Fällt mein Anliegen unter Datenschutz?
Hey
ich wohne ja in einem heilpädagogischen Heim für Kinder und jugendliche. Ich habe mir am Sonntag ein iPad von meinem Freund für 40€ Bringen lassen. Die Leiter des Heimes möchten jetzt gern den Vor und Nachnamen von meinem Freund und deren Mutter sowie die Telefonnummer haben.
Muss ich das den Leitern des Heimes sagen oder kann ich sagen oder kann ich die Aussage verweigern und sagen das ich das aus Datenschutz nicht sagen bzw keine Angaben machen möchte?
Wenn ich ihnen nicht die Daten meines Freundes mitteilen möchte, können die Leiter mir dann mein iPad wegnehmen?
liebe Grüße ronny
7 Antworten
Hallo Ronny,
grundsätzlich fallen persönliche Daten wie Vor- und Nachname sowie Telefonnummer unter den Schutz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das bedeutet, dass du nicht verpflichtet bist, diese Daten einfach so herauszugeben, wenn es keinen triftigen Grund dafür gibt. Schaue erstmal was passiert wenn du nichts dazu sagst und dich auf den Datenschutz berufst. Dann kannst du dich immer noch umentscheiden. Denn eines ist für mich klar, wenn du diese Frage hier stellst, dann gibt es für dich, einen triftigen Grund dazu, es nicht zusagen. Aber zurück zur Frage.
Wann könnten die Heimleiter die Daten verlangen?Die Heimleitung darf nur dann nach den Daten fragen, wenn es einen berechtigten Grund gibt, z. B.:
- Sicherheitsbedenken (z. B. wenn sie prüfen wollen, ob das iPad legal erworben wurde).
Du musst die Daten nicht einfach so herausgeben, wenn kein stichhaltiger Grund vorliegt.
Mögliche Argumente:- "Es gibt keinen Verdacht auf Diebstahl – warum werden die Daten trotzdem verlangt?"
- "Das iPad ist mein Privatbesitz. Ohne konkreten Anlass ist die Nachfrage unnötig."
- "Die DSGVO schützt solche Daten – ich gebe sie nur raus, wenn es eine rechtliche Grundlage gibt."
- "Steht in der Heimordnung, dass ich private Käufe melden muss? Wenn nein, warum wird das jetzt verlangt?"
- "Bitte gebt mir eine schriftliche Begründung, dann kann ich das prüfen (lassen)."
Dürfen sie das iPad wegnehmen?
Eher nein, wenn es keine Regel dazu gibt. Aber sie könnten versuchen, es "einzubehalten". Hol dir im Zweifel Hilfe (Jugendamt, Anwalt, eventuell Betreuer).
- Vertragliche Regelungen (wenn das Heim eine Genehmigung für Geschenke oder private Käufe verlangt).
- Jugendschutz (z. B. wenn sie sichergehen wollen, dass dein Freund keine gefährdenden Kontakte hat).
Falls es keine solche Begründung gibt, kannst du aus Datenschutzgründen die Weitergabe verweigern.
Können sie dir das iPad wegnehmen?Das hängt von den Hausregeln deines Heims ab:
- Wenn es eine Regel gibt, dass elektronische Geräte nur mit Genehmigung ins Heim gebracht werden dürfen, könnten sie es vorübergehend einbehalten.
- Wenn es keine solche Regel gibt und das iPad dein Eigentum ist, dürften sie es dir nicht einfach wegnehmen.
- Frage nach dem Grund für die Datenanfrage.
- Verweise auf Datenschutz, falls keine stichhaltige Begründung vorliegt.
- Prüfe die Heimordnung, ob es Regelungen zu privaten Geräten gibt.
- Hol dir Unterstützung von einem Betreuer, Jugendamt oder einer Vertrauensperson, falls du dich unter Druck gesetzt fühlst.
Falls das Heim darauf besteht, ohne rechtliche Grundlage Daten zu verlangen, könntest du dich auch an den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes wenden.
👉 Bleib sachlich, aber lass dich nicht unterkriegen!
Liebe Grüße und viel Erfolg!
☺️
(Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einschätzung und keine verbindliche Rechtsberatung. Falls nötig, wende dich an einen Anwalt für Jugendrecht.)
Nein fällt es nicht unter Datenschutz zumal das Heim ein berechtigtes Interesse an der Auskunft hat.
Es kann dich vermutlich niemand zwingen zu kooperieren, es besteht jedoch durchaus von Seiten des Heims die Möglichkeit dein Verhalten zu sanktionieren.
Mitteilung an den Betreuer, Besuchsverbot, Einziehung des Gerätes, dich von Veranstaltungen ausschließen - würde mir so einfallen.
Sonntag ein iPad von meinem Freund für 40€ Bringen lassen
Na wenn das Pad nicht Deines ist, der Wert diese 40 € übersteigt, kann natürlich die Heimleitung das Gerät erstmal entziehen, bis Du nachweisen kannst. Dieses Pad wurde rechtmäßig erworben.
Spricht doch nichts gegen, die Daten des "Verkäufers" anzugeben. So kann die Heimleitung überprüfen ob das Gerät rechtmäßig erworben wurde.
Nein.
Datenschutz ist etwas für staatliche Akteure, Ärzte, Unternehmen etc. Nicht für dich als Privatperson.
Der vernutet wohl Diebesgut, wenn er die Herkunft nicht lückenlos klärt.
Das finde ich gut und richtig!
Ich denke, dass er dir das iPad jederzeit wegnehmen kann, denn er darf sich um deine Zukunft Sorgen machen und die Polizei dann bitten, die Herkunft zu klären.