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Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
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Ich finde den Beschluss richtig, weil... 52%
Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da... 25%
Ich halte generell nichts von dem Beschluss, denn... 14%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 9%
Datenschutz, Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Amtsgericht, Gesetzeslage, Grundrechte, Justiz, Kriminalität, Strafrecht, Straftäter, Straftat, Unschuldig, Willkür, Beschuldigter, Durchsuchung, Landgericht, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Sollte es (strengere) rechtliche Regelungen geben, ob/welche Bilder Eltern von ihren Kindern im Netz veröffentlichen dürfen?

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Mal hier ein nettes Bild des eigenen Nachwuchses auf Instagram, mal dort auf Facebook - auf den ersten Blick nichts ungewöhnliches. Das sogenannte „Sharenting“ ist schon lange im Trend. Aber sollten Eltern überhaupt Bilder ihrer Kinder im Netz posten dürfen?

Gefahren beim "Sharenting"

Viele Kritiker sehen große Gefahren darin, wenn Eltern ihre Kinder posten - dazu gehört etwa die Verletzung der Privatsphäre: Betroffene Kinder können nicht (mit)entscheiden, ob und was von ihnen veröffentlicht wird - und genau diese Inhalte bleiben oft für immer im Netz.

Derartige Bilder können später auch verwendet werden, wenn es um Cyber-Mobbing geht. Sie könnten den betroffenen Kindern peinlich sein und gegen sie verwendet werden.

Ein besonders großes Augenmerk liegt auf dem Punkt, der für viele der größte in der Kritik ist: Missbrauch der Inhalte - Täter könnten Bilder in sexualisierten Kontexten weiterverbreiten.

Auch Cyber-Grooming ist ein riskanter Faktor: Fremde können gezielt Kontakt mit Kindern aufnehmen, wenn noch weitere Infos über diese verbreitet werden.

Verteidigende Argumente

Die dagegen sprechenden Argumente sind vielfältig und überzeugend. Da stellt sich natürlich die Frage, weshalb so viele Eltern weiterhin ihre Kinder ins Netz stellen. Die Antwort - Fotos sind für viele Familien ein Weg, schöne Momente festzuhalten und mit Familie & Freunden zu teilen – gerade wenn sie weit entfernt wohnen. Durch das Teilen entsteht eine emotionale Nähe und Verbundenheit. Manche gehen so weit, den digitalen Abdruck als Teil ihres Familienalltags zu sehen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Worauf sollten Eltern/worauf würdet Ihr als Elternteil achten, wenn es um das Posten des Kindes im Internet geht?
  • Sollte es hier konkrete rechtliche Vorschriften geben, die das untersagen/erlauben, bzw. eingrenzen?
  • Wie hoch schätzt Ihr die Tragweite der Zweckentfremdung von Kinderbildern im Netz ein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Bitte achtet auch bei einen so kontroversen und sensiblen Thema auf unsere Netiquette.

Viele Grüße!

Euer gutefrage Team

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Eltern sollten generell keine derartigen Bilder posten dürfen 56%
Eltern sollten nur teils derartige Bilder posten dürfen 17%
Eltern sollten derartige Bilder immer posten dürfen 14%
Ich habe eine andere Meinung 13%
Internet, Datenschutz, Kinder, Mobbing, Schule, Familie, Erziehung, Deutschland, Politik, Beziehung, Jugendliche, Recht, Daten, Eltern, Privatsphäre, Social Media, Psychologie, Cybermobbing, Psyche, Tagebuch, Persönlichkeitsrecht, grooming, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Doping im Spitzensport und Datenschutz - sollten die Namen betroffener Sportler veröffentlicht werden?

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Mangelnde Transparenz bei der Anti-Doping-Agentur NADA

Seit 2020 veröffentlicht die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) in Deutschland keine Namen gedopter Sportler mehr; eine Praxis, die laut ARD-Recherche mindestens 70 bis 130 Athleten hierzulande betrifft.

Die NADA begründet dies mit rechtlichen Risiken sowie dem Datenschutz: Die Veröffentlichung personenbezogener Daten könnte gegen geltendes Recht verstoßen und zu Schadensersatzforderungen oder Bußgeldern führen. Obgleich die NADA betont, für Transparenz zu stehen, bleiben konkrete Namen geheim und Verstöße werden nur anonymisiert im Jahresbericht aufgeführt.

Kritik an diesem Vorgehen kommt sowohl von Sportpolitikern als auch aus Athletenkreisen, die mehr Offenheit und Konsequenzen fordern. Juristen fordern u.a. gesetzliche Regelungen, die eine transparente Kommunikation über Dopingvergehen ermöglichen, ohne Datenschutzgesetze zu verletzen.

Doping im deutschen Spitzensport - der Fall Ullrich

Neben Dieter Bauman oder Katrin Krabbe hat vor allem der Fall Jan Ullrich in Deutschland für großes Aufsehen gesorgt. Ullrich, Deutschlands einziger Tour-de-France-Sieger, hat kurz vor seinem 50. Geburtstag erstmals offen sein Doping gestanden. Er sprach dabei von Eigenblutdoping ab 2003 ; ein Schritt, den er aus dem Gefühl heraus ging, ohne Doping im Profiradsport keine faire Chance zu haben.

Ullrich verteidigte seine Entscheidung rückblickend nicht als Betrug, sondern als Versuch, Chancengleichheit herzustellen. Doping sei bereits Mitte der 1990er Jahre im Radsport weit verbreitet gewesen, er selbst sei 1996 erstmals in Kontakt damit gekommen. Ullrich blick zuversichtlich in die Zukunft und hofft auf eine Rückkehr in den Radsport.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte die NADA - trotz Datenschutz - verpflichtet sein, Namen gedopter Sportler öffentlich zu machen?
  • Ist der Schutz der Privatsphäre wichtiger als die Offenlegung zum Schutz der Glaubwürdigkeit des Sports?
  • Wie glaubwürdig ist das Argument der "Chancengleichheit", das viele Dopingsünder wie Jan Ullrich anführen?
  • Können ehemalige Dopingsünder Eurer Meinung nach eine zweite Chance im Sport verdienen?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

P.S. Heute Abend startet unser neues Format - die Feierabendfrage 🛋🌙. Weitere Infos hierzu findet Ihr unter: https://www.gutefrage.net/forum/beitrag/13375196 Schaut auch hier gerne vorbei!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Ja, die Liste der Namen sollte öffentlich sein, da... 56%
Nein, die Namen sollten nicht veröffentlicht werden, weil... 35%
Andere Meinung und zwar... 9%
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Was kann man tun wenn ein Strafbefehl in der Rechtskraft erwachsen ist aber auf gefälschten Beweisen und Lügereien einer Polizistin beruht?

Vor eine 2 Jahren wurde ich online gehackt meine Daten wurden missbraucht für illegale Geschäfte darunter die IP-Adresse meines WLAN-Routers genutzt durch den Hacker um einen Thailändische IP-Adresse zu verdecken.

Ich bin sofort zur Polizeiwache gegangen und bekam keinen Rat, keine Hilfe und die Anzeigeaufnahme wurde mir auch verweigert. Also schaltete ich auf eigene Kosten einen Anwalt ein, kaum hatte er die Ursachen aufgedeckt, warum man mir nicht half sprang er ab. Sein letzter Satz war; es werde zu heiss für ihn.

Kurz daraufhin erhielt ich einen Brief von der Polizistin, Sie zeigte mich wegen Irreführung der Rechtspflege bei der Staatsanwaltschaft an. Als ich das Gespräch mit ihr führte, teilte Sie mir mündlich mit, dass sie Verwandt sei mit dem Betreiber des Onlineshops wo meine Daten missbraucht werden. Der Betreiber weigerte sich bis heute das Konto zu schliessen. Er streitet alles ab.

Ich baue derzeit gerade wieder mein Leben auf nach dem ich 16 Jahre lang gemobbt wurde und nach meinem Lehrabschluss das EFZ wegen 0,02 Punkte in der praktischen Prüfung unbegründet nicht bekomme. Den Abschluss habe ich geschafft, doch die Chance bekomme ich nicht. Ich bin vor Gericht gegangen und habe mich gewehrt, meine Beweise wurden ignoriert.

Als habe ich mich entschieden für unter dem Mindestlohn irgendwo arbeiten zu gehen als Kurier, weil ich das EFZ nicht nachholen kann und keine Referenzpersonen habe aber die Berufserfahrung. Kaum bekam ich die Stelle, war ich glücklich meldete mich an um studieren zu gehen, suchte mir eine Wohnung zum Besichtigen und wollte ein eigenes Auto leasen.

Das Problem die Staatsanwaltschaft forderte im Hintergrund eine forensische Untersuchung an und verliess sich daraufhin blindlings auf die Lügen Aussagen der Polizistin, welche für mich nicht mehr erreichbar ist.

Die Polizistin reichte als forensischen Beweis einen Druckerfehlerstatusbericht ein, dabei trug sie meine IP-Adresse überall ein wo ein Syntaxfehler vorhanden war. Ich reichte sofort Einsprache ein und wollte beweisen mit wasserdichten Beweisen, dass dieser Beweis gefälscht war. Die Antwort der Staatsanwaltschaft, keine. Jetzt 8 Monate später wo ich mich fast wieder hochgekrempelt habe stehe ich davor alles zu verlieren.

Der Grund; ich hatte die Vorladung aus psychischen Gründen und Problemen vergessen und konnte mich an keinen Termin erinnern. Ich dachte da kommt doch noch was.

Doch im 2025, als heute wurde ich mit einer Verfügung strafrechtlich verurteilt und habe einen Eintrag wegen Irreführung der Rechtspflege in meinem Strafregister. Meine Einsprache gelte als zurückgezogen weil ich nicht erschienen sei. Ich rief sofort an und wies auf die Fehler hin.

Doch mir wurde das Telefon mitten in den Sätzen aufgehängt, die Medien interessieren sich nicht dafür.

Ich stiess dabei auch noch auf weitere Probleme und sicherte Beweise.

Am Telefon gab einen Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft zu, dass ich unschuldig sei, doch man werde nichts korrigieren. Der Eintrag hat jetzt schon für folgende Schäden gesorgt, ich bekam meine Wohnung nicht, verliere eventuell meinen Job und muss mein Jurastudium niederlegen wegen dem Eintrag.

Was soll ich jetzt tun, ich könnte vor Weissglut explodieren, da ich Beweise habe und weiss dass diese Lügen aber jeder deckt jeden.

Ich habe doch als Mensch Grundrechte und die können doch nicht einfach so mit Händen und Füssen getreten werden.

Klein machen werde ich mich nicht den ich habe nichts getan und nichts zu befürchten.

Eine Verfahrenswiederherstellung wird sehr schwierig, denn die gleiche Richterin wird dies einfach ablehnen.

Datenschutz, Wohnung, Job, Schweiz, Politik, Recht, Menschenrechte, Psyche, Strafrecht, strafregister, Streit, Verleumdung, Amtsmissbrauch, Beweispflicht, cybercrime, datendiebstahl, Rufschädigung

Wie kommt man zu wichtigen Daten, Adressen?

Wenn die Person nicht mehr ansprechbar ist durch einen schweren Schlaganfall.

Alle Adressen, die Agenda etc. sind einfach nur auf ihrem Handy und den PIN kennen wir nicht. Dabei müssten Termine abgesagt werden, wo ich aber nur weiss, dass sie diese nun im Mai hätte.

Wir schauen nun ob wir dies durch ein Attest des Spitales und ihrem Mobilanbieter hinkriegen.

Denn es geht nur darum, auch Freunde zu orientieren, deren Vornamen wir nur kennen und allenfalls in welchem Ort sie wohnen.

Wir sind echt aufgeschmissen nun einfach ihre Dinge zu regeln, damit nicht unnötige Kosten für sie obendrein anfallen. Denn das wird passieren.

Bei mir würde man alles auch ohne Handy finden. Denn ich habe ein Adressbuch handgeschrieben, übersichtlich, plus eine Agenda, wo ich Termine auch von Hand einschreibe...also relativ einfach...Beispiel Agenda unter 7.5. Augenarzt 10:00

Dann Adressbuch unter A gucken und schon hast du die nötige Telefonnummer um den Termin absagen zu können.

Das ist aber bei ihr alles auf dem Handy und ja, ich weiss eben um Termine, nur keine Ahnung in welcher Praxis sie in Behandlung ist. Kümmert einem ja nicht wirklich...nur in einem solchen Fall wäre es eben schon wichtig.

Auch wichtig wäre es, ihren anderen Freunden bescheid geben zu können, warum sie sich auf gar nichts mehr meldet.

Mich fand ihre Tochter nur, weil ich einen sehr seltenen Namen habe und noch Festnetz besitze.

Nach dem ersten Schock, kamen mir dann aber auch Termine in den Sinn...nur eben, alles ist nur auf ihrem Handy, was da weiter helfen könnte, um die entsprechenden Leute zu kontaktieren.

Datenschutz, Familie, Freundin, Natel, Streit

Unerlaubte Weitergabe meiner Adresse durch Personalsachbearbeiterin an Dritte?

Hallo, ich habe eine Frage,die mich sehr belastet und ich nun wissen will,was ich tun kann bzw. was ich nachweisen muss,um eine Datenschutzverletzung anzeigen zu können.

Es ist relativ komplex,ich versuche es so kurz wie möglich darzustellen,jedoch alle zur Beurteilung notwendigen Informationen gegeben zu haben:

Ich bin Landesbeamtin und vorzeitig in Ruhestand versetzt worden und bin vor ein paar Monaten ins Ausland verzogen. Als Beamtin (auch im Ruhestand) bin ich verpflichtet,meine Wohnanschrift meinem Dienstherrn (also auch meiner Personaldienststelle) mitzuteilen. Dieses habe ich getan,habe mich jedoch noch nicht mal beim Einwohnermeldeamt mit Folgeadresse abgemeldet. Meine Personalsachbearbeiterin in meiner Diensstelle ist meine ehemalige Freundin,die auch mit meiner Schwester bekannt ist. Da ich mit meiner Familie zerstritten bin,habe ich unter anderem auch aus diesem Grund meinen Umzug ins Ausland geheim gehalten,weil ich endlich soweit selbstkontrolliert sein wollte. Heute suchte ich meine Schwester in Deutschland auf,um mit ihr unser Missverhältnis zu klären und sagte ihr gegenüber lediglich,dass ich weit weg gezogen sei (keine Rede von Ausland noch vom konkreten Land). Sie entgegnete mir auf meine Aussage des weiten Wegzuges,ob es dann ja stimme,dass ich in ein konkretes Land ausgewandert sei. Ich habe dieses weder bestätigt noch dementiert und statt dessen versucht,die Quelle dieser Information zu erfragen. Sie wüsste es vom Mann unserer Cousine,der diese Info von einem Freund erhalten habe. Es gibt seitens des Mannes meiner Cousine tatsächlich eine „Überschneidung“ zu meiner Arbeitsstelle und zwar hat der Mann meiner Ex-Freundin (=meine Personalsachbearbeiterin) mit dem Mann meiner Cousine ebenfalls früher mal zusammen in einer Firma gearbeitet. Wie gesagt,ich habe diese Info noch nicht mal an das Einwohnerneldeamt oder meine Bank weitergegeben…. Was kann ich tun? Ich habe ja keine echten Beweise,sondern nur,die Tatsache,dass es faktisch nur diese eine Überschneidung gibt.Soll heißen - meine Hochrechnung ist,dass meine Ex-Freundin zu Hause geplaudert hat,was ha auch spannend ist,aber selbst diese Info hätte teheoretisch noch nicht einmal bei ihrem Mann etwas zu suchen gehabt… jedoch hat dieser nun die Info über meinen Wohnort noch weiter nach außen getragen und damit in meine Familie in die Hände,die das als Letzte erfahren sollten-ich habe nicht umsonst diesen Aufwand betrieben,mich über hunderte Kilometer zu entfernen! Ich bin mehr als wütend,sondern mir wurde etwas,was ich mühselig aufgebaut habe,zerstört und ich kann das so nicht im Raum lassen…! Bitte um möglichst fachliche (Zivilrecht,DSGVO… etc. ) Rückmeldungen! Vielen Dank (an jeden,der bis hierhin gelesen hat!)…

Datenschutz, Recht, Partnerschaft, Streit

Subject: Sicherheitsbedenken bezüglich potenziellen Hacking-Vorfalls auf Telegram?

Hallo ,

Ich habe eine Frage zu einem möglichen Sicherheitsproblem im Zusammenhang mit einem Freund und seinem Telegram-Account, das mir große Sorge bereitet.

Mein Freund hat mir mitgeteilt, dass jemand, der sich als er ausgibt, ein privates Bild und einen Status in seinem Namen veröffentlicht hat. Er ist sich sicher, dass dies nicht von ihm stammt, und ich wollte klären, ob es tatsächlich möglich ist, dass ein Hacker sich Zugang zu seinem Account verschafft hat. Ich mache mir Sorgen, dass möglicherweise seine Telefonnummer und private Bilder in Gefahr sind.

Ich habe gehört, dass Telegram große Wert auf Datenschutz und Sicherheit legt, und ich würde gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass jemand auf diese Weise in einen Account eindringen könnte. Kann es sein, dass ein Hacker sich mit der Telefonnummer meines Freundes identifiziert, um so auf sein Profil und seine Medien zuzugreifen? Ist die Sicherheit der Fotos und Daten, die in der App geteilt werden, wirklich gewährleistet?

Da ich die Nutzung von Telegram für sicher und zuverlässig halte, wäre es hilfreich, wenn Sie mir einige Informationen zu diesem Thema geben könnten. Gibt es spezifische Sicherheitsrichtlinien oder verfügbare Funktionen, die ich oder mein Freund nutzen können, um seinen Account zu schützen? Ich glaube, es wäre wichtig, dass er schnell reagiert, falls sein Account tatsächlich übernommen wurde.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Datenschutz, Freundschaft

Frau macht Bild von mir und Kumpel, welche Strafen?

Hallo zusammen,

ganz kurz erklärt.

Mein Kumpel (19) und ich (18) waren gerade zusammen bei und im Dorf auf einem Spielplatz und haben dort ein wenig Zeit vertrieben und geschaukelt. Da wir es lustig fanden haben wir die ganze Zeit beim Schaukeln in hoher Stimme "Schaukeln" gesagt... Kommt nun eine ?Rentnerin? vorbei mit ihrem Hund, guckt uns die ganze Zeit beim Schaukeln zu, scannt unser Auto ab und fängt dann an Bilder von uns zu machen. Wir haben die Frau natürlich direkt drauf angesprochen warum Sie jetzt Bilder von uns beiden macht, natürlich ohne Erfolg, gab nur ne pampige Antwort zurück.

Ich habe Sie dann gefragt ob wir die Polizei rufen wollen damit die das klären können, meinte Sie natürlich das wir die anrufen sollen, kein Problem... Wieder in einem pampigen Ton.

Jetzt stellt sich uns natürlich die Frage welche rechtlichen Schritte wir gegen die Frau einleiten können, da dies ja schon unter Datenschutz fällt von fremden Personen Bilder zu machen. Ihren ungefähren Wohnort wissen wir auch, wir sind ihr 2-3 Minuten später hinterhergefahren und Sie zu fragen was ihr Anlass war Bilder zu machen. Sie war natürlich ein wenig schneller und wir haben Sie nicht mehr zum Gespräch bekommen.

Nochmal als kleine Info. Es waren KEINE Kinder auf dem Spielplatz, wir haben weder geraucht, Alkohol getrunken noch gekifft oder sonstige Scheiße auf dem Spielplatz gemacht. Auto war vernünftig vor dem Spielplatz geparkt. (Kein auffälliges Auto wie der Rest der Jugend, wir waren in einem Renault Kangoo unterwegs da wir vorher Getränke wegbringen/Einkaufen waren.

Ich bitte um sachliche und hilfreiche Antworten! Natürlich ist und auch bewusst das es Schräg rüberkommt wenn volljährige auf dem Spielplatz sind, ist ja klar, da wir uns aber nichts zu Schulden haben kommen lassen, finden wir das schon ein wenig aufdränglich Bilder zu machen.

Datenschutz, Polizei, Alkohol, Gefühle, Rauchen, Cannabis, Freundin, kiffen, Spielplatz

Welche Suchmaschine verwendet Ihr zurzeit?

Hallo, sehr geehrte gutefrage-Community, welche Suchmaschine verwendet Ihr zurzeit und warum benutzt Ihr die Suchmaschine XYZ?

Welche Gründe stecken für die jeweilige Suchmaschine, die Ihr nutzt (Funktionalität/Privatsphäre/Sicherheit/anderes)?

Meine Perspektive: Ich verwende primär Google, aber benutze auch andere Suchmaschinen, da ich mit einer Suchmaschine manchmal nicht auskomme und ich zum Teil versuche meinen Datenfuß zu verringern (nicht eliminieren, sondern weniger Daten abzugeben).

Es fällt mir schwer, komplett auf Privatsphäre zu setzen, vor allem bei der Nutzung innovativer Technologie, auch wenn es bedeutet, Daten an die großen Tech-Konzerne abzugeben. Aber ich verwende verschiedene Suchmaschinen, auch weil mich die Suchmaschinen interessieren und ich sehen möchte, wo die Unterschiedsmerkmale der Suchmaschinen sind (Webcrawlers).

Ich weiß, das klingt vielleicht widersprüchlich, da ich einerseits Wert auf meine Privatsphäre lege, aber andererseits meistens Google verwende, aber ich muss gestehen, dass ich mich schwer von Google trennen kann, da die Suchresultate noch unersetzlich sind, aber die Alternativen Suchmaschinen werden immer besser, sodass ich in Erwägung ziehe, eine andere Suchmaschine häufiger zu nutzen, aber ich bin noch nicht dazu gekommen, welche Suchmaschine ich nehme und präferiere.

Meine Suchmaschinen sind:

  • Google (wie oben erwähnt)
  • Brave Search
  • Ecosia
  • Qwant
  • Yandex (sehr selten in Verwendung, bis in Vergessenheit geraten) [primär nur für die Image Reverse Funktion oder Nische Suchen, die ich bei Google nicht finde] (Ich muss es leider sagen, aber deren Reverse-Image-Funktion ist in einigen Fällen sogar besser als die von Google.)

Die Umfrage ist freiwillig und wurde nur aus reinen Interesse erstellt.

Google oder Bing 59%
DuckDuckGo oder Swisscows 24%
Startpage oder GOOD Search 6%
Andere Suchmaschine oder Ich verwende mehrere Suchmaschinen 6%
Ecosia oder Qwant 3%
Searx oder YaCy 3%
Yandex 0%
MetaGer oder eTools.ch 0%
Kagi 0%
Mojeek oder Yep 0%
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