Umfrage : Haftstrafe für Klimakleber?
https://www.berliner-kurier.de/berlin/klima-kleber-bilanz-hunderte-verfahren-beschaeftigen-die-berliner-justiz-li.304744 ,ittlerweile wurden lediglich 3 ( !!! ) Klimakleber der Letzten Generation zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt. was ist eure Meinung dazu ? sollte man diese Personen zu Haftstrafen verurteilen und wenn ja, welche Haftstrafe hält ihr für angemessen ?
Das Ergebnis basiert auf 63 Abstimmungen
24 Antworten
Die Verhängung einer Strafe sollte wie bis her auch an die Tat angepasst sein. Ich bin kein Fan von deren Aktionen und bin auch der Meinung das, diese Aktionen nicht wirklich hilfreich sind in dieser Debatte. Jetzt aber zusagen das diese Aktionen härter bestrafte werden sollten, als andere Aktionen ist meiner Ansicht nach ziemlich Demokratie feindlich. Es ist immer noch eine Form des Protest und jetzt anzufangen bei bestimmten Themen eine neues Strafmaß anzulegen halte ich für keine gute Idee. Ich meine was kommt als Nächstes bei Protesten gegen Entscheidungen der Regierung wird Vandalismus z.B. mit einer Freiheitsstrafe bestraft. Ich kann verstehen das es viele frustriert aber es noch kein Grund ein neues Strafmaß und damit gleichzeitig die Möglichkeit zu eröffnen das Grundgesetz mit Füßen zu treten. Nicht umsonst gibt es im Grundgesetz Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
Wenn es danach geht, sollten die Klimakleber wegen ihrer Behinderung des Straßenverkehrs gar nicht benachteiligt werden.
ಠ︵ಠ!
Die waren bereits einschlägig vorbestraft, und haben sich praktisch SOFORT wieder auf die gleiche Straftat eingelassen. Da war folgerichtig eine Haftstrafe fällig.
Ich unterstütze deren Aktionen nicht, aber ich bin ein großer Fan einer verhältnismäßigen Justiz.
Die Strafe muss immer dem Delikt angepasst sein.
Zudem muss der Strafrahmen zu ähnlichen Delikten passen.
Wenn die Klimakleber sagen, dass sie weiterhin Straftaten begehen werden, kann man sie zumindest in Bayern auch einige Wochen in Präventifhaft nehmen, was einschneidender und effektiver ist als eine Strafe auf Bewährung.
Trotzdem sind es halt vergleichsweise harmlose Delikte.
Das ist ja auch richtig und völlig normal. Und zudem bei allen Delikten so. Werde ich wiederholt für die gleiche Straftat verurteilt, fällt das Strafmaß jedes Mal höher aus.
Egal ob ich die Taten aus politischer Überzeugung heraus begehe, oder aus anderen Gründen.
Im Grunde reicht eine Geldstrafe aus.
Bei Wiederholung ist eine Freiheitsstrafe auf Bewährung angemessen.
Und wer es dann immer noch nicht gelernt hat, muss mit Widerruf der Bewährung bzw. mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen.
In diesem Fall waren seitens des Angeklagten weitere Aktionen angekündigt worden. Es sind auch weitere Verfahren gegen ihn anhängig.
Diese Strafe, welche im Gesetz geregelt ist. Obwohl die Gesellschaft Klimaaktivisten derzeit nicht wohlgesonnen ist, berechtigt dies nicht dazu, sie stärker zu bestrafen als andere Menschen. Wie die Strafe ausfällt liegt somit in der Zuständigkeit der Justiz und das ist auch gut so.
GG Art. 3 (1): Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Somit erhalten sie auch alle die selbe Strafe. Auch Klimaaktivisten.
Die sollen natürlich keinerlei Sonderbehandlung erfahren. Niemand geht wegen der ersten Nötigung in den Knast.
Die Aktivisten wurden bereits verurteilt und bevor das Urteil überhaupt rechtskräftig war, haben die es wieder getan und standen/stehen schonwieder vor Gericht ... demnach wurde jetzt die neue Tat härter bestraft, um weitere Aktionen zu unterbinden.