Darf ich eine Stellungnahme mit dem Namen eines Sachbearbeiters an andere weitergeben? (Datenschutz)?
Ich habe eine persönliche Stellungnahme verfasst, die an eine bestimmte Person in einer Behörde gerichtet ist. Darf ich diese Stellungnahme mit dem Namen des Sachbearbeiters an andere Personen (z. B. Vertrauenspersonen oder Bewerbungshelfer) weitergeben, oder ist das aus Datenschutzgründen problematisch?
7 Antworten
Du hast keinen Anspruch darauf, dass dein Verwaltungsvorgang von genau dem Sachbearbeiter bearbeitet wird. Es kann durchaus vorkommen, dass der Vorgang an einen Kollegen weitergegeben wird.
Würds erstmal nicht machen. Ist was unklar können die noch immer nachfragen.
Das hat mit Datenschutz nichts zu tun. Hier geht es um offizielle Funktionen im Auftrag der Staates. Ich darf ja auch sagen, wer meine Lehrer sind oder welcher Richter mein Urteil gesprochen hat. Du bekommst ja offizielle Post mit den Daten des Ansprechpartners.
Ist das eine ungefragte Stellungnahme? Die interessiert keinen.
Sofern es nicht im Einzelfall verboten ist, darfst du deine eigenen Schriftstücke nach Belieben weitergeben.
Ja
Da es deine eigene Stellungnahme ist, darfst du sie grundsätzlich weitergeben – auch mit dem Namen des Sachbearbeiters, an den sie gerichtet ist. Du teilst ja deine eigenen Aussagen und kannst selbst entscheiden, mit wem du das Dokument teilst.