Lebe ich in einer Bedarfsgemeinschaft?

3 Antworten

Ihr könnt max.eine HG - Haushaltsgemeinschaft bilden, weil Du ab der Vollendung des 25 Lebensjahres wohnhaft bei den Eltern deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft bildest.

Eine HG - würdet ihr aber nur dann bilden, wenn dich dein Vater weiterhin freiwillig unterstützen möchte, was er natürlich nicht machen muss.

Dann steht dir zumindest derzeit ein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 449 Euro zu und wenn er Miete von dir möchte, dann im Regelfall 50 % von der Warmmiete, wenn ihr alleine wohnen würdet, dass wäre dann dein Kopfanteil.

Zahlt denn dein Vater auch deinen KK - Beitrag, den würde das Jobcenter nämlich auch zahlen ?

Kalicronic 
Fragesteller
 03.03.2022, 18:58

Er bezahlt momentan alles für mich. Also KK auch.

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isomatte  03.03.2022, 19:11
@Kalicronic

Wie gesagt, muss er nicht, da er dir spätestens ab der Vollendung des 25 Lebensjahres wohnhaft bei sich nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet ist, zumindest wenn es um das ALG - 2 geht nicht mehr.

Eine abgeschlossene Ausbildung wirst Du mit 32 ja sicher haben, denn dann ist er dir auch nach dem BGB - im Regelfall nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.

Könntest beim Jobcenter auch die Kostenübernahme für eigenen angemessen Wohnraum beantragen.

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Kalicronic 
Fragesteller
 03.03.2022, 19:12
@isomatte

okay, weiß ich bescheid. Bin gerade mit meinem Studium fertig.

Dankeschön.

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Finanziert ihr euch gegenseitig, oder unabhängig voneinander?

Falls ihr alle Lebensräume gemeinsam nutzt, dein Vater beispielsweise auch für dich Möbel, Essen, Kleidung etc. finanziert seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

Falls du jedoch alles was an Kosten aufkommt selbst zahlst, also Lebensmittel, Kleidung, Hälfte der Fixkosten...etc und eigenen Wohnraum hast, dann seid ihr eine Wohngemeinschaft. Da ihr allerdings eine Familie seid, wird euch das Jobcenter sas Ganze wohl nicht wirklich abkaufen. Sollte es überhaupt so sein.

Also tendiere ich stark dazu, dass ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werdet und ihr beide euch somit dann gegenüber unterhaltspflichtig seid.

Kalicronic 
Fragesteller
 03.03.2022, 16:54

Dann sind wir definitiv eine Bedarfsgemeinschaft.

Super erklärt, vielen Dank. =D

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Oftenbored  03.03.2022, 16:56
@Kalicronic

Gut, habe mein bestes gegeben es so verständlich wie möglich zu beschreiben. :D Bin nicht der beste Erklärer.

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isomatte  03.03.2022, 18:49

Sie können max.eine HG - Haushaltsgemeinschaft bilden, da ein Kind, wohnhaft bei den Eltern, spätestens ab der Vollendung des 25 Lebensjahres seine eigene BG - im Haushalt der Eltern bildet.

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GerdausBerlin  04.03.2022, 02:41

Einge Bedarfsgemeinschaft kann Papa mit seinem mitwohnenden Sohn, der über 24 ist, gar nicht mehr bilden - dazu müsste er schon eine Lebenspartnerschaft mit ihm eingehen oder ihn heiraten, was wohl auch nicht geht ;-).

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Kalicronic fragt:

Meine Frage ist, in was für einer Art Wohnverhältnis lebe ich hier?

Das wird dich das Jobcenter fragen, wegen Absatz 5 SGB II § 9 Hilfebedürftigkeit:

(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Wenn du mit deinem Vater also in der selben Wohnung lebst oder im selben Haus ohne eigene Wohnungstür und ohne eigenes Bad und eigene Küche,

und auch sonst nicht strikt getrennt wirtschaftest, vom Brot bis zum Klopapier,

bildest du mit ihm eine "Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten".

Ob das der Fall ist, kannst du mit dem Jobcenter abklären. Kommt ihr nicht zum selben Ergebnis, könnt ihr das auf dem üblichen Rechtsweg klären lassen, also am Ende von einem Gericht.

Falls ja, also "Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten", muss das Jobcenter von Gesetzes wegen vermuten, dass dein mitwohnender Verwandter dich unterstützt, soweit er kann, "soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann." (Absatz 5 SGB II § 9 Hilfebedürftigkeit.)

Dieser "gesetzlichen Vermutung" kannst du zustimmen oder ihr widersprechen. Widersprechen reicht häufig.

Falls nicht, kannst du auch hier das auf dem üblichen Rechtsweg klären lassen,

oder du gibst an, wieviel "Einkommen und Vermögen" dein Vater hat - dann hat es sich oft schon, denn dafür gibt es recht hohe Freibeträge.

Gruß aus Berlin, Gerd