6 Antworten

Jemandden der sich nicht wehren kann etwas ins Gesicht zu schütten was kein Wasser ist geht gar nicht.

Außerdem ist es doch normal das die Staatsanwaltschaft erst mal eine hohe Strafe fordert die dann so eh nicht eintritt.

Desweiteren war der Mann mal Polizist und sollte die Regeln unseres Rechtsystems kennen.

Daher.. ja, absolut berechtigt diese Forderung.

Oh ja das war berechtigt.

schon reines Wasser in die augen gespritzt kann als gefährliche Körperverletzung gewertet werden. Augen, Nase und Ohren gelten als empfindlich. Wobei hier die augen wohl das empfindlichste sind.

Es war Selbstjustiz und damit nicht tollerierbar.

Hätte das Spray nur die Kleidung getroffen wäre es unberechtigt gewesen.

Damit 6 Monate Mindeststrafe

7 Monate vermutlich weil er Expolizist war und man von ihm mehr erwarten müsste.

Aber ich habe dennoch Verständnis für ihn.

Das Gericht hat hier aber wohl einen Minderschweren Fall angenommen - auch das ist nachvollziehbar, wenn es keine ernsten Folgen gab.

Es ist die Zeit dass sich rings um die Welt immer mehr Richter benehmen, wie kleine Diktatoren oder Familientyrannen. Die Richter waren eben der Ansicht, dass es viel zu viele Autos auf den Straßen gibt, die ihnen selbst die freie Fahrt nehmen. Künftig sollen nur noch die Reichen und Superreichen Auto fahren dürfen und das einfache Volk soll gefälligst die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.


Rjinswand  25.05.2024, 09:22

Ok, es liegt also nicht daran das der Angeklagte jemanden der sich nicht wehren konnte ein Chemisches Mittel ins Gesicht gespritzt hat sondern daran das der Richter ein Autohasser ist.

Außerdem scheinst du unserer Rechtsystem nicht zu verstehen.

Der Staatsanwalt ist nämlich nicht der Richter.... weist schon, Gewaltenteilung und so.

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NostraPatrona  25.05.2024, 15:16
@Rjinswand
Chemisches Mittel ...

Hahaha.

Der Staatsanwalt ist nämlich nicht der Richter.... weißt schon, Gewaltenteilung und so.

Gegen Rechtsbeugung durch Gericht gibt es in D kein Rechtsmittel. Wenn man das wirklich einmal durchzieht schreibt einem zu guter Letzt das Bundesverfassungsgericht, dass das urteilende Gericht im Klageerzwingungsverfahren dem Antragsteller kein Rechtliches Gehör schenken muss, weil in Deutschland das Opfer einer Straftat kein garantiertes Recht hat, dass der Straftäter sich der Justiz in einem Verfahren stellen mus..

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Rjinswand  25.05.2024, 15:50
@NostraPatrona

Aber in der Frage ging es doch um den Staatsanwalt, nicht den Richter.

Und was an deiner Antwort mich davon überzeugen soll das der Richter, welches Urteil er auch immer gesprochen hat, das getan hat weil er ein Autohasser ist und nicht weil es verboten ist Menschen irgendwelche Substanzen ins Gesicht zu schütten auch wenns nur Duftwasser und nicht Salzsäure ist verstehe ich nicht.

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Das ist knapp über der Mindeststrafe für gefährliche Körperverletzung.

Ich vermute, dass die Richterin in Betracht gezogen hat, dass der Mann Polizist war, und es besser hätte wissen müssen.

Sonst wären 6 Monate als Mindeststrafe gerechtfertigt.
Meiner bescheidenen Meinung nach. :)