Warum will das Jobcenter meine Kontoauszüge und Lohnabrechnungen obwohl ich nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehöre sondern nur mit in der Wohnung lebe?
Was wollen die jetzt von mir? Hab doch nichts mit denen zu tun???
5 Antworten
Auch Jobcenter kriegen nicht immer, was sie wollen.
Falls Du Teil der Bedarfsgemeinschaft bist, mußt Du die Dokumente zur Verfügung stellen.
Falls nicht, dann nicht.
Sicher weil Du mit in der Wohnung lebst, wollen sie wissen, wieviel Du zur Miete beitragen kannst. Wenn Du in der Wohnung wohnst, gehörst Du auch zur Bedarfsgemeinschaft, auch wenn Du kein Geld vom Jobcenter erhältst.
Das stimmt nicht. Wenn er keine Leistungen bezieht,seinen Lebensunterhalt selbst verdient gehört er nicht zur BG !! Wenn er nicht mit den Mitbewohnern verwandt ist ist er als WG zu sehen .Er wohnt nur da - hat das JC also nicht zu interessieren was er verdient ! "Nachweise damit JC sieht was er an Miete zahlen KANN"? Spielt keine Rolle,ob er kann den Geubdsätzlich wird die Miete beim JC nach Kopfanzahl gerechnet .Alle dort wohnende egal ob BG,HG,WG oder sonstiges - wird die Miete durch Anzahl der dort wohnenden geteilt ! Du beziehst keine Leistungen also musst du nicht Mitwirken ,und der BG Vorstand hat sicher keinen Zugang zu deinen Unterlagen und keine Kenntnisse über deine Finanzen .
In welchem Verhältnis stehst Du denn zu den Personen im Haushalt und was hast Du für Einkommen ?
Dann seid ihr als direkt Verwandte eine Bedarfsgemeinschaft
Dann könnt ihr keine BG - Bedarfsgemeinschaft mehr bilden, selbst wenn Du noch unter 25 wärst.
Denn mit diesem Einkommen, egal ob Brutto oder Netto wirst Du deinen eigenen Bedarf unter Berücksichtigung von Freibeträgen usw.selber decken können.
Ihr könntet dann max.eine HG - Haushaltsgemeinschaft bilden und die unterstellen das Jobcenter.
Dieser kann und sollte man schriftlich, formlos und fristgerecht widersprechen, wenn ihr getrennt wirtschaftet und Du sie nicht freiwillig unterstützen willst.
Ich nehme an das es Netto ist, wie alt bist Du denn und was muss an gesamter Warmmiete und für normalen Haushaltsstrom an Abschlag gezahlt werden ?
Nein
Wenn das Kind angenommen min. 25 ist, oder seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann, dann ist es aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern raus.
Ab 25 dann eh, weil das Kind dann im Haushalt der Eltern seine eigene BG - bildet.
Es kann dann also max.eine HG - Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern bilden, wenn sie gemeinsam wirtschaftet und das Kind freiwillig unterstützt.
Der Unterstellung einer HG - kann man wahrheitsgemäß, schriftlich, formlos und fristgerecht widersprechen.
Dann müsstest Du davon jeweils 1/3 zahlen und ein angemessenes Kostgeld vereinbaren oder dich selber verpflegen und versorgen.
Offiziell, will du ja vielleicht der Bedarfsgemeinschaft ihr Leben finanzierst, was eine als Zuwendung beim berechnen des Satzes mit heran gezogen wird. Kurz, wenn du denen Geld gibst, müssen sie es nicht.
Inoffiziell, weil ALG2 voll unfair ist.
Die wollen vermutlich überprüfen ob ihr echt keine Bedarfsgemeinschaft seid
Entweder du legst die Kontoauszüge offen - wenn du es nicht möchtest erhält halt die andere Person definitiv kein Geld. In welchem Verhältnis stehst du denn zum Mitbewohner/zur Mitbewohnerin? Einfach nur beide Mieter/WG o.ä.?
Vater/ Bruder, vollzeit ü 1500€