Jobcenter Einzug Freundin?
Hey ist es normal das dass Jobcenter von meiner Freundin/Partnerin die bei mir einziehen möchte am 15.01 folgende Unterlagen möchte .
Beruflicher Werdegang, Lebenslauf vollständig ausgefüllte Verantwortungs und einstehungsgemeinschaft Anlage
schriftliche Erklärung wovon sie bisher gelebt hat . Lohnabrechnungen Kontoauszüge, Mitgliedschaft der Krankenkasse
finde die Frau vom Jobcenter überspannt den Bogen maßlos
6 Antworten
Sie zieht bei dir ein, ihr seid in einer Partnerschaft, ihr habt einen gemeinsamen Haushalt, steht für einander ein, also ist von Bedarfsgemeinschaft auszugehen (§ 7 Abs. 3, Nr. 3 Buchst. b) SGB II).
Allerdings liegt die Beweislast, dass eine BG besteht die ersten 12 Monate beim Jobcenter, danach wäres es an euch zu beweisen, dass ihr keine BG seid, was bei einem Liebespaar regelmäßig nicht gelingen wird.
Also ist das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der BG festzustellen und ggf. auf den Bedarf anzurechnen (§§ 11 ff SGB II).
Sofern Ihr keine gemeinsamen Kinder habt, wärt Ihr für die ersten 12 Monate des Zusammenlebens eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe = Ihr müßt während dieser Zeit nicht finanziell füreinander einstehen.
Wie begründet das Jobcenter denn die gewünschte Vorlage dieser Unterlagen?
schriftliche Erklärung wovon sie bisher gelebt hat
Dies geht das Jobcenter aus meiner Sicht nichts an, sofern die Freundin bislang nie ALG 2 bezog.
Hat die Freundin Einkommen?
Du Unterlagen musst du einreichen. Es muss ja geprüft werden, ob ihr die Voraussetzungen für eine Bedarfsgemeinschaft bereits erfüllt oder eben nicht.
Das ist ja nicht alles, was sie einreichen muss. Wenn sie zur BG zählen würde, ist der notwendig. Ansonsten brauchen sie den in einem Jahr sowieso also wo ist das Problem? Und auch wenn sie nicht zur BG zählen würde, zählt sie definitiv zur HG.
Spätestens nach ein Jahr gehört sie zur Bedarfsgemeinschaft.
Selbstverständlich. Sie ist dann genau so gemeldet wie du auch. Nur dass du der Antragssteller (ELB) bist.
Was du willst ist denen egal. Such dir einen Job, dann bist du weg vom Amt.
Wenn sie Mitglied deiner Bedarfsgemeinschaft wird (also Leistungen bezieht) ist das Verlangen des JobCenters doch normal. Selbstverständlich muss sie dann dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen.
Was soll daran falsch sein?
Sie arbeitet voll und verdient ihr Geld sie braucht kein Geld vom Jobcenter
Dann ist es doch klar, warum sie ihr Einkommen offen legen muss. Selbstverständlich hat sie dann 50 % der Kosten der Unterkunft zu leisten. Oder denkst du das JobCenter finanziert dir kostenlos eine Sexualpartnerin?
Das ist korrekt. Du mußt primär für deine Freundin sorgen und wenn du das nicht leisten kannst, springt erst das JC ein.
Schade, daß solche Antworten von einer "Junior Usermod" kommen. Völlig unzutreffend.
Schade das es immer wieder Anspielungen auf den Mod gibt. Junior-UserMods sind ganz normale User, haben eine eigene Meinung und dürfen diese auch verbreiten, egal ob es korrekt oder falsch ist. Und nur weil man ein Mod ist, gibt man sein Recht auf Meinungsäußerung nicht bei Betreten der gf-Homepage ab. Deine Spitze bezüglich des Mods ist also total überflüssig.
und wie ist das anhand eines Lebenslaufes ersichtlich?