Darf ich mich für eine Ausbildung bewerben, bevor ich die vorherige kündige?
Ich bin mit meiner aktuellen Ausbildung sehr unzufrieden und würde gerne eine andere machen. Allerdings ist es vertraglich so geregelt das ich ohne Zusage von meinem Ausbildungsplatz keinen Nebenjob tätigen darf und da Frage ich mich ob Bewerbungen dabei mit inbegriffen sind.
Denn ich würde meine aktuelle Ausbildung lieber erst dann kündigen, wenn ich eine Zusage erhalten habe.
Darum würde ich gerne wissen, ob ich mich für einen neuen Ausbildungsplatz bewerben darf, ohne meinen aktuellen zu kündigen.
4 Antworten
Im Vertrag ist die Kündigungsfrist angegeben. Solange du diese berücksichtigst, kannst du dich um einen neuen Ausbildungsplatz bewerben.
Bevor du die Kündigung einreichst, solltest du aber eine schriftliche Zusage vom neuen Betrieb haben. Sonst stehst du am Ende ohne Ausbildungsstelle da.
Falls es in deinem aktuellen Betrieb einen Vertrauenslehrer oder Sozialpädagen gibt, kannst du dich auch an diesen wenden.
Du kannst Bewerbungen schreiben wann du willst. Deswegen kündigen bspw. die meisten auch erst ihren Job, wenn sie eine Zusage für was neues bekommen haben.
Musst das natürlich mit dem Datum so abklären dass du die neue Ausbildung erst beginnst wenn du bei der alten raus bist.
Allerdings ist es vertraglich so geregelt das ich ohne Zusage von meinem Ausbildungsplatz keinen Nebenjob tätigen darf
abgesehen davon, dass derartige Regelungen nicht in jedem Fall zulässig sind....
Du willst ja keinen Nebenjob beginnen, sondern deine laufende Ausbildung abbrechen und eine andere beginnen. Das wird mit dem Vertragstext ja nicht untersagt.....
Und es kann dir auch niemand verbieten, einen anderen Job oder eine andere Ausbildung bereits zu suchen, wenn du noch in einem Vertragsverhältnis bist.
Suchen ist ja nicht gleichbedeutend mit beginnen!
Klar darfst du das.