Nach Abitur Geld für Erstausstattung (ALG 2)?

4 Antworten

SuuupermanDE schreibt:

Der Umzug wird offiziell bezahlt, da der Umzug "zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist".

Da hast du aber ein lustiges Jobcenter. Schreiben die das wirklich in ihrer Zusage für eine Kostenübernahme nach SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Absatz 6 ("Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten")?

Oder wird das etwa mit Absatz 5 verwechselt, wo es um die Zusage der Kostenübernahme für die neue Wohnung U25 geht ("wenn [...] der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist") - nicht aber um Umzugskosten?

Na egal, mutmaßlich ist das Jobcenter froh, dass ein Leistungsempfänger weniger ins Haus steht, und spendiert dir eine Mietpritsche für einen Tag plus vielleicht noch 25,- € Verpflegungsgeld für bis zu vier Umzugshelfer.

SuuupermanDE fragt:

Kann ich nun für mich in der neuen Stadt nach dem Umzug eine Erstausstattung beantragen, wie normale Hartz 4ler?

Niemand verbietet es, einen Antrag zu stellen. Warum auch? Das neue Jobcenter wird dann prüfen, ob du Bedarf an ALG II hast, und nur dann hast du in der Regel auch ein Anrecht auf "1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten", schreibt SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen.

Witzig daran wäre wiederum: Du kriegst Umzugskosten, um von ALG II wegzukommen ("zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt"), kommst aber nicht weg, sondern beantragst gleich wieder ALG II in der neuen Gemeinde!

Mögliche wäre dies: Du ziehst dort hin, bevor deine Ausbildung beginnt, damit das Ausschluss-Kriterium für ALG II nach § 7 Leistungsberechtigte Absatz 5 greift. Mögliche Begründung: "Sonst hätte ich nicht rechtzeitig eine Wohnung gefunden" oder sowas.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass Absatz 6 ebenda greift, da es sich um eine Duale Ausbildung handelt. Hier könnte ALG II fällig sein, bis das erste Gehalt fließt bzw. die erste Ausbildungsvergütung - im Monat des vertraglichen Zuflusses aber höchstens noch als Zuschuss.

Dann könnten eventuell auch Erstausstattungen nach § 24 gewährt werden.

SuuupermanDE fragt:

Falls nicht, kann ich dann aus der Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter austreten und meine eigene gründen für die Zwischenzeit und da die Erstausstattung beantragen?

Eintreten und Austreten kann man im Kino und auf dem Klo. Ansonsten gilt automatisch: "(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören ..." laut SGB II § 7 Leistungsberechtigte Absatz 3.

Aber wenn du einen Riesenkrach mit Mama glaubhaft machen kannst, kriegst du bereits in der alten Gemeinde Geld für eine eigene Wohnung nach Absatz 5 SGB II § 22, und dann sicher auch "Erstausstattungen" nach § 24.

Von der Gewährung von Erstausstattungen ohne Zusicherung nach Absatz 5 SGB II § 22 habe ich aber noch nie gehört - es wäre auch dem § 22 Absatz 5 wesensfremd, die Übernahme der Kosten für eine eigene Wohnung zu versagen für U25, aber die Erstausstattungen für diese eigene Wohnung zu übernehmen.

SuuupermanDE schreibt:

Online stand, dass man als Abiturient kein Hartz 4 beantragen kann (da man nicht gearbeitet hat), außer wenn die Eltern auch Hartz 4ler sind.
  1. Beantragen kann man ALG II (vulgo "Hartz IV") immer, sobald man sprechen oder schreiben kann.
  2. Wirksam beantragen kann man ALG II, sobald man 15 geworden ist, schreibt das SGB I in § 36 Handlungsfähigkeit.
  3. Erhalten kann man ALG II, auch ohne jemals gearbeitet zu haben, siehe SGB II § 7 Leistungsberechtigte Absatz 1. Nur beim ALG I muss man vorher 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben in den letzten 30 Monaten.
  4. Richtig ist, dass man bis 25 kein ALG II erhält, wenn die mitwohnenden Elternteile so viel Einkommen oder Vermögen haben, dass sie selbst - trotz armer mitwohnender Kinder - keinen Anspruch auf ALG II haben.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn der Auszug wegen der Ausbildung notwendig ist, dann muss das Jobcenter auf schriftlichen formlosen Antrag auch eine Bewilligung erteilen und den Umzug zumindest finanziell unterstützen.

Mit dieser schriftlichen Bewilligung musst Du dann beim neuen Jobcenter einen eigenen Antrag stellen, die wären dann auch für die Erstausstattung und evtl. zinsloses benötigtes Darlehen für die Kaution zuständig.

Falls Du unter 25 bist, bezahlt das Jobcenter den Umzug nur in Härtefällen. Andernfalls ggf. schon.

Soweit Du ALG 2 beziehst, kannst Du für die neue Wohnung eine Erstausstattung beantragen.

Ich fürchte, dann ist es vorbei mit der üppigen Versorgung, weil das Studierendenwerk zuständig wird und deutlich schlechtere Leistungen rüberschiebt.

Und Erstausstattungen bezahlen die schon gar nicht, auch nicht den Umzug, ja nicht mal die Unterkunft komplett.

Prüfe ein Stipendium, vielleicht gibt es ja schon den Job als Türöffner.

Ich denke an St.-Werk Villigst und andere.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
SuuupermanDE 
Fragesteller
 10.02.2022, 21:06

Nunja für mich ist trotzdem noch das Jobcenter zuständig. Sie bezahlen mindestens den Umzug. Das steht auch auf der Website, dass die den Umzug für Aussteiger bezahlen, die wegen einer Ausbildung oder Studium umziehen müssen. Macht ja auch Sinn, da man als Hartz 4er kein Geld ansparen durfte und somit den Umzug gar nicht bezahlen könnte.

Deswegen ist für mich auch kein Studierentenwerk zuständig, da ich mit meinem dualen Studium auch fast 1200 Euro im ersten Monat verdiene.

Es geht nur um den Übergang, wo ich noch in der Bedarfsgemeinschaft bin. Ab dem Studium beginnt dann eine neue Zeitrechnung.

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LouPing  10.02.2022, 23:23
@SuuupermanDE

Den Umzug bezahlt zu bekommen ist ok - damit aber bist du dann aus der Zuständigkeit des JC raus. Du verdienst mit Unterstützung des Umzugs dann 1200 Euro - damit sparst du dir deine Erstausstattung selber an.

Einige Möbel kannst du sicher von daheim mitnehmen...Elektrogeräte bekommt man günstig gebaucht.

Du kannst nicht erwarten mit dem Geld der Erstausstattung während der Übergangszeit deine Einrichtung zu finanzieren.

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SuuupermanDE 
Fragesteller
 10.02.2022, 21:11

Der Umzug wird offiziell bezahlt, da der Umzug "zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist". Und ich darf unter 25 Jahren ALG 2 beantragen und erhalten, da meine Mutter ALG 2 empfängt.

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