Frage zu Wohngeldanspruch für Vollzeitstudierende trotz abgelehntem BAföG-Antrag?

4 Antworten

Wenn Du Bafög - bekommst oder auch nur dem Grunde Anspruch darauf hättest, bist Du im Regelfall von Wohngeld ausgeschlossen.

Außerdem muss man dafür schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Dem Grunde nach bedeutet, wenn Du z.B.nur deshalb kein Bafög - bekommst, weil die Eltern oder Du ein zu hohes Einkommen, oder bei dir noch zu viel Vermögen vorhanden wäre.

Agata569 
Fragesteller
 29.02.2024, 00:00

Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich bekomme kein Bafög, weil ich bereits ein Studium abgeschlossen habe. Ich arbeite derzeit als Werkstudentin. Sind Vollzeitstudenten vom Wohngeld ausgeschlossen? Vielen Dank für deine Hilfe!

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isomatte  29.02.2024, 05:22
@Agata569

Wenn Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, dann besteht auch dem Grunde nach kein Anspruch mehr auf BAB - oder Bafög - demnach wäre zumindest theoretisch Wohngeld möglich.

Nur reicht dafür dein zuschussfähiges Mindesteinkommen nicht aus und Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum müsstest Du auch schon sein.

Du solltest dann also min.so viel Nettoeinkommen haben, dass Du nach Zahlung der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom min.noch 80 % vom Regelbedarf für den Lebensunterhalt nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter zur Verfügung hast.

Dieser liegt derzeit bei 563 Euro, also bei min. 80 % nach Zahlung der Warmmiete solltest Du min.noch um die 450 Euro zur Verfügung haben.

Bitteschön

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isomatte  29.02.2024, 05:28
@isomatte

Was bekommst Du denn an Nettoeinkommen ausgezahlt und was musst Du für deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?

Wenn Du nach Zahlung deiner Warmmiete min.noch um die 450 Euro zur Verfügung hast, könnte ggf.auch Anspruch auf Wohngeld bestehen.

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Agata569 
Fragesteller
 29.02.2024, 20:17
@isomatte

Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich verdiene monatlich netto 1005 Euro und meine Kaltmiete beträgt 600 Euro. Zusätzlich zahle ich 75 Euro als Vorzahlung für Betriebs-, Heiz- und Wasserkosten. Angesichts dieser Zahlen habe ich möglicherweise keinen Anspruch auf Wohngeld, oder?

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Von Experte isomatte bestätigt
Laut §3 WoGG ist fast jeder, der eine Wohnung angemietet hat, auch berechtigt Wohngeld zu beantragen. Grundsätzlich gilt allerdings, dass alle Studenten und Schüler, die dem Grunde nach BAföG bekommen könnten, vom Wohngeld Anspruch erstmal ausgeschlossen sind, da im BAföG bereits eine Wohnpauschale enthalten ist. 

https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/

Das gilt somit auch, wenn der Antrag abgelehnt wurde, weil die Eltern z.B. zu viel verdienen.

Aber es gibt Ausnahmen die auf der Seite auch detailliert aufgeführt sind.

Agata569 
Fragesteller
 29.02.2024, 00:16

Vielen Dank für deine Nachricht und den Link. Ich habe den Artikel durchgelesen, jedoch scheint mir nicht klar zu sein, ob es sich ausschließlich um Teilzeitstudierende handelt, die Wohngeld beantragen können. Muss man in Teilzeit studieren, um Wohngeld beantragen zu können, oder können auch Vollzeitstudierende diese Unterstützung in Anspruch nehmen?

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Kessie1  29.02.2024, 12:42
@Agata569

Um Wohngeld überhaupt zu erhalten, muss man ja über ein Mindesteinkommen verfügen. Bei Teilzeitstudenten ist ja davon auszugehen, dass sie deswegen in Teilzeit arbeiten, weil sie nebenbei noch einem Job nachgehen.

Vollzeitstudierende bekommen in der Regel KEIN Wohngeld, weil sie dem Grunde nach BAföG beantragen können.

Es sei denn man erfüllt die Ausnahmen wie es in dem Link steht.

Bei dir wurde wahrscheinlich BAföG abgelehnt, weil deine Eltern zu viel verdienen. Was also steht genau im Bescheid?

Nun müsstest du deine Eltern auffordern dir Unterhalt zu zahlen. Dann muss geschaut werden, ob sie das nach BGB überhaupt müssen.

Wenn du unter 21 bist, dann hilft dir dabei das Jugendamt. Bist du über 21, dann kannst du dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen und damit zu einem Anwalt für Familienrecht gehen.

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Agata569 
Fragesteller
 29.02.2024, 20:20
@Kessie1

Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich verdiene monatlich netto 1005 Euro und meine Kaltmiete beträgt 600 Euro. Zusätzlich zahle ich 75 Euro als Vorzahlung für Betriebs-, Heiz- und Wasserkosten. Habe ich deshalb möglicherweise keinen Anspruch auf Wohngeld, oder?

Ich bekomme leider kein Bafög weil ich bereits ein Studium abgeschlossen habe.

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Agata569 
Fragesteller
 29.02.2024, 20:36
@Kessie1

Der Rechner berücksichtigt mein Einkommen nicht, und das könnte wahrscheinlich das Problem sein, dass ich zu weinig verdiene. Ich habe bereits einen Antrag gestellt, aber die Bearbeitung dauert 18 Monate. In Anbetracht dieser Wartezeit überlege ich mir, ob mir überhaupt Wohngeld zusteht.

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Kessie1  29.02.2024, 20:44
@Agata569

18 Monate??? Wow, das ist aber viel zu lange.

Ich mache den Antrag immer für einen Freund der Rentner ist. Wir beantragen etwa 2 Monate vor Ablauf des letzten Bescheides. Kann aber bei Erstanträgen auch länger dauern.

Aber Wohngeld ist auch nicht so wirklich mein Thema. Sonst frage mal den User isomatte. Der kennt sich damit gut aus und kann dir da eventuell besser helfen und schon mal eine Prognose abgeben anhand deiner genauen Zahlen. Hat auch hier geantwortet bei deiner Frage.

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Agata569 
Fragesteller
 29.02.2024, 21:09
@Kessie1

Ok, vielen lieben Dank. Ich warte auf seine Nachricht.

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Kessie1  29.02.2024, 21:09
@Agata569

Dir schon mal alles Gute! Und viel Erfolg beim Studium!

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Agata569 
Fragesteller
 29.02.2024, 21:23
@Kessie1

Danke und Dir auch alles Gute! Danke nochmals für Deine Hilfe

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Es kommt drauf an weshalb dein Bafög Antrag abgelehnt wurde. Wenn deine Eltern unterhaltspflichtig sind für dich, hast du keinen Anspruch auf Wohngeld. Das ist eine Ablehnung der Höhe nach.

Wenn Du grundsätzlich keinen Anspruch auf BAföG hättest, könnte tatsächlich Wohngeld für dich in Frage kommen. Dazu musst du aber andere Einkommensquellen beispielsweise über Nebenjob Kindergeld oder Schenkungen nachweisen

Agata569 
Fragesteller
 29.02.2024, 00:19

Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich bekomme kein Bafög, weil ich bereits ein Studium abgeschlossen habe. Ich arbeite derzeit als Werkstudentin.

Mir ist nicht klar, ob es sich ausschließlich um Teilzeitstudierende handelt, die Wohngeld beantragen kkönnen.Weißt Du ob man in Teilzeit studieren muss, um Wohngeld beantragen zu können, oder können auch Vollzeitstudierende diese Unterstützung in Anspruch nehmen?

Vielen Dank für deine Hilfe!

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Rheinflip  29.02.2024, 00:28
@Agata569

Dann bekommst du den Gründen nach kein Bafög und damit sollte das Wohngeld doch jedenfalls grundsätzlich denkbar sein. Du musst allerdings nachweisen dass du etwa den bürgergeldsatz zur Verfügung hast. Das können auch Bescheinigung von Freunden sein dass sie dir 300 € jeden Monat rüberschicken

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Agata569 
Fragesteller
 29.02.2024, 20:25
@Rheinflip

Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich verdiene monatlich netto 1005 Euro und meine Kaltmiete beträgt 600 Euro. Zusätzlich zahle ich 75 Euro als Vorzahlung für Betriebs-, Heiz- und Wasserkosten. Habe ich deshalb möglicherweise keinen Anspruch auf Wohngeld, oder?

Könnte es möglich sein, von meiner Familie eine Bescheinigung zu erhalten? Wie würde eine solche Bescheinigung aussehen? Vielen Dank im Voraus!

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Rheinflip  29.02.2024, 20:40
@Agata569

Extreme Miete.

Es gibt einen wohngeldrechner für deine Kommune, da kannst du schauen ob du Anspruch auf ab Wohngeld hättest.

1000 € scheinen mir erstmal nicht zu wenig

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Wenn dein Bafög-Antrag abgelehnt wurde, weil deine Eltern genug Geld verdienen, um ihre Unterhaltspflicht gegenüber ihren Kindern zu erfüllen, dann hast du keinen Anspruch auf Wohngeld.

Dann sind ja deine Eltern verpflichtet, für deinen Unterhalt zu sorgen.
Wenn deine Eltern das nicht tun, obwohl sie dazu verpflichtet sind, dann kannst du sie auf Unterhalt verklagen.

Agata569 
Fragesteller
 29.02.2024, 00:20

Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich bekomme kein Bafög, weil ich bereits ein Studium abgeschlossen habe. 

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