ALG 2 Antrag, Probleme?
Hallo,
Ich bin 20 Jahre alt und bin gerade dabei umzuziehen. Mietzusage bereits bekommen sowie die Zahlung für die Kaution. Der Mietvertrag wurde somit unterschrieben. Zu dem Termin muss ich aber noch einen Erstantrag auf ALG II ausfüllen und mitbringen. Ich lebe momentan mit meinem Vater. Ziehe aber ab den 1.03 in die neue Wohnung. Nun, stellt sich mir die Frage, für welchen Zeitpunkt ich die Fragen auf dem Antrag beantworten soll. Z.B die Frage "wie viele Personen wohnen in der Bedarfsgemeinschaft" in momentan ja zwei. Mein Vater und ich. Ab dem 1. März wohne ich ja dann alleine. Wisst ihr vielleicht in welchen Zeitraum ich diese Daten beantworten soll? Momentane Situation oder zukünftige Situation?
Danke
4 Antworten
Wenn du erst ab 01.03.2020 Leistungen für dich alleine bekommst, dann musst du in deinem Antrag auch nur dich als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angeben, wirst da ja sicher alleine einziehen und deine dann zu zahlende Miete usw.die du ab diesem Zeitpunkt zu zahlen hast.
Wie ist das zu verstehen: die Mietzusage des Jobcenters, sowie die Kaution vom Jobcenter liegen bereits vor, während der Erstantrag auf ALG 2 noch nicht bewilligt ist?
Die Angaben im Antrag müssen auf jeden Fall zum Unterschriftszeitpunkt korrekt sein.
Änderungen dann ggf. nachmelden.
Angaben im Antrag müssen zum Zeitpunkt der Unterschrift stimmen. Alles andere interessiert nicht.
Ich habe davor noch nie alleine gewohnt und war Schülerin, dementsprechend bekam ich auch kein ALG II. Ich muss es aber nun beantragen, da ich ab dem 1 März alleine, wegen privaten Gründen, umziehe und eine eigene Wohnung haben werde.
Du musst das jetzt beantworten. Bedeutet 2 Personen.
ab dem 01.03 dann nur noch du alleine. Dafür kannst du dann eine Veränderungsmitteilung dem Jobcenter geben.
Das Geld wird zum 1.03 gezahlt.
Habe das vergessen zu erwähnen.
Du stellst den Antrag für Dich, also musst Du für die zukünftige Situaion ausfüllen.
Die Angaben im Antragsformular müssen zum Unterschriftszeitpunkt stimmen. Nichts anderes.
Dann glaube es eben nicht.
Das wäre der Fall, wenn der FS zu Hause wohnen würde. Dann müsste er seinen Vater mit angeben.
Der FS bezieht aber eine eigene Wohnung und muss nur für sich Angaben machen. Der Vater wohnt schließlich nicht mit in der Wohnung des FS.
Für diesen Monat wohne ich ja noch in der Bedarfsgemeinschaft. Das Geld, bzw der Antrag ist ab dem 1. März gültig. Ich müsste dann quasi den ganzen Antrag umändern, wenn ich die Daten aufschreibe, wie es in der momentanen Situation aussieht.