Aufforderung zur Mitwirkung, keine Rückmeldung?

4 Antworten

Und wenn sich der SB - 5 mal ändert, sind die geforderten Nachweise zu erbringen, im Regelfall vergessen sie nichts und irgendwann wird eine erneute Aufforderung kommen, oder man stellt seine Leistungen wegen fehlender Mitwirkung vorläufig ohne weitere Ankündigung einfach ein.

adelina9494 schreibt:

Mein Bruder bekam im mai eine Aufforderung zur Mitwirkung, Kontoauszüge sollten eingereicht werden plus Lohnabrechnungen [...]
Eingereicht hat er allerdings nur die Lohnabrechnungen mit dem jeweiligen Lohnzufluss. Jobcenter wollte aber alle Kontoauszüge lückenlos. Jedenfalls hat er seit dem nichts mehr vom Jobcenter gehört [...]

Das SGB I schreibt dazu in § 66 Folgen fehlender Mitwirkung:

(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 [ § 60 Angabe von Tatsachen] bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.

Die Forderung liegt klar auf dem Tisch:

Kontoauszüge sollten eingereicht werden

Warum sollte das Jobcenter zweimal diese Forderung verschicken oder gar dem Bruder hinterher telefonieren?

Es stellt stattdessen einfach "die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise" ein! Dazu schreibt SGB I § 67 Nachholung der Mitwirkung:

Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen.

Also einfach "die Mitwirkung" nachholen!

Auch Otto und Amazon warten, bis alle Unterlagen da sind, bevor sie die Ware verschicken ...

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Er muß die gwünschten Kontoauszüge ein- bzw. nachreichen.

Tut er es nicht, muß er jederzeit mit einer Leistungsversagung rechnen, sofern aktuell Leistungen gezahlt werden.

Der Name des Sachbearbeiters ist grundsätzlich wurscht.

Die haben das sicherlich nicht vergessen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.