Datenschutz – die neusten Beiträge

Können Behörden wirklich komplett von Microsoft etc. wegkommen

Ich habe eben eine Doku auf Youtube gesehen da ging es um das Thema, dass Microsoft weltweit bei fast allen Behörden und Regierungen eine Monopol-Stellung hat. In der EU gilt ja eigentlich, dass sowas über öffentliche Ausschreibungen laufen muss, wo dann jeder die Chance hätte sich mit einem Angebot zu melden und das beste Angebot kriegt dann den Auftrag.

Wenn es um Betriebsysteme und Office-Anwendungen geht, macht das aber keine. Microsoft kriegt die Aufträge einfach so.

Das sehen auch viele IT-Experten kritisch, besonders wegen Sicherheit und Datenschutz. (Sicherheitslücken, man weiß nicht was im Quellcode steht, wo ggf. welche Daten hingehen usw)

Manche Länder (z.B Indien) haben deswegen angefangen komplett auf Linux umzustellen, um so ihre digitale Sicherheit aber auch Unabhängigkeit sicherzustellen.

In Deutschland hieß es auf Anfrage nur, dass das nicht flächendeckend möglich sei. Es gibt viele Anwendungen die nur auf Microsoft laufen würden, Erweiterungen die extra für Microsoft Office sind usw.

Aber mich würde interessieren: Stimmt das wirklich so? Also ist es wirklich so unmöglich das man das umstellt? Man müsste das ja nicht mit einmal vollständig machen, aber man kann doch nach und nach umstellen und dann die Sachen die man braucht auch nach und nach anpassen?

Besonders jetzt gerade wo die USA mit Trump immer mehr diktatorische Züge annimmt und US-Unternehmen durch die Regierung einfach gezwungen werden können, keine Geschäfte mehr mit einem ganzem Land zu machen, wäre das doch sinnvoll? (Genau so wie bei der Bundeswehr: die hat man ja auch ewig hängen lassen weil man sich auf die USA verlassen hat)

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Was hat es mit diesem Account auf sich? Ich brauche dringend Rat.?

Ich bin heute früh zufällig in das E-Mail-Postfach meiner zweiten Adresse gegangen – eine Adresse, die ich selten nutze – und habe dort einen Newsletter gesehen, den ich nie abonniert habe. Es handelte sich um politische Inhalte, u. a. Werbung mit AfD-Bezug. Ich habe auf "Abbestellen" geklickt, wurde daraufhin automatisch auf eine Website weitergeleitet – und war dort bereits eingeloggt. Ohne vorherige Anmeldung, ohne Passwort, ohne Bestätigungsmail, ohne dass ich diese Seite jemals bewusst besucht hätte.

Zu meinem Erschrecken war dort ein Beitrag veröffentlicht – lang, tiefgründig, eindeutig nihilistisch –, verfasst unter einem Pseudonym, das ich sonst nur in Spielen verwende. Der Text war in perfektem, stilistisch auffallend klarem Deutsch geschrieben. Ich war es aber definitiv nicht – an dem betreffenden Tag war ich nachweislich im Schlaf, außerdem liegt mir dieser Schreibstil vollkommen fern.

Ich bin ratlos. Wie kann es sein, dass ich auf einer mir völlig unbekannten Seite automatisch eingeloggt bin, ohne je ein Konto erstellt oder bestätigt zu haben? Und wie kann unter meinem eindeutig zu mir gehörenden Online-Namen ein derartiger Beitrag stehen, von dem ich nichts weiß?

Ich bitte dringend um Einschätzungen, mögliche Erklärungen oder Hinweise, was ich tun kann. Ich bin verunsichert und weiß nicht, wie ich mit dieser Situation umgehen soll.

Datenschutz, Account, Konto, Phishing

Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
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Ich finde den Beschluss richtig, weil... 52%
Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da... 25%
Ich halte generell nichts von dem Beschluss, denn... 14%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 9%
Datenschutz, Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Amtsgericht, Gesetzeslage, Grundrechte, Justiz, Kriminalität, Strafrecht, Straftäter, Straftat, Unschuldig, Willkür, Beschuldigter, Durchsuchung, Landgericht, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Sollte es (strengere) rechtliche Regelungen geben, ob/welche Bilder Eltern von ihren Kindern im Netz veröffentlichen dürfen?

(Bild mit KI erstellt)

Mal hier ein nettes Bild des eigenen Nachwuchses auf Instagram, mal dort auf Facebook - auf den ersten Blick nichts ungewöhnliches. Das sogenannte „Sharenting“ ist schon lange im Trend. Aber sollten Eltern überhaupt Bilder ihrer Kinder im Netz posten dürfen?

Gefahren beim "Sharenting"

Viele Kritiker sehen große Gefahren darin, wenn Eltern ihre Kinder posten - dazu gehört etwa die Verletzung der Privatsphäre: Betroffene Kinder können nicht (mit)entscheiden, ob und was von ihnen veröffentlicht wird - und genau diese Inhalte bleiben oft für immer im Netz.

Derartige Bilder können später auch verwendet werden, wenn es um Cyber-Mobbing geht. Sie könnten den betroffenen Kindern peinlich sein und gegen sie verwendet werden.

Ein besonders großes Augenmerk liegt auf dem Punkt, der für viele der größte in der Kritik ist: Missbrauch der Inhalte - Täter könnten Bilder in sexualisierten Kontexten weiterverbreiten.

Auch Cyber-Grooming ist ein riskanter Faktor: Fremde können gezielt Kontakt mit Kindern aufnehmen, wenn noch weitere Infos über diese verbreitet werden.

Verteidigende Argumente

Die dagegen sprechenden Argumente sind vielfältig und überzeugend. Da stellt sich natürlich die Frage, weshalb so viele Eltern weiterhin ihre Kinder ins Netz stellen. Die Antwort - Fotos sind für viele Familien ein Weg, schöne Momente festzuhalten und mit Familie & Freunden zu teilen – gerade wenn sie weit entfernt wohnen. Durch das Teilen entsteht eine emotionale Nähe und Verbundenheit. Manche gehen so weit, den digitalen Abdruck als Teil ihres Familienalltags zu sehen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Worauf sollten Eltern/worauf würdet Ihr als Elternteil achten, wenn es um das Posten des Kindes im Internet geht?
  • Sollte es hier konkrete rechtliche Vorschriften geben, die das untersagen/erlauben, bzw. eingrenzen?
  • Wie hoch schätzt Ihr die Tragweite der Zweckentfremdung von Kinderbildern im Netz ein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Bitte achtet auch bei einen so kontroversen und sensiblen Thema auf unsere Netiquette.

Viele Grüße!

Euer gutefrage Team

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Eltern sollten generell keine derartigen Bilder posten dürfen 56%
Eltern sollten nur teils derartige Bilder posten dürfen 17%
Eltern sollten derartige Bilder immer posten dürfen 14%
Ich habe eine andere Meinung 13%
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Meinung des Tages: Doping im Spitzensport und Datenschutz - sollten die Namen betroffener Sportler veröffentlicht werden?

(Bild mit KI erstellt)

Mangelnde Transparenz bei der Anti-Doping-Agentur NADA

Seit 2020 veröffentlicht die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) in Deutschland keine Namen gedopter Sportler mehr; eine Praxis, die laut ARD-Recherche mindestens 70 bis 130 Athleten hierzulande betrifft.

Die NADA begründet dies mit rechtlichen Risiken sowie dem Datenschutz: Die Veröffentlichung personenbezogener Daten könnte gegen geltendes Recht verstoßen und zu Schadensersatzforderungen oder Bußgeldern führen. Obgleich die NADA betont, für Transparenz zu stehen, bleiben konkrete Namen geheim und Verstöße werden nur anonymisiert im Jahresbericht aufgeführt.

Kritik an diesem Vorgehen kommt sowohl von Sportpolitikern als auch aus Athletenkreisen, die mehr Offenheit und Konsequenzen fordern. Juristen fordern u.a. gesetzliche Regelungen, die eine transparente Kommunikation über Dopingvergehen ermöglichen, ohne Datenschutzgesetze zu verletzen.

Doping im deutschen Spitzensport - der Fall Ullrich

Neben Dieter Bauman oder Katrin Krabbe hat vor allem der Fall Jan Ullrich in Deutschland für großes Aufsehen gesorgt. Ullrich, Deutschlands einziger Tour-de-France-Sieger, hat kurz vor seinem 50. Geburtstag erstmals offen sein Doping gestanden. Er sprach dabei von Eigenblutdoping ab 2003 ; ein Schritt, den er aus dem Gefühl heraus ging, ohne Doping im Profiradsport keine faire Chance zu haben.

Ullrich verteidigte seine Entscheidung rückblickend nicht als Betrug, sondern als Versuch, Chancengleichheit herzustellen. Doping sei bereits Mitte der 1990er Jahre im Radsport weit verbreitet gewesen, er selbst sei 1996 erstmals in Kontakt damit gekommen. Ullrich blick zuversichtlich in die Zukunft und hofft auf eine Rückkehr in den Radsport.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte die NADA - trotz Datenschutz - verpflichtet sein, Namen gedopter Sportler öffentlich zu machen?
  • Ist der Schutz der Privatsphäre wichtiger als die Offenlegung zum Schutz der Glaubwürdigkeit des Sports?
  • Wie glaubwürdig ist das Argument der "Chancengleichheit", das viele Dopingsünder wie Jan Ullrich anführen?
  • Können ehemalige Dopingsünder Eurer Meinung nach eine zweite Chance im Sport verdienen?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

P.S. Heute Abend startet unser neues Format - die Feierabendfrage 🛋🌙. Weitere Infos hierzu findet Ihr unter: https://www.gutefrage.net/forum/beitrag/13375196 Schaut auch hier gerne vorbei!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Ja, die Liste der Namen sollte öffentlich sein, da... 56%
Nein, die Namen sollten nicht veröffentlicht werden, weil... 35%
Andere Meinung und zwar... 9%
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Was kann man tun wenn ein Strafbefehl in der Rechtskraft erwachsen ist aber auf gefälschten Beweisen und Lügereien einer Polizistin beruht?

Vor eine 2 Jahren wurde ich online gehackt meine Daten wurden missbraucht für illegale Geschäfte darunter die IP-Adresse meines WLAN-Routers genutzt durch den Hacker um einen Thailändische IP-Adresse zu verdecken.

Ich bin sofort zur Polizeiwache gegangen und bekam keinen Rat, keine Hilfe und die Anzeigeaufnahme wurde mir auch verweigert. Also schaltete ich auf eigene Kosten einen Anwalt ein, kaum hatte er die Ursachen aufgedeckt, warum man mir nicht half sprang er ab. Sein letzter Satz war; es werde zu heiss für ihn.

Kurz daraufhin erhielt ich einen Brief von der Polizistin, Sie zeigte mich wegen Irreführung der Rechtspflege bei der Staatsanwaltschaft an. Als ich das Gespräch mit ihr führte, teilte Sie mir mündlich mit, dass sie Verwandt sei mit dem Betreiber des Onlineshops wo meine Daten missbraucht werden. Der Betreiber weigerte sich bis heute das Konto zu schliessen. Er streitet alles ab.

Ich baue derzeit gerade wieder mein Leben auf nach dem ich 16 Jahre lang gemobbt wurde und nach meinem Lehrabschluss das EFZ wegen 0,02 Punkte in der praktischen Prüfung unbegründet nicht bekomme. Den Abschluss habe ich geschafft, doch die Chance bekomme ich nicht. Ich bin vor Gericht gegangen und habe mich gewehrt, meine Beweise wurden ignoriert.

Als habe ich mich entschieden für unter dem Mindestlohn irgendwo arbeiten zu gehen als Kurier, weil ich das EFZ nicht nachholen kann und keine Referenzpersonen habe aber die Berufserfahrung. Kaum bekam ich die Stelle, war ich glücklich meldete mich an um studieren zu gehen, suchte mir eine Wohnung zum Besichtigen und wollte ein eigenes Auto leasen.

Das Problem die Staatsanwaltschaft forderte im Hintergrund eine forensische Untersuchung an und verliess sich daraufhin blindlings auf die Lügen Aussagen der Polizistin, welche für mich nicht mehr erreichbar ist.

Die Polizistin reichte als forensischen Beweis einen Druckerfehlerstatusbericht ein, dabei trug sie meine IP-Adresse überall ein wo ein Syntaxfehler vorhanden war. Ich reichte sofort Einsprache ein und wollte beweisen mit wasserdichten Beweisen, dass dieser Beweis gefälscht war. Die Antwort der Staatsanwaltschaft, keine. Jetzt 8 Monate später wo ich mich fast wieder hochgekrempelt habe stehe ich davor alles zu verlieren.

Der Grund; ich hatte die Vorladung aus psychischen Gründen und Problemen vergessen und konnte mich an keinen Termin erinnern. Ich dachte da kommt doch noch was.

Doch im 2025, als heute wurde ich mit einer Verfügung strafrechtlich verurteilt und habe einen Eintrag wegen Irreführung der Rechtspflege in meinem Strafregister. Meine Einsprache gelte als zurückgezogen weil ich nicht erschienen sei. Ich rief sofort an und wies auf die Fehler hin.

Doch mir wurde das Telefon mitten in den Sätzen aufgehängt, die Medien interessieren sich nicht dafür.

Ich stiess dabei auch noch auf weitere Probleme und sicherte Beweise.

Am Telefon gab einen Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft zu, dass ich unschuldig sei, doch man werde nichts korrigieren. Der Eintrag hat jetzt schon für folgende Schäden gesorgt, ich bekam meine Wohnung nicht, verliere eventuell meinen Job und muss mein Jurastudium niederlegen wegen dem Eintrag.

Was soll ich jetzt tun, ich könnte vor Weissglut explodieren, da ich Beweise habe und weiss dass diese Lügen aber jeder deckt jeden.

Ich habe doch als Mensch Grundrechte und die können doch nicht einfach so mit Händen und Füssen getreten werden.

Klein machen werde ich mich nicht den ich habe nichts getan und nichts zu befürchten.

Eine Verfahrenswiederherstellung wird sehr schwierig, denn die gleiche Richterin wird dies einfach ablehnen.

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Wie kommt man zu wichtigen Daten, Adressen?

Wenn die Person nicht mehr ansprechbar ist durch einen schweren Schlaganfall.

Alle Adressen, die Agenda etc. sind einfach nur auf ihrem Handy und den PIN kennen wir nicht. Dabei müssten Termine abgesagt werden, wo ich aber nur weiss, dass sie diese nun im Mai hätte.

Wir schauen nun ob wir dies durch ein Attest des Spitales und ihrem Mobilanbieter hinkriegen.

Denn es geht nur darum, auch Freunde zu orientieren, deren Vornamen wir nur kennen und allenfalls in welchem Ort sie wohnen.

Wir sind echt aufgeschmissen nun einfach ihre Dinge zu regeln, damit nicht unnötige Kosten für sie obendrein anfallen. Denn das wird passieren.

Bei mir würde man alles auch ohne Handy finden. Denn ich habe ein Adressbuch handgeschrieben, übersichtlich, plus eine Agenda, wo ich Termine auch von Hand einschreibe...also relativ einfach...Beispiel Agenda unter 7.5. Augenarzt 10:00

Dann Adressbuch unter A gucken und schon hast du die nötige Telefonnummer um den Termin absagen zu können.

Das ist aber bei ihr alles auf dem Handy und ja, ich weiss eben um Termine, nur keine Ahnung in welcher Praxis sie in Behandlung ist. Kümmert einem ja nicht wirklich...nur in einem solchen Fall wäre es eben schon wichtig.

Auch wichtig wäre es, ihren anderen Freunden bescheid geben zu können, warum sie sich auf gar nichts mehr meldet.

Mich fand ihre Tochter nur, weil ich einen sehr seltenen Namen habe und noch Festnetz besitze.

Nach dem ersten Schock, kamen mir dann aber auch Termine in den Sinn...nur eben, alles ist nur auf ihrem Handy, was da weiter helfen könnte, um die entsprechenden Leute zu kontaktieren.

Datenschutz, Familie, Freundin, Natel, Streit

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