Da gibt es einen großen Unterschied zwischen "Gebühr" und "Strafe"

Ersteres ist quasi wie eine Abschleppgebühr, letzteres ein Strafbefehl, welcher von einem Richter festgelegt werden muss.

Die Strafen können dafür umso höher ausfallen, bzw. sind es auch schon.


tephran  26.09.2023, 14:34

Sind sie schon? Höher ausgefallen? Welche gibt es da in der Vergangenheit?

0
treppensteiger  26.09.2023, 14:47
@tephran

Ich hab leider den link nicht, erinnere mich aber vor etwa 4-5 Tagen schon von deutlich höheren Strafen gelesen zu haben. Wahrscheinlich sind diese gerichtlich verordneten Strafen noch im Status "in Berufung gegangen".

0

Das hat einfach nur extrem komplizierte verwaltungsrechtliche Gründe, die der Gebührenerhebung widersprechen:

Zwar sieht Tarifstelle 8 des Gebührenverzeichnisses zur PolBenGebO vor, dass vom Gebührenschuldner für die unmittelbare Ausführung von Maßnahmen und für Ersatzvornahmen zur Gefahrenabwehr für Personen, Sachen oder Tiere gemäß den §§ 14, 15 und 36 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) für Personen und Tiere in Notlagen je Einsatzfall 241,00 Euro zu fordern ist. Diese Voraussetzungen hätten hier aber nicht vorgelegen. Denn bei der zugrundeliegenden Maßnahme habe es sich weder um eine Ersatzvornahme noch um eine unmittelbare Ausführung gehandelt. Eine Ersatzvornahme liege nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz nur bei einer vertretbaren Handlung vor, deren Vornahme durch einen anderen möglich sei. Das sei hier gerade nicht der Fall, weil nur der Antragsteller selbst sich habe entfernen können. Es sei aber auch nicht um eine unmittelbare Ausführung gegangen. Denn diese setze eine polizeiliche Maßnahme voraus, die ohne den Willen des Pflichtigen durchgeführt worden sei, nicht aber – wie hier – gegen diesen.
Auf die Straße kleben nicht mehr strafbar?

Doch das ist weiterhin strafbar.

Guckt https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-polizei-darf-von-an-strasse-festgeklebten-klimademonstranten-keine-gebuehr-verlangen-a-15f79e58-935b-48df-a4e8-a42c2e105c61?fbclid=IwAR0n_xZPZxEr03ozNdE0pxc4uf6Vr8g9SdAoil5YtjS3j_KkQw3pBNUSDrw_aem_Ab2dSxkhsO_3BYW_c2-xxtWRMzZlaTjOqaHysJwPV0mmzFnbtC27j3Qo2gXsofEsUV4
ein Klimakleber hat geklagt und erfolgreich. Die Polizei muss die Strafen wieder zurück bezahlen.

Das ist ein Zivilprozess und hat nichts mit einem Strafprozess zu tun. Du solltest lernen Zivilrecht und Strafrecht auseinander zu halten.

Der Aktivist hält auch keine Strafe zurück, sondern die von der Polizei zuvor zivilrechtlich geforderten Auslagen.


realfacepalm  26.09.2023, 19:16

Tipp: Schau Dir Deinen Link vorher an, wirf ihn am besten in einen Editor, und schneide das Fragezeichen und alles danach weg - der Link funtioniert trotzdem, aber schaut nicht so kryptisch aus.

0

Das war "nur" ein Eilverfahren, und vorerst nicht mehr zulässig. Gerichte können später noch anders entscheiden und die ganzen Gebühren werden trotzdem fällig.


Lawrrt 
Fragesteller
 26.09.2023, 14:29

Kannst du lesen? Die müssen das zurüxk bezahlen die Polizei

0
Quetschtuete  26.09.2023, 14:30
@Lawrrt

Kannst du lesen, das war erstmal eine Entscheidung im Eilverfahren und gilt vorerst.

2
Velbert2  26.09.2023, 14:31
@Lawrrt

In erster Instanz. Vielleicht entscheidet die Berufungsinstanz anders.

0
Mungukun  26.09.2023, 14:32
@Quetschtuete

Und vor allem ist das ein Zivilrechtsprozess um Gebühren und kein Strafrechtsprozess um Strafen.

5
AriRosh  26.09.2023, 14:53
@Velbert2

Wann Strafrecht und Zivilrecht?

Vor Gericht

Ein Beispiel: Jemand wegen schweren Raubes zu einer Gefängnisstrafe verurteilt (das regelt das Strafrecht). Er kann dann aber von der Person, die er beraubt hat, auf Wiedergutmachung des Schadens verklagt werden (das regelt dann das Zivilrecht).

Und eben ggf im Strafgerichtsprozess bzw Zivilgerichtsprozess.

Jetzt verstanden?

0
Mungukun  26.09.2023, 14:53
@AriRosh

Ich habe das schon lange verstanden. Ich glaube du hast die falsche Person mit @ markiert und wolltest den FS markieren :)

1
AriRosh  26.09.2023, 20:24
@Mungukun

Korregierte meine Aussage und richtete sie danach an den korrekten Kommentator. Hat sich wohl temporal überschnitten.

1