Hart4/ALG2 monatliche Lohnabrechnung?

4 Antworten

Wenn ihr als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) eingestuft seid, was z.B. nach einem Zusammenleben von über einem Jahr der Fall sein kann, dann ist das ganz normal, wenn sie kein monatlich gleiches Gehalt bezieht, wovon dann der nicht gedeckte Grundbedarf nach dem SGB - ll ermittelt wird.

Lohnabrechnungen werden da auch nicht ausreichen, dann muss sie zusätzlich noch Kontoauszüge vorlegen, oder in Kopie einreichen, worauf der Eingang ( Zuflussprinzip) des Lohns zu sehen ist, weil dieser im Regelfall im Monat des Zuflusses auf den Bedarf angerechnet wird.

Sollte man euch als BG - eingestuft haben und ihr keine Rechtsmittel einlegen, wie schriftlicher Widerspruch und ggf. kostenlose Klage vor dem Sozialgericht und die BG - dann zurückgenommen werden, dann wirst Du je nach Nettoeinkommen der Partnerin, zu zahlender Warmmiete und deinen dann ggf. selber zu zahlenden KK - Beitrag von um die 200 € keine ALG - 2 Leistungen bekommen.

In einer BG - stünde euch derzeit min. jeweils 401 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu + min. noch jeweils 50 % KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf bzw. eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Dazu käme dann wie gesagt angenommen noch dein KK - Beitrag von um die 200 € pro Monat, dazu die 2 x 401 € + die gesamte Warmmiete, hat die Partnerin dann mehr als 300 € Netto über diesem Gesamtbedarf, wird es sehr wahrscheinlich nichts vom Jobcenter geben.

Wenn das Einkommen der Partnerin monatlich variiert, dann Ja´, da die mtl. Einkommen je mtl. rückwirkend auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden.

Wohnt Ihr länger als 1 Jahr zusammen?

Selbstverständlich. Sollte für euch auch kein Problem sein.

Kontoauszüge + Lohnabrechnung deiner Partnerin benötigt das Jobcenter für eine Bedarfsgemeinschaft.

Ich denke mal das ist so, weil der Lohn nicht jeden Monat gleich ist.